693/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BUNDESKANZLER

 

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am
8. Juli 2003 unter der Nr. 618/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Linux im Amt gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Bundeskanzleramt führt keine kommunale Verwaltung.

Zu Frage 2:

Im Bundeskanzleramt werden keine expliziten Betriebsystem-Vergleiche angestellt.
Im Vordergrund einer Beschaffung steht die Bewertung der vom System zu erbrin-
genden Funktionalität. Die Wahl des Betriebsystems ist dabei sekundär.

Zu Frage 3:

Schon allein aus wirtschaftlichen Gründen wäre mehr Konkurrenz am Softwaremarkt

sicherlich im Interesse jedes Unternehmens.

Man kann aus der Erfahrung und begründet durch die Komplexität der Produkte da-
von ausgehen, daß es heute weltweit kein Softwarepaket gibt, das bei seinem Er-
scheinen 100 % fehlerfrei ist.

Zu Frage 4:

Das Bundeskanzleramt verfügt nicht über den Quellcode von Windows XP. Darüber
hinaus ist die Überprüfung eines Quellcodes eines Betriebsystems kaum eine von
einem Ressort zu leistende Aufgabe.

Der Einsatz von WINDOWS XP auf den Clients des Bundeskanzleramtes ist in Vor-
bereitung.


Zu Frage 5:

Das Bundeskanzleramt ist dem von der Bundesbeschaffungs-GmbH mit der Firma
Microsoft geschlossenen Bundesvertrag beigetreten. Aufgrund der vorliegenden Ver-
tragssituation steht dem Bundeskanzleramt die Wahl des Microsoft-Betriebsystems
frei. Pro Client ist pro Jahr für die gesamte Microsoft-Produktpalette ein Betrag von
178,40 € (exkl. MWSt.) zu entrichten. Das heißt, es fallen keine zusätzlichen Lizenz-
kosten im Sinne der Umstellung an.

Zu Frage 6:

Grundsätzlich sprechen keine Gründe gegen den Einsatz von „Freier Software". Die

Wartung jeglicher Software im Ressortbereich muß jedoch abgedeckt sein.

Zu Frage 7:

Dies hängt ganz von der zu erfüllenden Aufgabenstellung und damit von der ge-
wünschten Funktionalität ab.

Beispiele: Im Client-Bereich des Bundeskanzleramtes (Schnittstelle zum Benutzer)
ist eine hohe Akzeptanz des Microsoft-Produktes MS-Office gegeben. Im Bereich
des Rechtsinformationssystems des Bundes das vom Bundeskanzleramt betrieben
wird, werden im Bereich der Abfrage UNIX-Systeme eingesetzt.

Zu Frage 8:

Die Frage der Sicherheit ist ein wesentlicher Teil der IT-Strategie des Bundeskanzler-
amtes. Neben den Standard-Mechanismen (z.B. Zugriffsschutz) werden u.a. Firewall
- und Virenschutzsysteme eingesetzt.

Es gibt daher keine anderen Sicherheitsbedenken als bei Hard- Softwareprodukten
anderer Hersteller. Die Praxis der Sammlung von Installationsdaten sowohl was
Hardware als auch Software betrifft, kann heute als übliche Praxis bezeichnet wer-
den, vor allem wenn es entsprechende Wartungsvereinbarungen gibt.

Zu den Fragen 9 und 10:

Diese wird durch umfangreiche Tests sichergestellt. Unter anderem werden auch

Sicherheitschecks durch externe Firmen (Security Audits) durchgeführt.