680/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM FÜR
FINANZEN
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 603/J vom
8. Juli 2003
der Abgeordneten Dr. Wittmann und Kollegen,
betreffend geplante Reformen
des Finanzministeriums, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Die österreichische Finanzverwaltung steht
vor großen Herausforderungen.
Es gilt nicht nur das Staatsbudget nachhaltig zu sanieren, sondern auch
den Standort Österreich wettbewerbsfähig zu
machen. Es steigen die
Leistungsansprüche der
Öffentlichkeit, die nicht zuletzt durch die
Vertrautheit mit modernen Informationstechnologien an hohe Service-
qualität rund um die Uhr gewöhnt ist. Ich habe die Finanzverwaltung in
einem nicht den heutigen Anforderungen
entsprechenden Zustand
übernommen. In der Vergangenheit ist
es nicht gelungen, die
Abgabenrückstände, die sich in
Milliardenhöhe bewegen, zu verringern, was
auch der Rechnungshof des Öfteren kritisiert hat. Des Weiteren hat der
Rechnungshof bei seinen Prüfungsberichten in der Vergangenheit kritisiert,
dass im Sinne einer bürgernahen und serviceorientierten Verwaltung die
Erledigungszeiten von Berufungen zu verkürzen sind. Antragserledigungen
variieren z.B. zwischen 38 und 87 Tagen
und die Wettbewerbsgleichheit ist
durch eine uneinheitliche Prüfungsdichte nicht gegeben. Dies alles will ich
durch tiefgreifende Reformmaßnahmen verändern. Trotz weiterer massiver
Personaleinsparungen wird das Einsparungs- und Mehrergebnispotential
auch nach Ansicht der externen Berater bei
ca. 250 Mio.€ liegen.
Die Aufgabenstellung umfasst daher den
Veränderungsprozess in der
gesamten
Finanzverwaltung. Es geht dabei nicht um punktuelle
Maßnahmen
wie bei bisherigen Veränderungsmaßnahmen, sondern um eine
umfassende
Gesamtreform, die auf einer klaren Diagnose aufbaut und
Entwicklungsrichtungen und Optimierungsansätze aufzeigt. Das
Bundesministerium für
Finanzen hat es sich daher zum Ziel gesetzt, eine
serviceorientierte, kostengünstige,
flexible und effiziente Organisation zu
schaffen, die die Aufgabe der Aufkommenssicherung optimal erfüllt und den
sich ändernden Anforderungen der Zukunft gewachsen ist. Zu diesem Zweck
wurde ein Reformteam eingesetzt, um
mit internem und externem Know-how
eine Sollorganisation zu entwickeln
und die flächendeckende Umsetzung zu
gewährleisten.
Um die Finanzverwaltung insgesamt bürgerfreundlicher und effizienter
zu
gestalten sind als Ziele zu nennen: Synergien nutzen, Dualismen entgegen-
wirken, flache und entscheidungsfreudige
Strukturen, insbesondere
Wirtschaftsräume nach sinnvollen
Kriterien schaffen, Stärkung der
Eigenverantwortung, dezentrale
Ressourcenbewirtschaftung, Wirtschaft-
lichkeit,
Gleichmäßigkeit/Gerechtigkeit der Besteuerung, normierte
Qualitätsstandards, Leistungsorientierung, Elektronisierung, Ausgleich
von
Arbeitsbelastungen durch flexible
Arbeitseinteilung.
Die Reform maßnahmen
betreffen alle Organisationseinheiten mit
unterschiedlichen
Schwerpunkten, in unterschiedlicher Intensität und
seitens des Reformteams bzw. seiner Leitung
in unterschiedlichen
Steuerungsformen. Für den Bereich der
Steuerverwaltung also der
Finanzämter,
Großbetriebsprüfungen und Finanzlandesdirektionen hat das
Reformteam den umfassendsten Auftrag.
Eine tiefgreifende Neuorientierung
einer Organisation mit mehr als 13.000
MitarbeiterInnen
bedarf eines mehrjährigen Organisationsentwicklungs-
prozesses.
Selbstverständlich muss dieser Prozess transparent,
nachvollziehbar
und durchschaubar sein und unter größtmöglicher
Einbindung
der MitarbeiterInnen erfolgen.
Festgehalten wird, dass Fragen im
Zusammenhang mit (EU-weiten)
öffentlichen
Ausschreibungen nach dem Bundesvergabegesetz nur insoweit
und
in annonymisierte Form beantwortet werden können, als eine
Beantwortung nicht
Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes oder das
Firmengeheimnis verletzen würde. Im
Bundesvergabegesetz wird der
Vertraulichkeitsschutz im Bezug auf
verschiedene Aspekte geregelt.
