675/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM FÜR
LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Anfragebeantwortung
Auf
die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und
Kollegen
vom 8. Juli 2003, Nr. 607/J, betreffend Reorganisation der Agentur für
Gesundheit und Er-
nährungssicherheit, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Durch die Gründung der AGES ist es möglich
geworden, die Daten aus der Prozessüberwa-
chung landwirtschaftlicher Betriebsmittel mit den Analysedaten der
Lebensmitteluntersu-
chung, Veterinärmedizin und Humanmedizin zu verknüpfen. Damit wurden die
organisatori-
schen Voraussetzungen geschaffen, künftig eine Risikobewertung über die gesamte
Le-
bensmittelkette durchführen zu können.
Bei den landwirtschaftlichen Betriebsmitteln sind seit
langem Prozessanalysen implemen-
tiert; z.B.:
• In der Futtermittelkontrolle ist die Prozesskontrolle
längst Standard. Nach den §§ 12-14
Futtermittelgesetz
1999 müssen bestimmte Anforderungen (HACCP, Hygienezustand,
Ausstattung, Qualitätskontrollplan, qualifiziertes Personal) erfüllt werden,
die im Rahmen
der Zulassung bzw. Registrierung überprüft werden. Diese
Zulassungserfordernisse wer-
den jährlich überprüft.
• Im Bereich Saat- und Pflanzgut wird sämtliches in
Verkehr gebrachtes Saatgut, d.h. jede
Saatgutpartie, jeder Feldbestand einer Zertifizierung oder Zulassung, bei
Drittlandsim-
porten einer Importkontrolle, durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit
unterzogen.
Zusätzlich erfolgt eine Marktkontrolle und qualitätsgesichert eine unabhängige
Evaluie-
rung des Zertifizierungs- und Zulassungssystems durch die
Saatgutverkehrskontrolle. Die
Prozesskontrolle bei der Erzeugung und Vermarktung von Saat- und Pflanzgut, die
Nachvollziehbarkeit vom Ausgangssaatgut bis zur Feldproduktion, Transporte und
Lage-
rung, die Saatgutaufbereitung bis hin zur Verpackung, Kennzeichnung und Inver-
kehrbringung werden für alle Erzeugungsbetriebe in Österreich laufend überprüft
(u.a.
nach § 9 Saatgutgesetz, gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung, Methoden für
Saatgut
und Sorten). Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus werden u.a. umfangreiche
Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von GVO-Verunreinigungen und der Erhaltung ei-
nes hohen Gesundheitszustandes von Saatgut in Österreich durch die AGES
geleistet.
Dazu gehört auch das Angebot eines umfassenden und kostengünstigen Untersu-
chungspaketes für die Gebrauchswertprüfung von wirtschaftseigenem Saatgut. Mit
Gründung der AGES gelang es die Prozesse in der Zertifizierung, Überwachung und
Kontrolle noch effektiver und effizienter umzusetzen.
• Im Bereich der Düngemittelkontrolle ist unter dem
derzeit geltenden rechtlichen Rahmen
eine Form der Prozesskontrolle durch Schwerpunktsetzungen insbesondere bei
organi-
schen Düngemitteln und durch Einzelgenehmigungen gemäß § 9a Düngemittelgesetz
1994 (DMG) für Produkte, die nicht den Typenbestimmungen entsprechen,
verwirklicht.
• Durch die amtliche Pflanzenschutzmittelkontrolle werden
insbesondere die Zusammen-
setzungen und Kennzeichnungen der Produkte bei der Inverkehrsetzung
stichprobenartig
auf Zulassungskonformität überprüft. Zusätzlich zu den im jährlichen
Probenziehungs-
plan aufgelisteten Produkten werden Pflanzenschutzmittel bei Verdacht aufgrund
aktuel-
ler Meldungen hinsichtlich eventueller Verstöße gegen die Bestimmungen des
Pflanzen-
schutzmittelgesetzes überprüft.
• Hinsichtlich der Lebensmittelkontrolle darf auf die
Beantwortung der an die Frau Bun-
desministerin für Gesundheit und Frauen gerichteten Anfrage, Nr. 621/J,
verwiesen wer-
den.
