672/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2003
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BM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN

 

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
617/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

wie folgt:

Fragen 1und 2:

Von den Instituten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährung
(AGES) und den Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder wurden
folgende Untersuchungen auf Campylobacter bei Hühnerfleisch durchgeführt.

 

 

2000

 

 

 

2001

 

 

 

2002

 

 

 

2003

 

 

 

 

 

1)

 

2)

 

1)

 

2)

 

1)

 

2)

 

1)

 

2)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

W,NÖ,B

 

  21

 

  7

 

  49

 

  25

 

  11

 

    2

 

  14

 

    2

 

V

 

  21

 

  0

 

  18

 

    0

 

  23

 

    1

 

    6

 

  offen

 

T

 

  38

 

  6

 

  61

 

    9

 

  23

 

    1

 

    8

 

    0

 

S

 

  13

 

  4

 

  21

 

    8

 

  16

 

    6

 

    6

 

    2

 

Stmk

 

Keine
Angabe

 

Keine
Angabe

 

    0

 

    0

 

    3

 

    0

 

    5

 

    3

 

 

   2

 

  0

 

    2

 

    1

 

    4

 

    0

 

    2

 

    2

 

K

 

 14

 

13

 

  20

 

  14

 

   88

 

  69

 

  18

 

  14

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

109

 

30

 

171

 

  57

 

 168

 

  79

 

  59

 

  23

 

1) Anzahl der Proben die untersucht wurden

2) Anzahl der Proben in denen Campylobacter nachweisbar war


Fragen 3 und 4;

In den letzten drei Jahren wurden folgende Fälle an Campylobakter gemeldet:

Jahr                               Erkrankungsfälle               Todesfälle

2000                       3.471                        0

2001                       3.919                         0

2002____________            __4.586*______      _0        

Summe                       11.976                        0                    

Jänner - Juli

2003                       2020*                      0

* vorläufige Zahlen

Fragen 5 und 6;

Wie bei den Salmonellen handelt es sich auch bei Campylobacter um einen
lebensmittelhygienisch sehr bedeutsamen Keim. Dieser kommt jedoch bei nahezu
allen warmblütigen Tieren im Darmtrakt vor. Die Gefahr einer Übertragung über
tierische Lebensmittel besteht besonders bei Genuss von rohem, ungenügend
gekochtem bzw. gebratenem Fleisch (besonders Geflügel), aber auch von
Rohmilch und kontaminiertem Wasser.

Ziel aller Maßnahmen ist die Vermeidung der Kontamination tierischer
Lebensmittel. Die derzeit geltende Geflügelhygieneverordnung, deren Hauptziel
es ist, die Zahl der Salmonellen in den Geflügelbeständen zu reduzieren,
beinhaltet Hygienevorschriften die auch zur Hintanhaltung der Verbreitung dieses
an sich gegenüber Temperatur und Luftfeuchtigkeit empfindlichen Erregers
führen.

Ein weiterer Ansatz zur Problemlösung liegt in der Verbesserung technologischer
Verfahren bei der Geflügelschlachtung, um Kontaminationen der Tierkörper zu
erschweren, beziehungsweise vorhandene Keime zu eliminieren.

Seitens meines Ressorts werden regelmäßig Aufklärungen bezüglich Einhaltung
hygienischer Regeln beim Umgang mit tierischen Lebensmitteln im Haushalt, in
Gemeinschafts- und Großküchen im Rahmen medialer Informationen
verschiedenster Art durchgeführt. Campylobacterkeime (v.a. C. jejuni und C.coli)
haben in den letzten Jahren eine zunehmende Bedeutung als Erreger von
Lebensmittelinfektionen erlangt. In einigen Ländern übersteigen Campylobacter-
bedingte Lebensmittelinfektionen bereits jene von Salmonellen (Vergleichszahlen
in Österreich für 2001: ca. 3.900 gemeldete Humanisolate von Campylobacter
gegenüber knapp 7.700 bei Salmonellen, Sanitätsnachrichten meines Ressorts).
Als wichtige Infektionsquelle wird - ähnlich wie bei Salmonellen - der
Geflügelbereich vermutet. Auf Grund dieser Entwicklung sind verstärkte
Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Erreger erforderlich und werden auch bereits
auf EU-Ebene diskutiert.

Derzeit wird ein Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Überwachung von Zoonosen ausgearbeitet. Darin ist die


verpflichtende Überwachung einer Reihe von Zoonoseerregern u.a. von
Campylobacter vorgesehen. Die rechtliche Umsetzung von derartigen
Überwachungsprogrammen müsste in Österreich durch Verordnungen nach dem
Tiergesundheitsgesetz (TGG, BGBI.
I Nr. 133/1999) erfolgen.

Der genaue Umfang der notwendigen Untersuchungen wird erst nach Vorliegen
der EU-Richtlinie und nach Expertenvorschlägen im Hinblick auf die notwendige
Umsetzung vorliegen.

Fragen 7 und 10:

Das angesprochene Problem ist meinem Ressort bekannt.
Eine österreichweite Schwerpunktsaktion zur Überprüfung des Wassergehaltes
von tiefgekühltem Hühnerfleisch bzw. des Zusatzes von Fremdeiweiß wird in die
Jahresplanung (Amtlicher Proben- und Revisionsplan, bzw.
Schwerpunktsaktionen) einbezogen.

Frage 8:

Die Geflügelfleischbetriebe unterliegen der veterinärbehördlichen Kontrolle durch
die Amtstierärzte und Fleischuntersuchungstierärzte. Im Rahmen dieser
Kontrollen wird die Einhaltung der veterinärrechtlichen Bestimmungen nach der
Geflügelfleisch-Hygieneverordnung überprüft.

Die Anwendung der holländischen Praktiken in Österreich ist meinem Ressort
nicht bekannt, auch haben stichprobenweise Überprüfungen auf den
Wassergehalt von tiefgekühltem Hühnerfleisch keinen Hinweis erbracht.

Frage 9;

Sendungen von Geflügelfleisch aus anderen EU-Mitgliedsstaaten sind dem
Amtstierarzt beim Eintreffen zu melden. Die Kontrollen nach den einschlägigen
Vorschriften erfolgt dann durch den Fleischuntersuchungstierarzt im Rahmen
seiner täglichen Kontrollen.

Die angesprochene Problematik des „Aufspritzens" von Hühnerfleisch in Holland
wurde bereits im ständigen Lebensmittelausschuss in Brüssel im Dezember 2002
und April 2003 erörtert. Nach den dortigen Informationen ist die Ware nur nach
Großbritannien und Irland gegangen.