673/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bm für gesundheit und frauen

 

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 621/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und
Freunde
wie folgt:

Frage 1:

Die Lebensmittelkontrolle (Probenziehung und Revision) liegt im
Verantwortungsbereich der Länder. Die AGES führt hier Untersuchungen und
Begutachtungen der gezogenen Proben nach dem Lebensmittelgesetz 1975
durch.

Frage 2:

Ja, ein Konzept zur Strukturierung liegt vor.

Frage 3:

Das Unternehmenskonzept AGES 2007 wurde von der Österreichischen Agentur
für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH in Koordination mit den
zuständigen Eigentümervertretern erstellt. Eine Vorlage dieses Konzeptes an den
Nationalrat bzw. dessen Ausschüsse ist im Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz nicht vorgesehen.

Frage 4:

Die Schaffung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH war einer der wichtigsten Punkte des
angesprochenen Zehn-Punkte-Maßnahmenprogrammes. Im
Unternehmenskonzept werden durch die Schaffung von Kompetenzzentren die
Effizienz und Effektivität der Kontrolle und Untersuchung gesteigert und somit die
Erhaltung der europaweiten Standards garantiert. Weiters ist einer der Punkte in
der AGES durch entsprechende, die gesamte Lebensmittelkette umfassende
Forschungsprojekte realisiert. Bezüglich des angesprochenen Vertrauens- und


Imagekonzeptes hat die AGES die objektive, unabhängige und transparente
Information der Öffentlichkeit als eine der strategischen Zielsetzungen.

Frage 5:

Durch die geplanten Umstrukturierungen sowie Schaffung von Kompetenzzentren
insbesondere im Untersuchungsbereich sollen die vorhanden personellen
Ressourcen optimal genutzt werden. Durch die Bündelung der Ressourcen wird
die Effizienz und Effektivität der Kontrolle und Untersuchung gesteigert und somit
kann die Erhaltung der europaweiten Standards garantiert werden.

Fragen 6 und 7:

Die Überprüfung von Kontaminanten und Rückständen wird weiter ausgeweitet
werden. Zusätzlich ist die Überwachung von Importen nichttierischer
Lebensmittel zu intensivieren. Nach der Erweiterung der Europäischen Union
unterliegen die neuen Mitgliedstaaten den geltenden Qualitätsstandards des
Binnenmarktes und seiner Kontrolle.

Frage 8:

Seit dem 1.06.2002 (Zeitpunkt der Gründung der AGES) gibt es in der AGES

folgende Personalstandsentwicklung:

1.6.2002 - 21.12.2002                  Zugänge                 Abgänge

Wien         29                 30

         2                  13

         2                  13

TIR          3                    3

STMK         6                  11

SBG         0                    1

1.1.2003 - 30.6.2003                   Zugänge       Abgänge

Wien         14                   8

           1                   6

            4                   9

TIR            1                   2

STMK            3                   3

SBG            0                   0

Eine „Planpostenbewirtschaftung" gibt es nur in den Ministerien für die der AGES
zugewiesenen Beamten. Für Vertragsbedienstete und neue AGES- Angestellte
gibt es in der AGES keine Planstellenbewirtschaftung.

Für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossene Verträge sind - wie mit dem
Dienstnehmer vereinbart - nach Beendigung der vereinbarten Dienstzeit beendet.
Im Jahr 2002 sind 2 Verträge ausgelaufen. Im Jahr 2003 laufen 4 Dienstverträge
aus.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der AGES mit dem Tag ihrer Gründung alle
Mitarbeiter der ehemaligen Bundesdienststellen zugeordnet sind, unabhängig
davon, aus welchem Zuständigkeitsbereich sie ursprünglich kamen. Dies führt zu
wesentlich mehr Flexibilität, insbesondere in Krisen- oder Anlassfällen.


Frage 9:

Eine Kündigung der übernommenen Vertragsbediensteten ist nur bei Vorliegen
gesetzlich geregelter Kündigungsgründe möglich. Inwiefern Vertragsbedienstete
bundesländerspezifisch ein Interesse daran haben Sozialplanmodelle,
Altersteilzeit etc., in Anspruch zu nehmen oder das Unternehmen freiwillig zu
verlassen kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Anträge von zwei
Interessenten (Salzburg, Wien) liegen der AGES vor.

Frage 10:

Die Aufgabe der Lebensmittelkontrolle obliegt nicht der AGES, sie ist
Landessache.

