694/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BUNDESKANZLER
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger,
Freundinnen und Freunde haben am
8. Juli 2003 unter der Nr. 624/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Beratung bei Privatisierung des Österreichischen Bundesverlages
(ÖBV)
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Jänner 2002 wurde zwischen dem Bundeskanzleramt und der
WWV Partner Steu-
erberatungsGmbH ein Vertrag über die Beratung und Erstellung mehrerer
Expertisen
abgeschlossen, der neben anderen Punkten auch eine Beratung des Bundeskanzler-
amtes bei der Privatisierung der „Österreichischen Bundesverlag GesmbH"
umfaßte.
Zu Frage 2:
Der zwischen WWV Partner SteuerberatungsGmbH und der
Republik Österreich ab-
geschlossene Vertrag diente der Beratung in folgenden Bereichen:
• Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich kultureller Anliegen
• Beratung bei der Privatisierung der „Österreichischen Bundesverlag GesmbH" im Zusammenhang mit der Verankerung des Kulturauftrages
• Beratung in Fragen der Sozialversicherungsrechtes
Zu Frage 3:
Die im Vertrag vorgesehenen Leistungen in Zusammenhang mit der Privatisierung
des ÖBV wurden erbracht und mit einem Leistungsverzeichnis belegt.
Zu Frage 4:
Die Wahrung „österreichischer Interessen" bei der
erfolgten Privatisierung umfaßt die
garantierte Publizierung österreichischer Autoren, Pflege und Erhaltung bereits
er-
schienener Titel österreichischer Autoren, sowie eine Standortgarantie in
Österreich
und den Verbleib der österreichischen Autorenrechte bei den Kulturverlagen.
Zu Frage 5:
Der Vertrag wurde am 14.1.2002 ausgefertigt und ist
hinsichtlich einiger Beratungstä-
tigkeiten zu den in Frage 2) genannten Bereichen nach wie vor aufrecht.
Zu Frage 6:
In Zusammenhang mit dem in Frage 1)
genannten Beratungsvertrag sind 2002 Kos-
ten für Beratungstätigkeiten in der Höhe
von € 12.008,45 und im Jahr 2003 in der Hö-
he von insgesamt € 10.337,04 angewiesen worden.
Zu Frage 7:
In die Vorarbeiten der Privatisierung des ÖBV waren sowohl
Mitarbeiter des Büros
des Staatssekretariats für Kunst und Medien als auch der Literaturabteilung der
Kunstsektion eingebunden.
Zu Frage 8:
a) In Zusammenhang mit der
Privatisierung des ÖBV gab es interministerielle Kon-
takte zwischen dem Bundeskanzleramt und
dem Bundesministerium für Finanzen.
In diese Gespräche flössen die Ergebnisse
der Beratungstätigkeit durch die WWV
Partner SteuerberatungsGmbH natürlich mit
ein.
b) und c) Mag. Pultar war für die
WWV Partner SteuerberatungsGmbH in die unter
Punkt 8a) genannten Gespräche mit
einbezogen, und nahm an Besprechungen im
Bundesministerium für Finanzen teil. Die
Tätigkeit der WWV war aber in diesem
Zusammenhang im wesentlichen vor
Beauftragung der KPMG Corporate Finance
GmbH durch das Bundesministerium für
Finanzen beendet.
Zu
Frage 9:
Ja.
Zu Frage 10:
Die mit der „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung
des Kulturgutes" verein-
barten Pauschalvergütungen wurden eingehalten.
Zu
Frage 11:
In Zusammenhang mit der Ausgliederung der
Artothek wurden an Mag. Christian
Pultar und die WWV Partner SteuerberatungsGmbH keine Beträge bzw. Entgelte
ausgezahlt. Alleiniger Vertragspartner betreffend die Ausgliederung der
Artothek ist
der Verein „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes". Die Zah-
lungen des Bundeskanzleramtes an diesen Verein betrugen bisher:
2002:
1.
bis 3. Quartal 2002 (gem. § 6 Punkt 1) á € 24.243,60 € 72.730,80
Übersiedlungskosten € 10.464,89
2003:
4. Quartal 2002 (gem. § 6 Punkt 1) á € 24.243,60 € 24.243,60
1.
und 2. Quartal 2003 (gem. § 6 Punkt 2) á 32.702,77 € 65.405,54
Zu
Frage 12:
Mit Mag. Christian Pultar wurden seitens des
Bundeskanzleramtes keinerlei Verträge
abgeschlossen. Mit der WWV Partner SteuerberatungsGmbH wurde, neben dem in
der Beantwortung zur Frage 1 genannten Vertrag, im Jahr 2000 ein
Beratungsvertrag
in Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes für die Förderung
der Sozialversicherung freischaffender Künstler sowie die Mitwirkung bei der
finanzi-
ellen Sanierung des Theaters in der Josefstadt geschlossen. Aus diesem Titel
erfolg-
ten insgesamt Zahlungen in der Höhe von € 15.422,63.