665/AB XXII. GP
Eingelangt am 05.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 665/J-NR/2003 betreffend Fachhochschul-
Studiengänge
in St. Pölten, die die Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen
am
10. Juli 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.bis 3.:
Die Förderung der Fachhochschul-Studiengänge durch den Bund ist auch weiterhin sichergestellt.
Bei der Schaffung
des Fachhochschul-Sektors im Jahre 1993 wurde festgelegt, dass der Bund 90%
der
Personalkosten und des laufenden Betriebsaufwandes eines Studienplatzes als
Förderung vorse-
hen soll. Die Errichtung der Gebäude und die gesamte Einrichtung und
Ausstattung sind vom Fach-
hochschul-Erhalter
zu tragen. Auf Basis des Normkostenmodells 1993 wurden die Förderbeträge
für
wirtschaftliche, touristische, wirtschaftlich-technische und technische
Studiengänge festgelegt.
Wie Erfahrungen aus dem
Wirtschaftsbereich zeigen, werden die Betriebs- und Personalkosten bei
Vollausbau
eines Betriebes günstiger, d.h. es entstehen Synergieeffekte, so ist es auch
bei den
Fachhochschulen.
Aus diesem Grund wurden Gespräche mit allen Erhaltern geführt. Im Auftrag des
Landes
Steiermark wurden überdies die Kostenstrukturen der Fachhochschul-Studiengänge
in der
Steiermark,
in Oberösterreich, in Kärnten und Vorarlberg erhoben. Diese Erhebung wird
derzeit auf
alle
Bundesländer ausgeweitet. Das Ergebnis dieser Studie wird Ende August
vorliegen.
Im Regierungsprogramm 2003 wurde
festgelegt, dass ein FH-Entwicklungsplan III zu erstellen ist
und
dass die Umstellung von Studiengangs- auf Erhalterförderung geprüft werden
soll. Deshalb
wurde
in den Gesprächen mit den Erhaltern auch die Frage der Umstellung der
bisherigen Förde-
rung pro Studiengang auf eine Globalförderung für alle Studiengänge eines
Erhalters erörtert. Da-
mit würde den
Fachhochschul-Trägern mehr Möglichkeit zur flexibleren Gestaltung und Planung
eingeräumt.
Ab Ende August
werden die Gespräche mit den Erhaltern fortgeführt, um die Weiterentwicklung
des
Fördersystems zu einer stärkeren Erhalterorientierung fortzusetzen und die
konkreten Synergie-
potenziale
für 2003 und 2004 festzustellen.
Ad 4.:
Dies ist nicht geplant. Mit der derzeit in Begutachtung befindlichen Novelle des Fachhochschul-
Studiengesetzes soll vielmehr
weiterhin der Studienbeitrag im bisherigen Ausmaß von € 363,36
verankert
werden.