Einerseits regelt das Gesetz einen
Vertraulichkeitsschutz bis zu einer
gesetzlich festgelegten Phase eines
Vergabeverfahrens, andererseits ist der
Vertraulichkeitsschutz in Bezug auf
Informationen, die während eines
Vergabeverfahrens offengelegt werden,
normiert. Dieser Schutz von
Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist
auch über das Ende eines
Vergabeverfahrens hinaus zu beachten.
Unter diesem Gesichtpunkt ist auch
die Beantwortung insbesondere zu den
Fragen 19. bis 27, zu sehen.
Zu 1. und 2.:
Es wurde ein Reformteam eingerichtet, das
seine Tätigkeit ab Mitte des
Jahres 2001 sukzessive aufgenommen hat und
lt. Geschäfts- und
Personaleinteilung des BMF als
Projektteam (Stabsstelle) seit 1.11.2001
ausübt und direkt mir unterstellt ist. Das Reformteam nimmt folgende
Agenden wahr:
Steuerung der
Reformprojekte BMF-Zentralstelle, Steuerverwaltung und
Zollverwaltung; Koordinierung
bereichsübergreifender Projekte;
Koordinierung sämtlicher Teilprojekte der Steuerverwaltung; Projekt-
management
Steuerverwaltung (Planung, Steuerung und Überwachung des
Gesamtprozesses);
Organisationsentwicklung Steuerverwaltung durch
Gestaltung
der Bereiche Aufgabenreform, Prozessverbesserung, Technologie-
einsatz,
Kompetenzverteilung, Personalentwicklung und Controlling,
Durchführung
von Analysen; Erstellen von Konzepten; Implementierung von
Reformschritten; Begleitung der Umsetzung;
Evaluierung des
Veränderungsprozesses
Zu 3. und 4.:
Mit der Leitung des Reformteams wurden Mag. I. Schmalz und
Dipl.-Kfm. E. Müller betraut. I. Schmalz hat das Studiuni der
Sozial- und
Wirtschaftswissenschaften absolviert und
verfügt über langjährige Erfahrung
in der Unternehmens- und
Organisationsentwicklung sowie in der
Gestaltung von Kommunikations- und Innovationsprozessen. E.
Müller hat
Wirtschaftswissenschaften
studiert und bringt Erfahrungen aus allen
Bereichen
der Steuerverwaltung sowie der Europäischen Kommission ein.
Seine
Studiumsschwerpunkte waren Organisation, Planung und Personal-
wirtschaft.
Die MitarbeiterInnen des Reformteams kommen aus der Steuerverwaltung
und
weisen daher unterschiedliche Qualifikationen auf. Zum Stichtag
l.
Juli 2003 sind folgende Personen im Wege einer Dienstzuteilung zum
Bundesministerium - Zentralleitung und
damit unmittelbar dem
Reformteam zugeordnet:
• C. Granzer, Sekretariat,
(FLD Wien, Niederösterreich und Burgenland,
Entlohnungsgruppe
v3)
• M. Engelbert, Change Agent,
IT, Organisation, (Sektion IV des BMF,
üblicher
ADV-Sondervertrag);
• H. Scherer, Change Agent,
Organisation (FLD Vorarlberg,
\/erwendungsgruppe A2);
• Mag. B. Paumgartner (50 %), Personalentwicklung
(UFS,
Verwendungsgruppe
A1) sowie
• Mag. (FH) M. Stief, Change Agent, Infrastruktur
(FLD Wien,
Niederösterreich
und Burgenland, Verwendungsgruppe A2).
Darüber hinaus arbeiten für das Reformteam
MitarbeiterInnen aus unter-
schiedlichsten Organisationseinheiten. Die Aufgaben im Reformteam haben
sich in den
verschiedenen Phasen des Projektes verändert, bei der Auswahl
der MitarbeiterInnen wurde und wird vor allem auf das Entwicklungs-
potenzial in Richtung Organisationsentwicklung Bedacht genommen.
Zu 5.:
Bei
der Einrichtung des Reformteams wurden keine Umbaumaßnahmen
durchgeführt. Die Mitarbeiter bezogen
vorhandene Büroräume, die
entsprechende Infrastruktur boten. Die Räume wurden lediglich im
üblichen
Ausmaß adaptiert (Ausmalen und Ergänzung der Büroausstattung).
Zu
6. und 7.:
Da alle MitarbeiterInnen aus anderen Organisationseinheiten
der Finanz-
verwaltung kommen, entstanden nur insoweit zusätzliche Personalkosten,
als Aufwertungen im Rahmen der bewerteten
Projektarbeitsplätze und
Reisetätigkeiten notwendig waren.
