661/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.09.2003
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BM FÜR JUSTIZ

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Brand in der RPB Recycling Point Blumau,
Wiederbereitungsges.m.b.H. in der Zeit vom 24.9. bis 3.10.2002 und behördenseiti-
ge Abwicklung" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

In dem zunächst gegen unbekannte Täter wegen des Verdachtes der fahrlässigen
Herbeiführung einer Feuersbrunst nach §
170 Abs. 1 StGB und der fahrlässigen
Gemeingefährdung nach § 177 Abs. 1 StGB beim Bezirksgericht Ebreichsdorf einge-
leiteten Strafverfahren stellte die zuständige Anklagebehörde am 1. Oktober 2002
und am 4. Oktober 2002 folgende Anträge: Erhebungen durch das Landesgendar-
meriekommando für N
Ö zur weiteren Sachverhaltsaufklärung; Einholung eines
Brandgutachtens; Einholung eines chemischen Gutachtens über die chemische Zu-
sammensetzung der in Brand geratenen Materialien bzw. darüber, welche chemi-
schen Stoffe durch das Brandgeschehen freigesetzt wurden; Einholung eines medi-
zinischen Sachverständigengutachtens über eingetretene Gesundheitsschäden.

Mit dem Brandsachverständigen wurde festgelegt, dass zunächst das Gutachten des
Zivilingenieurs für technische Chemie abzuwarten sein werde.

Am 23. Mai 2003 langte beim Bezirksgericht Ebreichsdorf dieses Gutachten ein.
Daraus ergibt sich der Verdacht auf vorsätzliche Brandstiftung nach § 169 StGB,
weshalb die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt nunmehr die Fortführung des Verfah-
rens beim Untersuchungsrichter des Landesgerichtes Wr. Neustadt beantragt hat.


Derzeit sind noch die Gutachten des Brandsachverständigen und des noch zu be-
stellenden medizinischen Sachverständigen ausständig.

Das Bundesministerium für Justiz wird den Fortgang des Verfahrens überwachen.