Zu den Fragen 2 und 3:
Ja. Das Unternehmenskonzept wurde
entsprechend den Bestimmungen des § 10 Abs. 1
Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, BGBI. l Nr. 63/2002, seitens der
Ge-
schäftsführung im Mai 2003 vorgelegt.
Dieses Unternehmenskonzept enthält die von der Agentur
angestrebten Strategien, die Plä-
ne für den Personal- und Sachmitteleinsatz und für Investitionsvorhaben sowie
die Finanzie-
rung. Das Unternehmenskonzept bedarf gemäß § 10 Abs. 1 Gesundheits- und Ernährungs-
sicherheitsgesetz, BGBI. l Nr. 63/2002, der Zustimmung des Bundesministers für
Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie der Bundesministerin für
Gesundheit
und Frauen. Eine Vorlage an den Nationalrat bzw. dessen zuständige Ausschüsse
ist ge-
setzlich nicht vorgesehen.
Zu Frage 4:
Die Schaffung der Österreichischen Agentur
für Gesundheit und Ernährungssicherheit
GmbH war einer der wichtigsten Punkte des angesprochenen Zehn-Punkte-
Maßnahmenprogramms. Gemäß Unternehmenskonzept „AGES 2007" werden Effizienz
und
Effektivität der Kontrollen und Untersuchungen durch die Schaffung von
Kompetenzzentren
gesteigert und somit die Erhaltung der europaweiten Standards garantiert.
Weiters wird auch
der Enquete-Forderung nach entsprechenden, die gesamte Lebensmittelkette
umfassenden
Forschungsprojekten in der AGES realisiert. Bezüglich des angesprochenen
Vertrauens- und
Imagekonzeptes hat die AGES eine objektive, unabhängige und transparente
Information
der Öffentlichkeit als eine ihrer strategischen Zielsetzungen festgelegt.
Zu Frage 5:
Durch die geplanten Umstrukturierungen
sowie Schaffung von Kompetenzzentren, insbe-
sondere im Analytikbereich, werden die vorhandenen personellen Ressourcen
optimal ge-
nutzt. Gemäß den traditionellen Konzepten wurden Analyseverfahren in Österreich
an bis zu
fünf Stellen parallel durchgeführt (mit entsprechend geringen Probenzahlen und
daraus re-
sultierenden suboptimalen Geräteauslastungen und Personalressourcen). Im
Konzept AGES
2007 werden fachliche Schwerpunkte über ganz Österreich gesetzt und die
befassten Analy-
tiker mitsamt Methoden und Geräten in Kompetenzzentren zusammengefasst. Durch
die
Bündelung der Ressourcen werden Effizienz und Effektivität der Kontrollen und
Untersu-
chungen gesteigert, wodurch die Erhaltung der europaweiten Standards garantiert
werden
kann.
Zu Frage 6:
Es ist in Teilbereichen mit zusätzlichen Kontroll- und
Untersuchungsaufgaben zu rechnen,
die europaweit harmonisiert und risikobasiert durchzuführen sind. Zusätzliche
Aufgaben sind
im Bereich von neuen, noch nicht erlassenen Richtlinien und Verordnungen zu
erwarten.
Beispielhaft seien folgende genannt: Zoonoserichtlinie,
Pestizid-MRL(maximum-residue-
Iimit)-Verordnung, Verordnung über die amtliche Futter- und
Lebensmittelkontrollen und ver-
stärkte Durchführung von Risikobewertungen.
Zu Frage 7:
Die Beitrittsländer sind dazu verpflichtet, die EU-weit
harmonisierten Standards auch in ihren
Staaten zu etablieren und die entsprechenden Richtlinien und Verordnungen in
nationales
Recht umzusetzen. Dieser Prozess ist bereits in Gang. Die neuen Mitgliedstaaten
werden
dann den geltenden Qualitätsstandards des Binnenmarktes und seiner Kontrolle
unterliegen.
Zu Frage 8:
Vom 1. Jänner 2001 bis 31. Mai 2002 wurden
- am Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft (BFL) 21 Personen,
- am Bundesamt für Agrarbiologie 5 Personen und
- an der
Bundesanstalt für Milchwirtschaft 1 Person
aufgenommen.