Dienstzuteilungen sind gesetzlich im
Beamten-Dienstrechtsgesetz-
BDG 1979 bzw. im Vertragsbediensteten-
gesetz
- VBG 1948 geregelt, Überstunden werden nach Bedarf bis zu einer
Obergrenze von 30 Stunden pro Monat genehmigt.
Folgende Kosten sind seit Einrichtung
des Reformteams vom 1.11.2001 bis
zum
30.06.2003 entstanden:
Reisekosten inkl.
Dienstzuteilungsgebühr
Jahr 2001 € 3.455,36
Jahr 2002
€ 30.743,80
Jahr 2003
€
13.596,60
Gesamt
€
47.795,76
Überstunden
Jahr 2001 € 7.879,39
Jahr
2002 € 49.715,20
Jahr 2003 €
15.758,00
Gesamt € 73.352,59
Leistungsbelohnungen
Jahr 2001 €
3.424,78
Jahr 2002 € 7.146,00
Jahr 2003 € 0,00
Gesamt € 10.570,78
Demgegenüber steht, wie ich eingangs dargelegt habe, ein Einsparungs-
und
Mehrergebnispotential
in der Höhe von ca. 250 Mio.€.
Zu 8. bis 10.:
Es gibt eine Personalfluktuation, die für diese Art der
Tätigkeit üblich und
gewünscht ist, da bewusst vielseitig
einsetzbare Personen mit hohem
Engagement und hoher Flexibilität sowie großem Entwicklungspotenzial
gesucht wurden. Eine Bewährung in einem so
umfassenden Veränderungs-
prozess bewirkt gute Ausgangschancen für Schlüsselfunktionen und
Projektarbeiten. Es ist auch in meinem Interesse, dass Wissen in der
Organisationsentwicklung und Reformideen in
viele Stellen der Organisation
weitergetragen werden.
Nachfolgend jene Personen, die aus dem
Reformteam in andere Funktionen
gewechselt haben, unter Angabe ihrer Funktion samt Bewertung vor und
nach ihrer Tätigkeit im Reformteam:
• Beamter O. Aiglsperger
unverändert Referent im Bereich der Sektion IV
des
Bundesministeriums für Finanzen, Al/3
• Beamtin Mag. B. Gierlinger:
vor ihrer Tätigkeit im Reformteam war sie als
Gruppenleiter-Stellvertreterin in der
Großbetriebsprüfung Wien-KÖSt,
A1/2; danach erfolgte die
Versetzung in das Bundesministerium für
Finanzen - Zentralleitung unter Verwendung als Referentin
(Sektionsleiter-Assistentin),
Al/4;
• Beamtin Mag. R. Pendl: vor
ihrer Tätigkeit im Reformteam war sie als
Referatsleiterin im
Finanzamt Innsbruck tätig, A2/2; während ihrer
Tätigkeit im Reformteam hatte sie einen Projektarbeitsplatz
mit einer
Al / 2 Bewertung, danach kehrte sie
mit ihrer ehemaligen Bewertung
wieder in den Bereich des
Finanzamtes Innsbruck zurück;
• Oberrat Mag. K. Wappel: vor seiner Tätigkeit im Reformteam Leiter
Veranlagungsinspektion im Bereich der FLD Wien,
Niederösterreich und
Burgenland, Al/3, danach Leiter der
Bundesfinanzakademie,
unveränderte
Bewertung;
Zu 11. bis 15.:
Die Leiterin des Reformteams, Mag. I. Schmalz, wird nach einem Arbeits-
leihvertrag entlohnt. Im Zeitraum von
November 2001 bis inklusive
Juni 2003 sind hierbei Kosten in der Höhe von rund € 11.990,-- monatlich
angefallen.
Es trifft nicht zu, dass mit einem
Mitglied des Reformteams ein Sonder-
vertrag abgeschlossen wurde.
Zu 16.:
Die Ergebnisse der
unmittelbaren Tätigkeit des Reformteams sind neben der
bereits erwähnten
Einrichtung des Unabhängigen Finanzsenates sehr
umfangreich; um den Rahmen dieser Anfrage nicht zu sprengen werden sie
daher nur schlagwortartig wiedergegeben:
• Wirtschaftsraumkonzept
80
Finanzämter werden zu 43 Wirtschaftsraum-Finanzämtern unter einer
Leitung zusammengefasst. Grundlage sind
geografische Gegebenheiten,
Anzahl der Akten, Bevölkerungsdaten, Zukunftsperspektiven.
