694/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BUNDESKANZLER

 

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
8. Juli 2003 unter der Nr. 624/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Beratung bei Privatisierung des Österreichischen Bundesverlages (ÖBV)
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Jänner 2002 wurde zwischen dem Bundeskanzleramt und der WWV Partner Steu-
erberatungsGmbH ein Vertrag über die Beratung und Erstellung mehrerer Expertisen
abgeschlossen, der neben anderen Punkten auch eine Beratung des Bundeskanzler-
amtes bei der Privatisierung der „Österreichischen Bundesverlag GesmbH" umfaßte.

Zu Frage 2:

Der zwischen WWV Partner SteuerberatungsGmbH und der Republik Österreich ab-
geschlossene Vertrag diente der Beratung in folgenden Bereichen:

  Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich kultureller Anliegen

  Beratung bei der Privatisierung der „Österreichischen Bundesverlag GesmbH" im Zusammenhang mit der Verankerung des Kulturauftrages

  Beratung in Fragen der Sozialversicherungsrechtes

Zu Frage 3:

Die im Vertrag vorgesehenen Leistungen in Zusammenhang mit der Privatisierung

des ÖBV wurden erbracht und mit einem Leistungsverzeichnis belegt.


Zu Frage 4:

Die Wahrung „österreichischer Interessen" bei der erfolgten Privatisierung umfaßt die
garantierte Publizierung österreichischer Autoren, Pflege und Erhaltung bereits er-
schienener Titel österreichischer Autoren, sowie eine Standortgarantie in Österreich
und den Verbleib der österreichischen Autorenrechte bei den Kulturverlagen.

Zu Frage 5:

Der Vertrag wurde am 14.1.2002 ausgefertigt und ist hinsichtlich einiger Beratungstä-
tigkeiten zu den in Frage 2) genannten Bereichen nach wie vor aufrecht.

Zu Frage 6:

In Zusammenhang mit dem in Frage 1) genannten Beratungsvertrag sind 2002 Kos-
ten für Beratungstätigkeiten in der Höhe von € 12.008,45 und im Jahr 2003 in der Hö-
he von insgesamt € 10.337,04 angewiesen worden.

Zu Frage 7:

In die Vorarbeiten der Privatisierung des ÖBV waren sowohl Mitarbeiter des Büros
des Staatssekretariats für Kunst und Medien als auch der Literaturabteilung der
Kunstsektion eingebunden.

Zu Frage 8:

a) In Zusammenhang mit der Privatisierung des ÖBV gab es interministerielle Kon-
 takte zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen.
 In diese Gespräche flössen die Ergebnisse der Beratungstätigkeit durch die WWV
 Partner SteuerberatungsGmbH natürlich mit ein.

b) und c) Mag. Pultar war für die WWV Partner SteuerberatungsGmbH in die unter
 Punkt 8a) genannten Gespräche mit einbezogen, und nahm an Besprechungen im
 Bundesministerium für Finanzen teil. Die Tätigkeit der WWV war aber in diesem
 Zusammenhang im wesentlichen vor Beauftragung der KPMG Corporate Finance
 GmbH durch das Bundesministerium für Finanzen beendet.

Zu Frage 9:
Ja.

Zu Frage 10:

Die mit der „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" verein-
barten Pauschalvergütungen wurden eingehalten.


Zu Frage 11:

In Zusammenhang mit der Ausgliederung der Artothek wurden an Mag. Christian
Pultar und die WWV Partner SteuerberatungsGmbH keine Beträge bzw. Entgelte
ausgezahlt. Alleiniger Vertragspartner betreffend die Ausgliederung der Artothek ist
der Verein „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes". Die Zah-
lungen des Bundeskanzleramtes an diesen Verein betrugen bisher:

2002:

1. bis 3. Quartal 2002 (gem. § 6 Punkt 1) á € 24.243,60            72.730,80

Übersiedlungskosten                   10.464,89

2003:

4. Quartal 2002 (gem. § 6 Punkt 1) á € 24.243,60                   24.243,60

1. und 2. Quartal 2003 (gem. § 6 Punkt 2) á 32.702,77             65.405,54

Zu Frage 12:

Mit Mag. Christian Pultar wurden seitens des Bundeskanzleramtes keinerlei Verträge
abgeschlossen. Mit der WWV Partner SteuerberatungsGmbH wurde, neben dem in
der Beantwortung zur Frage 1 genannten Vertrag, im Jahr 2000 ein Beratungsvertrag
in Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes für die Förderung
der Sozialversicherung freischaffender Künstler sowie die Mitwirkung bei der finanzi-
ellen Sanierung des Theaters in der Josefstadt geschlossen. Aus diesem Titel erfolg-
ten insgesamt Zahlungen in der Höhe von € 15.422,63.