Frage 11:

Laut Arbeitsprogramm 2003 sind 16.6 % der Mitarbeiter

(Vollzeitkräfteäquivalente) der AGES mit Verwaltungsaufgaben betraut. Personal,
das in einer Prüfstelle tätig ist und Untersuchungen durchführt, hat auch
gleichzeitig Aufgaben im Bereich der Verwaltung durchzuführen (z.B
Probenverwaltung, Erstellung von Prüfberichten). Teilweise gehen Aufgaben der
reinen analytischen Tätigkeit und Verwaltungstätigkeit ineinander über.

Durch Synergieeffekte bei Standortzusammenlegungen und den Einsatz besserer
EDV Systeme soll es bis 2007 zu einer sinnvollen Reduktion der Zahl der
Beschäftigten in den verwaltenden Stellen kommen. Ein Verhältnis von 12,0 :
88,0 % wäre erstrebenswert.

Frage 12:

Im Rahmen der Bündelung der Aufgaben in Kompetenzzentren und durch

Umstrukturierungen soll die Effizienz der eingesetzten personellen Ressourcen

steigen.

Die Qualität der Analytik kann nicht beeinflusst werden, da aufgrund der

Vorgaben aus dem Qualitätsmanagement grundlegende Faktoren einzuhalten

sind.

Fragen 13 und 14:

Die Vorgangsweise zur Erstellung des Probenplans, der die Aktivität der Lebens-
mittelaufsichtsbehörden steuert, wird derzeit aktualisiert. Dabei wird eine Anpas-
sung an die aktuellen Fragestellungen des Lebensmittelbereichs vorgenommen.
Die Probenzahl von einzelnen Warengruppen kann sich aufgrund der derzeit
angestellten risikoorientierten Überlegungen ändern.

Durch die Vorgabe des Lebensmittelgesetzes, dass von amtlich entnommenen
Proben Befund und Gutachten zu erstellen sind, ist es nur in begründeten Fällen -
wie etwa bei gleicher Charge eines Produkts - möglich, auf die Analyse von
Einzelproben zu verzichten.

Fragen 15 und 16:

Grundsätzlich wird angestrebt, die notwendigen Untersuchungen in der AGES,
insbesondere der Kompetenzzentren, selbst durchzuführen. Es kann jedoch im
Einzelfall bei besonders aufwendigen, seltenen und teuren Untersuchungen
vorkommen, dass sich die Etablierung einer eigenen Untersuchungsmethode
bzw. Anschaffung entsprechender Gerätschaften nicht rentiert und deshalb


Subaufträge an entsprechend qualifizierte, akkreditierte, Prüfstellen vergeben

werden.

Die Vergabe der Grundwasser-Untersuchungen liegt nicht in meinem Ressort.

Frage 17:

Im Jahr 2003 wurde in der AGES ein einmaliges Sondersparprogramm,
insbesondere im Bereich der Anschaffungen, durchgeführt. Durch die Übernahme
weiterer Aufgaben, die der AGES zusätzliche Einnahmen bringen, sollen
Mindereinnahmen in anderen Bereichen kompensiert werden.

Frage 18:

Es ist geplant, die Einnahmen in allen Bereichen der AGES zu steigern. Dieses soll
durch Kostendeckung und eine Gebührenanpassung für hoheitliche Tätigkeiten
sowie erweiterte Untersuchungstätigkeit erreicht werden.

Frage 19:

Die Annahme privater Aufträge ist durchaus sinnvoll, da in diesem
Zusammenhang zusätzliche Erfahrung im Hinblick auf Knowhow und Technologie
gesammelt werden kann, die auch für die hoheitlichen Aufgaben von wesentlicher
Bedeutung ist.

Gerade im Veterinärmedizinischen Untersuchungsbereich ist es hier möglich,
Seuchen frühzeitig zu erkennen und darauffolgend die notwendigen Maßnahmen
zu setzen.

Infolge der Forderungen des Qualitätsmanagements laufen Untersuchungen und
Kontrollen nach festgelegten Verfahren ab. Die dabei ermittelten Ergebnisse werden
nachvollziehbar dokumentiert und stehen jederzeit für Revisionen zur Verfügung.
Aufgrund der Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen sind Beeinflussungen der
Kontrolle aufgrund privatwirtschaftlicher Geschäftsbeziehungen auszuschließen.