Für den Stellenplan 2002 wurden im Vergleich zum Stellenplan 2001
- am
Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft 8 Planstellen,
- am Bundesamt
für Agrarbiologie 3 Planstellen und
- an der
Bundesanstalt für Milchwirtschaft 2 Planstellen
eingespart.
Zum 1. Juni 2002 erfolgte mit Gründung der Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicher-
heit eine Anpassung des Stellenplanes. Insgesamt wurden 15 unbesetzte Beamten-
Planstellen (10 am Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft und 5 am
Bun-
desamt für Agrarbiologie) gemäß den Richtlinien zur Erstellung des
Stellenplanes nicht in
den Annex/Teil l aufgenommen und damit eingespart. Aus demselben Grund wurden
für den
Stellenplan 2003 insgesamt 7 frei gewordene Beamten-Planstellen eingespart.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei Gründung der AGES
alle Mitarbeiter der ehemaligen
Bundesdienststellen übernommen wurden. Eine „Planpostenbewirtschaftung"
gibt es nur in
den Ministerien für die der AGES zugewiesenen Beamten (siehe oben). Für
Vertragsbe-
dienstete und neue AGES-Angestellte gibt es in der AGES keine
Planstellenbewirtschaftung.
Seit dem 1.06.2002 gab es in der AGES folgende Personalstandsentwicklung:
1.6.2002 - 21.12.2002 Zugänge Abgänge
Wien 29 30
NÖ 2 13
OÖ 2 13
T 3 3
Stmk 6 11
Sbg 0 1
1.1.2003 – 30.06.2003 Zugänge Abgänge
Wien 14 8
NÖ 1 6
OÖ 4 9
T 1 2
Stmk 3 3
Sbg 0 0
Für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossene Verträge
werden - wie mit dem Dienstneh-
mer vereinbart - nach Beendigung der vereinbarten Dienstzeit beendet. Im Jahr
2002 sind
zwei Verträge ausgelaufen, im Jahr 2003 laufen vier Dienstverträge aus.
Zu Frage 9:
Bis 2007 soll es zu einer Verringerung des derzeitigen
Personalstandes um 110 Vollzeit-
kräfte kommen. Eine bundesländerspezifische Aussage lässt sich nicht treffen.
Zu Frage 10:
Im Unternehmenskonzept der AGES ist
vorgesehen, Abteilungen bzw. Personen mit ver-
wandten Aufgaben u.a. in Kompetenzzentren zusammenzufassen. In diese Kompetenz-
zentren werden selbstverständlich Mitarbeiter aus allen Bereichen und somit
auch aus dem
ehemaligen BFL integriert. Diese haben Untersuchungen für alle Teilbereiche,
für die die
AGES verantwortlich ist, d.h. Lebensmittel-, Veterinärkontrolle und
Humanmedizin durchzu-
führen. In Zukunft wird die Bedeutung der einzelnen Fach- und Kontrollbereiche
nicht mehr
alleine über die Kopfzahl bewertet werden, sondern über die erbrachten,
hochqualifizierten
Leistungen.
Zu Frage 11:
Eine derartige Aufgliederung ist nicht möglich. Zur
Erläuterung: Personal, das in einer Prüf-
stelle tätig ist und Untersuchungen durchführt, hat auch gleichzeitig Aufgaben
im Bereich der
Verwaltung durchzuführen (z.B. Probenverwaltung, Erstellung von Prüfberichten).
Teilweise
gehen Aufgaben der reinen analytischen Tätigkeit und Verwaltungstätigkeit
ineinander über.
Durch Synergieeffekte bei Standortzusammenlegungen wird es bis 2007 zu einer
sinnvollen
Reduktion der Zahl der Beschäftigten in den verwaltenden Stellen kommen.
Zu den Fragen 12 und 13:
Durch Bündelung der Aufgaben infolge der Umstrukturierung
steigt die Effizienz der einge-
setzten personellen Ressourcen. Grundsätzlich ist auch festzuhalten, dass die
Qualität der
Analytik nicht beeinflusst wird, da aufgrund der Vorgaben aus dem Qualitätsmanagement
grundlegende Faktoren einzuhalten sind und auch eingehalten werden.
