678/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2003
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BM FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Krist, Genossinnen und Genossen haben am 8. Juli 2003
unter
der Nr. 632/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Kauf von
Eurofighter" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu l bis 5:
Nach Inkrafttreten
des Budgetbegleitgesetzes 2003 am 21. August 2003 wurde der Kaufver-
trag
für das Luftraumüberwachungsflugzeugsystem Eurofighter „Typhoon"
rechtswirksam.
Damit können nunmehr
konkrete Verhandlungen mit allen Betreibernationen über die
befristete Überlassung von
Luftraumüberwachungsflugzeugen aufgenommen werden. Die
Anzahl dieser Flugzeuge ist von den Kapazitäten der Betreibernationen, von der
Möglich-
keit der Aufrechterhaltung der
Einsatzfähigkeit einzelner Saab S 35 OE „Draken" und vom
Ergebnis der vorerwähnten Verhandlungen abhängig; in gleichem Maße sind
auch die
Kosten für die Überlassung von
Luftraumüberwachungsflugzeugen erst nach Vorliegen der
Verhandlungsergebnisse bezifferbar.
Zu 6 und 11 bis 13:
Mit diesen Flugzeugen, die
selbstverständlich unter österreichischem Hoheitszeichen und
mit
österreichischen Piloten den österreichischen Luftraum sichern werden, sind
keine über
den
bisherigen Rahmen des Luftraumüberwachungseinsatz- und Übungsbetriebs hinaus-
gehende
Flugbewegungen vorgesehen.
Zu 7 bis 9 und 14:
Dies wird noch Gegenstand der konkreten
Einführungsplanungen sein, im Wesentlichen ist
unter Bezugnahme auf die Verteilung davon auszugehen, dass unter
Berücksichtigung der
geringeren Stückzahl die Verteilung der derzeitigen Stationierung folgen wird.
Ich ersuche
um Verständnis, dass es zu diesem Zeitpunkt für detaillierte Aussagen noch zu
früh ist.
Zu 10 und 15:
Die Lärmbelastung für Anrainer durch
Eurofighter „Typhoon" wird im Vergleich zum Saab
S 35 OE „Draken" geringer sein, zumal der Eurofighter „Typhoon"
infolge seiner deutlich
höhere Leistung in kürzerer Zeit größere Flughöhen erreicht.
Zu 16:
Die bereits seit Jahren ausgezeichnet
funktionierende Zusammenarbeit zwischen dem
Bundesheer und den Anrainergemeinden der Militärflugplätze wird insbesondere
von regel-
mäßigen Kontakten zwischen militärischen Kommandanten und Vertretern der
Gemeinden
getragen; darüber hinaus werde ich dafür sorgen, dass in nächster Zeit an die
betroffenen
Gemeinden herangetreten und über die bevorstehenden Entwicklungen informiert
wird.