• Reformprinzipien
Fünf Reformprinzipien werden entwickelt: Gleichmäßigkeit
der Besteuerung,
Bürgernähe/Bürgerorientierung,
Wirtschaftlichkeit, Leistungsorientierung,
Mitarbeiterorientierung.
Diese Grundsätze sind mit den Detail-
beschreibungen
Leitlinie für die Reform.
• Geschäftsprozessanalysen
In den Organisationseinheiten werden die IST-Prozesse analysiert und auf
Schwach- und
Schnittstellen überprüft, um daraus für die Organisations-
modelle SOLL-Prozesse zu entwickeln.
• Organisationsbasismodelle für die Finanzämter
Aufbau- und Ablaufstruktur sowie Funktionen werden für
die Sollorganisa-
tion
neu definiert. Es gibt 2 statt 4 Hierarchieebenen, höchstmögliche
Eigenverantwortung statt Approbationsstufen, durchgängige Team-
strukturen statt segmentiertem und prozessunabhängigem
Arbeiten, 4 statt
7
Produktionsabteilungen.
• Pilotierung
Es werden Pilotwirtschaftsräume ausgewählt, die die
Organisations-
basismodelle
auf den konkreten Wirtschaftsraum adaptieren und einsetzen
mit
dem Ziel der Weiterentwicklung dieser Modelle, der Anpassung der
Rahmenbedingungen, der Evaluierung der Prinzipien
und der Bereitstellung
der
Erfahrungen der Pilotierung für den nachfolgenden Roll Out.
In den Pilotwirtschaftsräumen Mühlviertel (Finanzämter
Freistadt.
Rohrbach.
Urfahr), Burgenland/Brück (Finanzämter Brück, Eisenstadt,
Oberwart),
die Oststeiermark (Finanzämter Feldbach, Hartberg,
Radkersburg,
Weiz), Baden, Graz-Stadt, Wien 9/18/19 Korneuburg und St.
Polten
sind ca. 700 MitarbeiterInnen in die Pilotierung involviert. Im
Mühlviertel
und Burgenland Brück wurden alle Führungskräfte neu
ausgewählt,
die MitarbeiterInnen neuen Teams zugeordnet, die Abläufe neu
gestaltet, die Qualifizierungen durchgeführt, Ziel- und Leistungs-
vereinbarungen abgeschlossen u.v.m.
• MitarbeiterInnen- und Kundenbefragungen
Im Rahmen der Pilotierung wurden die MitarbeiterInnen zweimal zu den
relevanten Reformbereichen befragt, um für den nachfolgenden Roll Out
Erkenntnisse zu gewinnen. Dazu gab es eine Kundenbefragung in den neu
errichteten Infocenters.. die der Kunden- bzw. Bürgerorientierung Rechnung
tragen.
• Evaluierungsberichte
Über die Ergebnisse in den Pilotwirtschaftsräumen gibt es
Evaluierungs-
berichte,
die sich mit den neuen Schlüsselbereichen beschäftigen und vier
Hauptziele
verfolgen: Detailkonzeptüberprüfung, Praxiserfahrungs-
auswertung,
Erkenntnisse für den Roll Out und laufende Verbesserung. Die
Informationen
aus Interviews, Workshops und Befragungen wurden
zusammengeführt,
auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede untersucht, mit
Kennzahlen und Datenmaterial ergänzt und mit den Konzeptaussagen und
den
Reformprinzipien abgeglichen. Die sich daraus ergebenden Aussagen
und
Schlussfolgerungen wurden nach einer einheitlichen Struktur
dokumentiert.
• Roll Out-Planung
Für die flächendeckende Umsetzung
wurde ein Plan entwickelt, der
aufgrund
der Menge der organisatorischen Maßnahmen 4 Wellen des
Reformprozesses
vorsieht. In einer ersten Welle werden 6 Wirtschaftsräume
in der Steiermark (14 Standorte), 3 in Kärnten (5 Standorte), das Mühlviertel
und
Burgenland/Brück (je 3 Standorte) in die Umsetzung geführt.
Insgesamt
geht es dabei bereits um ca. 1.900 MitarbeiterInnen.
• Roll Out-Leitfaden
Für die Bereiche Steuerung, Kommunikation,
Personalentwicklung sowie
Organisation
& Infrastruktur wurde ein Leitfaden für die flächendeckende
Umsetzung
der Reform entwickelt, der sämtliche Grundlagen der Reform,
alle
Prozessschritte mit Beschreibungen und entsprechenden Arbeits-
dokumenten
beinhaltet.