Die Anzahl der Probennahmen (Kontroll- und Probenpläne)
werden zukünftig aufgrund risi-
kobasierter Kriterien auf wissenschaftlicher Basis festgelegt, um ein
höchstmögliches Maß
an Lebensmittelsicherheit und Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und
Pflanzen
zu gewährleisten. Diese Vorgehensweise kann sowohl zu einer Erhöhung der
Probenzahlen,
in Bereichen mit nachgewiesenermaßen geringem Risiko aber auch zu einer
Verminderung
führen. Die Zahl der Probenahmen alleine besitzt keine Aussagekraft über die
Sicherheit
einzelner Betriebsmittel.
Zu Frage 14:
Es ist festzuhalten, dass im Sinne einer effizienten
Untersuchungstätigkeit die Durchführung
von Analysenserien durchaus sinnvoll ist. Nur dadurch ist eine schnelle und
alle Unter-
suchungskriterien umfassende Untersuchungstätigkeit möglich. Die Vergangenheit
hat ge-
zeigt, dass Schwerpunktsaktionen zu einer deutlichen Steigerung der
Untersuchungszahlen
führen können. Nichtsdestotrotz werden auch zukünftig bedarfsgerecht
Einzelanalysen
durchgeführt.
Zu Frage 15:
Grundsätzlich wird angestrebt, die notwendigen
Untersuchungen in der AGES und deren
Kompetenzzentren selbst durchzuführen. Es kann jedoch im Einzelfall bei
besonders auf-
wendigen, seltenen und teuren Untersuchungen vorkommen, dass sich die
Etablierung einer
eigenen Untersuchungsmethode bzw. Anschaffung entsprechender Gerätschaften
nicht ren-
tiert und deshalb Subaufträge an entsprechend qualifizierte, akkreditierte
Prüfstellen ver-
geben werden.
Zu Frage 16:
Der Qualitätsstandard wird, wie oben dargestellt, durch
einen Subauftrag an entsprechend
qualifizierte, akkreditierte Prüfstellen garantiert. Es wird darauf geachtet,
dass den Zuschlag
nicht der Billigstbieter, sondern der Bestbieter, der auch die entsprechenden
Standards ein-
halten kann, erhält.
Zu den Fragen 17 und 18:
Die Einnahmen aus den BSE-Untersuchungen waren nicht
Bestandteil der Berechnungsba-
sis des in § 12 des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes
festgeschriebenen
Bundesmittelzuschusses.
Es ist geplant, die Einnahmen in allen
Dienstleistungsbereichen der AGES zu steigern. Die-
ses soll durch Anwendung kostendeckender Tarife, Gebührenanpassungen für
hoheitliche
Tätigkeiten sowie erweiterte Untersuchungstätigkeiten für Dritte erreicht
werden.
Zu Frage 19:
Die AGES ist ausdrücklich zur Objektivität und
Unparteilichkeit verpflichtet. Zudem erfolgt
ihre Finanzierung weitaus überwiegend aus Bundesmitteln.
Grundsätzlich sind private Aufträge durchaus sinnvoll, da
in diesem Zusammenhang zusätz-
liche Erfahrungen im Hinblick auf Know-how und Technologie gesammelt werden
können,
die auch für die hoheitlichen Aufgaben von wesentlicher Bedeutung sind.
Infolge
der Forderungen des Qualitätsmanagements laufen Untersuchungen und Kontrollen
nach festgelegten Verfahren ab. Die dabei ermittelten Ergebnisse werden
nachvollziehbar
dokumentiert und stehen jederzeit für Revisionen zur Verfügung. Aufgrund der
Nachvoll-
ziehbarkeit der Entscheidungen sind Beeinflussungen der Kontrolle aufgrund
privatwirt-
schaftlicher Geschäftsbeziehungen auszuschließen.
Zu Frage 20:
Durch die Anpassung von Gebühren wird es zu einer geringfügigen
Verbesserung der Ein-
nahmensituation der AGES kommen.
Hinsichtlich der lebensmittelrechtlichen
Aspekte darf grundsätzlich auf die Beantwortung der
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen gerichteten Anfrage, Nr.
621/J, verwie-
sen werden.