692/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2003
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BUNDESKANZLER

 

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Riepl und GenossInnen haben am 8. Juli 2003
unter der Nr. 599/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Einstellung von Lehrlingen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

6 weibliche Lehrlinge und 3 männliche Lehrlinge

Zu Frage 2:

Verwaltungsassistentinnen und Verwaltungsassistenten.

Zu Frage 3:

Im Jänner 2003 wurden 2 Lehrlinge aufgenommen. Für Herbst 2003 haben sich

schriftlich 20 Personen um eine Lehrstelle beworben. Da unter den Kandidaten in

Anwendung  der standardisierten Tests des  Bundes kein geeigneter Bewerber

gefunden werden konnte, wurden per September 2003 keine neuen Lehrlinge

aufgenommen. Für Herbst 2003 ist allerdings noch ein weiteres Aufnahmeverfahren

vorgesehen.

Zu Frage 4:

In der nachstehenden Aufstellung sind auch jene Lehrlinge enthalten, die beim ehe-
maligen Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport eine Lehre begonnen
haben bzw. beendet haben.

1998:     13 weibliche Lehrlinge und 3 männliche Lehrlinge

(Verwaltungsassistent/in)
1999:     7 weibliche Lehrlinge und 2 männliche Lehrlinge

(Verwaltungsassistent/in)


2000:     erfolgte keine Aufnahme

2001:     4 weibliche Lehrlinge (Verwaltungsassistentin)

2002:     1 weiblicher Lehrling und 2 männliche Lehrlinge

(Verwaltungsassistent/in)
2003:     1 weiblicher Lehrling und 1 männlicher Lehrling

(Verwaltungsassistent/in)

Zu Frage 5:

Nachdem im Jahr 2003 kein Lehrling die Lehre abschließen wird, stellt sich in diesem

Jahr die Frage einer Übernahme nicht.

Für das Jahr 2004 können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen
getroffen werden. Das Bundeskanzleramt wird allerdings auch im Jahr 2004 - so wie
in der Vergangenheit - bemüht sein, jene Lehrlinge, die sich während der Lehrzeit
bewährt haben und den Anforderungen entsprechen, in ein Dienstverhältnis zu
übernehmen.

Zu Frage 6:

Da mit der Lehrlingsausbildung im Bundeskanzleramt im Jahr 1998 begonnen wurde,
konnten die ersten Kolleginnen und Kollegen erst im Jahr 2001 zur Lehrabschlußprü-
fung antreten.

Im Jahr 2001 wurden 4 Verwaltungsassistentinnen (4 weibliche Lehrlinge) in der
Zentralleitung des Bundeskanzleramtes bzw. im Bundesministerium für öffentliche
Leistung und Sport, 3 Verwaltungsassistentinnen und Verwaltungsassistenten beim
Österreichischen Staatsarchiv (2 weibliche Lehrlinge und 1 männlicher Lehrling) so-
wie 2 weibliche Lehrlinge bei der nunmehrigen Bundesanstalt Statistik Österreich
weiterbeschäftigt.

Im Jahr 2002 wurden 3 Verwaltungsassistentinnen und Verwaltungsassistenten (2
weibliche Lehrlinge und 1 männlicher Lehrling) in der Zentralleitung und 1 Verwal-
tungsassistentin beim Österreichischen Staatsarchiv weiterbeschäftigt. Weiters wur-
de eine Verwaltungsassistentin direkt vom Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generationen übernommen.

Ergänzend wird angemerkt, daß eine Weiterbeschäftigung etwa dann nicht erfolgte,
wenn ein Lehrling auf eigenen Wunsch aus privaten oder familiären Gründen oder
auf Grund von Veränderungswünschen nicht übernommen werden wollte, oder wenn
es besser qualifiziertere Bewerber gegeben hat. Lehrlinge, die den hohen
Qualitätstandards des Bundeskanzleramtes nicht entsprechen, können grundsätzlich
nicht übernommen werden.

Zu Frage 7:

Im Bundeskanzleramt wurden nur „Verwaltungsassistenten" ausgebildet. Für Lehr-
lingsausbilder sind keine eigenen Planstellen im Ressort ausgewiesen.

In den Jahren 2000 und 2001 wurden keine Lehrlingsplanstellen im Ressort einge-
spart.


Im Jahr 2002 wurden im Ressort 5 Lehrlingsplanstellen eingespart.

Im Jahr 2003 wurden zusammen mit dem ehemaligen Bundesministerium für öffent-
liche Leistung und Sport 4 Lehrlingsplanstellen eingespart.

Im Jahr 2004 werden keine Lehrlingsplanstellen eingespart.

Zu den Fragen 8 und 9:

Derzeit werden im Ressort sämtliche für die Ausbildung der Lehrlinge zur Verfügung
stehenden Ressourcen bestmöglich genutzt. Das Bundeskanzleramt ist weiterhin
bemüht, möglichst vielen geeigneten Bewerbern die Ausbildung zur
Verwaltungsassistentin bzw. zum Verwaltungsassistenten zu ermöglichen.

Es wird angemerkt, dass auch in Zeiten eingeschränkter Personalaufnahme die
Rekrutierung von Nachwuchskräften für das Bundeskanzleramt nicht ausschließlich
über die Lehrlingsausbildung erfolgen kann.

Aus Gründen der Verschiedenartigkeit der Anforderungsprofile werden daher neben
Lehrlingen auch weiterhin Schulabgängerinnen und Schulabgänger bzw. Personen
mit Berufserfahrung außerhalb des Bundesdienstes aufgenommen.

Schließlich möchte ich festhalten, dass bei der Beantwortung der vorliegenden An-
frage zwei Lehrlinge des Bundesministeriums für Finanzen, die im Zuge der Bun-
desministeriengesetz-Novelle 2000 vom ehemaligen Bundesministerium für öffent-
liche Leistung und Sport zur weiteren Ausbildung übernommen wurden, mitberück-
sichtigt wurden.