• Arbeitsplatzbeschreibungen
Für die neue Organisation mussten alle Arbeitsplätze neu
beschrieben und
auch bewertet werden. Das Bewertungsverfahren
mit dem
Bundeskanzleramt ist noch nicht abgeschlossen. Alle dafür erforderlichen
Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibungen wurden erstellt und mit einem
entsprechenden Mengengerüst versehen.
• Controlling
Als Basis wurde eine
Balanced Scorecard entwickelt, strategische Ziele in
den
Dimensionen Aufgabenerfüllung, Wirtschaftlichkeit, Kunden und
Mitarbeiter
definiert und eine Reihe von Kennzahlen und Indikatoren
erarbeitet.
Ein Produkt- und Leistungskatalog wurde erstellt. Ein
Controllinghandbuch
beschreibt die Kerninstrumente und Verantwortlich-
keiten.
• Personalentwicklung
Im Laufe des Reformprozesses wurden für die
Führungskräfteauswahl, die
MitarbeiterInnen-Zuordnung und die Qualifizierung Verfahren und
Instrumente
entwickelt, die im Roll Out zum Einsatz kommen. Von
Orientierungsworkshops
über Beurteilungskritierien bis zu standardisierten
Schulungsunterlagen reicht die Palette der
umfangreichen in der Praxis
erprobten Ergebnisse.
• IT-Konzept
Für die Umsetzung der Reform musste aufgrund der neuen
Organisations-
modelle ein IT-Konzept mit den neuen Anforderungen erstellt werden, das
seitens der IT-Sektion sukzessive umgesetzt
wird.
Zu 17. und 18..
Für einen so tiefgreifenden
Reformprozess ist es wichtig, den Kommunikati-
onsprozess möglichst offen und transparent zu gestalten, aber auch
möglichst
viele MitarbeiterInnen in den Arbeitsprozess einzubinden. Die
Reform
soll von und durch die MitarbeiterInnen getragen
werden.
Es fanden daher zahlreiche
Veranstaltungen für unterschiedlichste
Zielgruppen (VorständInnen,
NetzwerkerInnen,
Personalvertretung,
betroffene
MitarbeiterInnen) statt, die durch die Eigenorganisation an
eigenen
Veranstaltungsorten in der Bundesfinanzakademie, den
Finanzlandesdirektionen
und Finanzämtern und die Optimierung von
Anreiseentfernungen möglichst kostengünstig durchgeführt wurden.
Die dafür entstandenen Reisekosten sind in
der Summe zu 6. und 7.
enthalten Die Beraterkosten sind unter 19. bis 27. subsumiert.
Die Kosten für die Veranstaltungen
sind nachfolgend angeführt:
Rechnungsjahr 2001 € 139,95
Rechnungsjahr
2002
€ 38.516,62
Rechnungsjahr 2003
€ 20.668..78
Gesamt
€
59.325,35
Ausgaben für
Bedienstete nachgeordneter Dienststellen werden in der
Verrechnung nicht
gesondert, sondern im Gesamtbereich der betroffenen
Dienststelle des jeweiligen Mitarbeiters
dargestellt. Eine Auflistung würde
einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand darstellen. Es ist in
diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen,
dass im Finanzressort wie auch
in den anderen Ressorts derzeit eine
Kostenrechnung sich in der
Einführungsphase befindet, weshalb
eine Zuordnung auf Kostenträger noch
nicht möglich ist.
Hingewiesen wird, dass den
Gesamtkosten mittelfristig ein
Einsparungspotential
von ca. 250 Mio.€ gegenübersteht, dass einem
127-fachen Nutzen entspricht. Damit ist es
offensichtlich, dass es sich um
zweckmäßige und notwendige Investitionen
für eine leistungsorientierte und
bürgernahe Finanzverwaltung handelt.
Zu 19. bis 27.:
Es trifft zu. dass Berater zugezogen wurden. Folgende Verträge wurden seit
Beginn der Tätigkeit des Reformteams abgeschlossen:
• INFORA, Gesellschaft für Unternehmensberatung m.b.H.
Beratungsvolumen
von Euro 750.000 zuzüglich USt. Gegenstand des
Vertrages ist die professionelle Begleitung
des Change-Prozesses und
Unterstützung des Auftraggebers beim
Management des Change-
Prozesses im Rahmen der
Neuorientierung der Finanzverwaltung in der
anlaufenden Pilotierung sowie
optional in der Phase der
flächen deckenden Umsetzung (Roll
Out). Darüber hinaus können vom
Auftraggeber noch Euro 200.000 für die Jahre 2004, 2005 und
2006
gänzlich oder teilweise, je nach konkretem
Bedarf abgerufen werden. Die
Vertragsdauer ist bis 31.12.2006
angesetzt. Bis zum 30.6. sind Kosten in
Höhe von Euro 487.209,42 zuzüglich
USt entstanden.
