671/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN

 

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 6O9/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und
Freunde
wie folgt:

Fragen 1 bis 3:

Die Eiproben wurden im Rahmen des nationalen Kontrollprogramms zur Über-
prüfung von Tierarzneimittelrückständen in Lebensrnitteln tierischen Ursprungs
entnommen. Dieses Programm sieht - über das ganze Jahr verteilt - auch Pro-
benziehungen von Eiern vor. Eine bestimmte Anzahl von Proben wird dabei auch
auf Lasalocid untersucht; somit wurden bereits seit Anfang des Jahres Untersu-
chungen auf Lasalocid vorgenommen.

Die Ergebnisse des Arzneimittelkontrollprogramms werden einmal jährlich zu-
sammengestellt und an die Europäische Kommission weitergeleitet. Sollten im
Rahmen der Untersuchungen positive Proben gefunden werden, ist seit 1. April
2003 gemäß den Bestimmungen der Lebensmittel-Rückstandskontrollverord-
nung, BGBI.II Nr. 191/2003, vorzugehen.

Beim Auffinden von Arzneimittelrückständen erfolgt die Information der Europäi-
schen Kommission über das Schnellwarnsystem. Im Fall von gesundheitsschäd-
lichen Produkten wird bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine
Warnung gemäß § 25a LMG veröffentlicht. Bisher war eine solche Warnung bei
Proben mit dieser Problematik nicht erforderlich.

Frage 4:

Für den Monat März sind keine positiven Untersuchungsergebnisse im Rahmen
der amtlichen Überwachung bekannt.

Fragen 5 und 11 bis 13:

Dazu verweise ich auf die Ausführungen des für Futtermittel federführend zu-
ständigen Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser-


Wirtschaft zu den Fragen 4 und 9 bis 11 der an ihn gerichteten parlamentarischen
Anfrage Nr. 608/J.

Frage 6:

Jänner:                  10., 31.

Februar:                  20., 25., 28.

März:                  17., 21., 31.

April:                  8., 16.

Mai:                  5., 8., 19., 23.

Juni:                  2., 4., 10., 12., 13., 17., 18., 23., 25., 26., 27., 30

Juli:                  1., 2., 4., 7., 8., 11., 16., 17., 21., 23., 29.

Frage 7:

Monat                  eingelangt analysiert

Jänner:                  12                 0

Februar:                  6                   10

März:                  16                 8

April:                  15                 0

Mai:                  22                 42

Juni:                  80                 67

Juli:                  37                 60

Frage 8:

Bestimmungsgrenze (BG): 5µg/kg

Monat                       <BG                       >BG

Jänner:                       0                       0

Februar:                       10                       0

März:                       8                       0

April:                       0                       0

Mai:                       36                       6

Juni:                       57                       10

Juli:                       46                       14

Frage 9:

Am 27. Mai 2003 wurde mein Ressort über erste positive Ergebnisse informiert.
In der Zwischenzeit war die zuständige Behörde entsprechend den Bestimmun-
gen der Lebensmittel-Rückstandskontrollverordnung, BGBI.II Nr. 191/2003, vor-
gegangen. Aufgrund von Anfragen der Behörde vor Ort wurden einige notwen-
dige Klarstellungen schriftlich getroffen.

Frage 10:

Da es sich um Spezialuntersuchungen handelt, werden diese Untersuchungen
zentral für ganz Österreich im Institut für Lebensmitteluntersuchung Wien der
Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit durchgeführt.