Dieser Auftrag wurde in einem EU-weiten
Verhandlungsverfahren nach
dem Bundesvergabegesetz 1997 ausgeschrieben.
Der Vertrag umfasst
folgende Leistungsbereiche:
Organisationsberatung/ Prozessberatung
samt Evaluationsbericht; Fachberatung
im Bereich Verwaltungs-
reform/New Public Management samt
Evaluierung in den Pilot-
Wirtschaftsräumen; begleitende
Maßnahmen der Personalentwicklung,
Beratung des Auftraggebers; Unterfertigt wurde der Vertrag vom
zuständigen Abteilungsleiter im Bundesministerium für Finanzen.
• Unternehmensberatung Roland Steindl
Nach Durchführung einer Interessentensuche
im Sinne der ÖNORM A
2050 wurde für die Durchführung von
Workshops mit Assessmentcenter-
Charakter ein Werkvertrag vom. zuständigen Abteilungsleiter im BMF
abgeschlossen. Die Kosten betrugen Euro
40.834 zuzüglich USt.
Gegenstand des Vertrages sind ein 2 tägiger Assessed Workshop als
Auswahlverfahren für 4 Projektleiterpositionen für die neu definierten
Wirtschaftsräume (Pilotprojekte) sowie das
Auswahlverfahren für den
unabhängigen Finanzsenat.
• INFORA, Gesellschaft für Unternehmensberatung m.b.H.
Mit einem Auftragsvolumen von insgesamt Euro 181.682,-
zuzüglich
Reisekosten zuzüglich USt. Die Laufzeit des
Vertrages dauerte von
•Juni 2001 bis 31.3.2002. Unterzeichnet wurde der Vertrag von dem
zuständigen
Abteilungsleiter im Bundesministerium für Finanzen.
Gegenstand
des Vertrages war insbesondere die Vorbereitung des
Charge-Prozesses, die
Change Architektur und das Prozessdesign, der
Aufbau einer Projektorganisation und die Unterstützung
beim Projekt-
management.
Auf die vergaberechtlichen
Vorschriften wurde selbstverständlich Bedacht
genommen.
Die abgerufenen Leistungen wurden erbracht.
Zu 28. und 29.:
Nein. Es gibt keine Abhängigkeiten von Reformteammitgliedern zu den genannten Beratern.
Zu 30. bis 32.:
Ja. Mummert & Partner wurde als externer Berater für
die Zollreform zu
Gesamtkosten von Euro 279.167 zuzüglich USt.
unter Vertrag genommen.
Das
Ergebnis des Vertrages umfasst die vertragsgemäß vereinbarte Analyse
des IST-Standes und
Empfehlungen für die Ressourcenanpassung sowie
eine Umsetzungs- und Maßnahmenplanung. Das
von der Firma Mummert &
Partner erarbeitete Konzept wird
den politischen Vorgaben entsprechend in
mehreren Teilprojekten, abhängig vom Beitritt der mittelosteuropäischen
Länder und der damit zusammenhängenden
Reorganisation der
Zollverwaltung umgesetzt.
Zu 33.:
Hierzu verweise ich auf die Beantwortungen zu 16. und 30. bis 32.
Zu 34. bis 36.:
Reformprozesse, die die ganze Organisation betreffen,
müssen vorher auf
ihre Umsetzbarkeit geprüft werden Dies
erfolgte im Rahmen von Pilotierun-
gen, die bereits abgeschlossen sind. Ein Evaluierungsbericht sichert die
Ergebnisse. Die Pilotierungen fanden in den
Finanzämtern Freistadt,
Rohrbach, Urfahr
(Mühlviertel), Brück, Eisenstadt, Oberwart
(Burgenland/Brück),
Feldbach, Hartberg, Radkersburg, Weiz
(Oststeiermark), in Baden, Wien 9/18/19 Klosterneuburg,
Graz-Stadt und
St Pölten statt. Durch die Einbeziehung von mehr als 700 MitarbeiterInnen
(ca.
10 % der insgesamt in den Finanzämtern Tätigen) und deren
Engagement und Entwicklungstätigkeit wurde die flächendeckende
Umsetzung
möglich.
Umbaumaßnahmen gab es bisher nur soweit sie für die organisatorische
Umsetzung neuer Arbeitsprozesse notwendig waren und betrafen nur das
Entfernen einiger Zwischenwände.
Kundenorientierte Möbel wurden im
Eigenbau durch die
Finanzlandesdirektionen hergestellt bzw. wurde für
jeden Standort ein Testmöbel
angekauft.
Die Zoll-Reorganisation wird in den Bundesländern Tirol,
Salzburg und
Kärnten erprobt, die anderen Bundesländer
nehmen mit November 2003 den
Probebetrieb auf. Der Echtbetrieb
kann erst mit der EU-Erweiterung
gestartet werden, da die
Grenzzollämter zu Tschechien, der Slowakei,
Ungarn und Slowenien bis zum 30.
April 2004, 24 Uhr, in vollem Umfang
weiter betrieben werden müssen. Die
notwendigen, räumlichen
Teamzusammenführungen haben sich auf
interne Übersiedlungen
beschränkt, Umbaumaßnahmen waren
nicht erforderlich.
Hinsichtlich Kosten verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 39. bis 41.
Zu 37. und 38.:
In einem internen Begutachtungsverfahren wurden die
Finanzämter und
MitarbeiterInnen zur Stellungnahme zur
Wirtschaftsraumkonzeption (43
statt 80 Finanzämter unter Beibehaltung der Standorte) eingeladen; interne
Entscheidungsprozesse
in den Finanzämtern haben unabhängig davon
stattgefunden. Die Logik für die Zusammenführung der Finanzämter folgt
u.a. Kriterien wie geografische
Gegebenheiten, Aktenanzahl, Bevölkerungs-
anzahl,
Zukunftsperspektiven, gesamtösterreichische Einbindung.
Zu 39. bis 41:
Selbstverständlich existiert ein
Projektcontrolling. Es ist ein wichtiges
Führungs-
und Steuerungsinstrument und wird daher von der
Reformteamleitung
durchgeführt. Entsprechende Strukturen unterstützen
das Controlling. Es gibt einen Reformbeirat, der aus Mitgliedern der
Finanzämter,
Großbetriebsprüfungen, Finanzlandesdirektionen, dem BMF
und
dem BMÖLS/BKA besteht, eine zentrale Pilotsteuerung sowie
Steuerungsgremien
innerhalb der Pilotwirtschaftsräume.
Die Kontrolle der Fremdleistungen ist
vertraglich fixiert und erfolgt über eine
rollierende Planung sowie genaue Aufzeichnungen der erbrachten
Leistungen.
Die Kosten des
Projektteams werden im Bereich des Budgets - Zentralleitung
gesondert nach den
Bestimmungen des Haushaltsrechts dargestellt. Die
Ausgaben von MitarbeiterInnen der
nachgeordneten Dienststellen weiden im
Budgetbereich der betroffenen FLD verrechnet.
Die Kosren für Humanressourcen aus
dem Budget des Reformteams
Rechnungsjahr
2001 €
149.754,56
Rechnungsjahr
2002
€
386.563,30
Rechnungsjahr 2003
€ 139.201,30
Gesamt
€ 675.519,16
Die Kosten für Sachressourcen
Rechnungsjahr 2001 € 376.755,44
Rechnungsjahr
2002 € 673.960,33
Rechnungsjahr 2003 € 238.563,49
Gesamt €
1,289.289,26
Wie ich bereits zu
den Fragen 17. und 18. ausgeführt habe, befindet sich in
Finanzressort wie
auch in anderen Ressorts eine Kostenrechnung in der
Einführungsphase, sodass eine getrennte
Darstellung nach
Projektabschnitten oder Maßnahmen
nicht möglich ist.
Für das Reformprojekt Zoll sind die wesentlichen
Parameter des Projekt-
Controlling die Beschleunigung des
Kundenservice, damit die Zufriedenheit
der Kunden und die Zufriedenheit der
MitarbeiterInnen. Das Projeko-
controlling liegt in den Händen des
Leiters der Abteilung Zollmanagement.
Hinsichtlich der Gesamtkosten wird auf die Beantwortung zu. 17. und 18.
verwiesen.
Zu 42. bis 44.:
Mit der Pilotierung werden Erfahrungen
gesammelt, die eine kostengünstige
und
effiziente Umsetzung der Reform ermöglichen. Ein weiterer Nutzen liegt
darin,
die Organisationsmodelle so praxisnah
weiterzuentwickeln, dass ein
Höchstausmaß an Personaleinsparungen, Mehrergebnissen sowie Kunden-
und Mitarbeiterzufriedenheit
erreicht wird. Eine konkrete Aussage darüber
lässt
sich letztendlich nach erfolgreichem Abschluss der Reform treffen.
Zu 45.:
Die Pilotierung ist Teil des Gesamtprojektes, hinsichtlich der Kosten wird auf
die Beantwortung der Fragen zu 39. bis 41. verwiesen.
Zu 46.:
Es trifft nicht zu, dass Workshops oder Seminare nur mit
externen Beratern
durchgeführt wurden.
Der Einsatz der Berater richtet sich nach folgenden
Kriterien: Größe der Gruppe, mögliche
Rollenkonflikte, gruppendynamische
Prozesse sowie Bedarf an Fachwissen.
Insofern werden die Berater
zweckmäßig, im notwendigem Ausmaß
und punktuell eingesetzt, wenn die
Anforderung externes Know-how
notwendig macht.
Zu 47 und 48.:
Es existieren genaue
Umsetzungspläne. Die erste Roll Out-Welle hat bereits
in
der Steiermark, in Kärnten und mit den Finanzämtern Freistadt Rohrbach
Urfahr
und Brück Eisenstadt Oberwart begonnen.
Die Kosten betreffen
das Reformteam und die Beratungsleistungen, wobei
dafür
das bisher Gesagte gilt, für die Infrastruktur wird gerade ein
Masterplan erstellt.
Zusätzliche Kosten
entstehen durch Höherbewertungen der MitarbeiterInnen
in
den Finanzämtern, die sich aus einem breiteren Aufgabengebiet, höherer
Eigenverantwortung
und der Übernahme von speziellen Zusatzaufgaben
ergeben.
Diese Höherbewertungen machen jedoch nur einen Bruchteil der
Ersparnisse
aus.
Das Roll-Out Konzept für die Reorganisation Zoll orientiert sich am Beitritt
der
osteuropäischen Länder mit 1. Mai 2004.
Zu 49. bis 52.:
Dort wo pilotiert wurde, wurden auch
MitarbeiterInnen-Befragungen
durchgeführt,
die sich auf Inhalt, Arbeitssituation u.a.
bezogen. Die
Ergebnisse
sind Bestandteil des Evaluierungsberichtes. Sowohl die
Befragungen wie auch die Auswertungen
konnten vom Reformteam ohne
Zusatzkosten
durchgeführt werden.
Allfällige Frustationen von
MitarbeiterInnen durch die Arbeitssituation sollen
gerade
durch die Reform beseitigt werden.
Zu 53. bis 56.:
Falls mit dieser Frage die Bestellung von Dipl.-Kfm. E.
Müller zum
Gruppenleiter
IV/D der Sektion IV im Bundesministerium
für Finanzen
angesprochen ist,
weise ich darauf hin, dass ich bei der Besetzung der
Gruppenleitung dem Reihungsvorschlag der
unabhängigen und weisungs-
ungebundenen Begutachtungskommission
gefolgt bin. Im Übrigen stelle ich
ausdrücklich klar, dass Dipl.-Kfm. E. Müller auf Grund seiner bisherigen
Tätigkeit in allen Ebenen der
Finanzverwaltung sowie seiner Publikationen
zu Themen des Steuerrechts, der
Organisation und Personalentwicklung
und seiner Organisationsentwicklungs-Ausbildung als exzellenter Experte
anerkannt ist.
Zu 57 und 58.:
Das Reformteam ist für zukünftige Organisationen bzw, für Organisations-
entwicklungen - im
Sinne der einleitenden Ausführungen - zuständig, die
bestehenden Organisationsabteilungen
hingegen für die laufende Tätigkeit.
Schon aus diesen Gründen kann es
daher zu keinen, wie von Ihnen
dargestellten,
Kompetenzeinschränkung kommen.
Zu 59.:
Das Reformprojekt wird von einem Beirat begleitet. Im Reformbeirat sind
neben den Sektionschefs der Steuer- und Zollsektion, der Präsidialsektion
und der IT-Sektion, die Leiter der
Finanzlandesdirektionen Wien,
Niederösterreich
und Burgenland sowie Vorarlberg und Vorständinnen aus
den
Finanzämtern sowie einer Großbetriebsprüfung vertreten.
Im Bereich der
Reorganisation Zoll wurden alle Funktionsträger vollständig
eingebunden
und wird von diesen die Umsetzung des Reorganisations-
konzeptes in Zusammenarbeit mit den regionalen Managern - Chefinspizie-
rende
Zoll, Zollwache, Zoll-Landesinspektoren - wesentlich mitgetragen.
Zu 60 und 61.:
Herausfordernde Veränderungsprozesse erfordern ein hohes
Engagement der
Mitarbeiter und in bestimmten Situationen einen besonders flexiblen
Zeiteinsatz.
Eine negative Beeinflussung durch den besonderen Einsatz der
Reformteam-Mitarbeiter
schließe ich daher aus.