703/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.09.2003
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möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage vom 10. Juli 2003, Nr. 696/J,
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und
Kollegen, betreffend budget-
relevante Aspekte bei der Veräußerung der Bundeswohnbaugesellschaften,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Mein Anliegen ist es, die fünf
Bundeswohnbaugesellschaften bestmöglich zu
verwerten. Mehrere wichtige Kriterien sind dabei zu berücksichtigen. Eines
davon ist die Maastricht-Wirksamkeit der Erlöse. Es wurden daher auch Ge-
spräche mit EUROSTAT geführt, um die Verwertung auch aus Maastricht-
Sicht optimal zu gestalten. Die Maastricht-Wirksamkeit der Erlöse aus der
Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften kann in zwei Bereichen ge-
messen werden: Erstens Reduzierung der öffentlichen Finanzschuld und
zweitens Verbesserung des öffentlichen Finanzierungssaldos. Die Reduzie
rung der öffentlichen Finanzschuld ist klarerweise gegeben. Beim Finanzie-
rungssaldo gilt das einschlägige ESVG-Regelwerk. Ich weise darauf hin, dass
dieses Regelwerk von EUROSTAT mittels Entscheidungen laufend abgeän-
dert und verschärft wird und dass die Entscheidungen über
die Maastricht-
Wirksamkeit in letzter Konsequenz bei
EUROSTAT liegen.
Zur Realisierung der
bestmöglichen Verwertung muss allerdings auf die sich
bietenden
Möglichkeiten flexibel reagiert werden können. Aus diesem
Grunde
lässt das Bundesgesetz betreffend Verwertung der Bundeswohnbau-
gesellschaften auch
ein weites Spektrum von Verwertungsmaßnahmen zu.
Die Veräußerung der Bundeswohnbaugesellschaften
an die ÖIAG oder BIG
ist eine von mehreren Varianten.
Ich möchte aber betonen, dass für den
Verkauf der Bundeswohnbaugesell-
schaften folgendes entscheidend ist: Die
Bundesregierung hat sich zum Ziel
gesetzt, die Aufgaben des Bundes auf die Kernaufgaben zu konzentrieren.
Eigentum an Bundeswohnungen kann wohl keine Kernaufgabe des Bundes
sein. Wir haben daher ein klares Bekenntnis zur Privatisierung auch der
Bundeswohnbaugesellschaften abgegeben. Mit
dem Erlös wird die Finanz-
schuld der Republik reduziert
werden. Davon werden die Steuerzahler profi-
tieren.
Zu 4. und 5.:
Wäre die Verwertung der
Bundeswohnbaugesellschaften nicht von den ent-
sprechenden
Steuern befreit worden - eine Praxis, die bei derartigen
Transaktionen
auch von Vorgängerbundesregierungen geübt wurde, wie z.B.
beim Bundesgesetz
über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das
Eigentum der ÖIAG, BGB1. I, Nr. 87/1998 - liefe das im Ergebnis auf eine
Erhöhung der Ertragsanteile der Gemeinden
zu Lasten des
Verwertungserlöses des Bundes hin.
Gegenüber dem Jahr 2000, welches das letzte Jahr war, in
dem noch das
Finanzausgleichsgesetz 1997 in Kraft war, stiegen die Einnahmen der Ge-
meinden aus Abgaben, d.h. aus Ertragsanteilen, ertragsanteile-ähnlichen
Transfers sowie eigenen Abgaben im Jahre 2001 um 5,73% und
im
Jahre 2002 um 3,53 %. Diese Steigerungen einerseits und die Notwendig-
keit, die Konsolidierungspolitik des Bundes fortzuführen, lassen es gerecht-
fertigt erscheinen, Verschiebungen der Einnahmen zu Lasten des Bundes
und zu Gunsten anderer Gebietskörperschaften zu vermeiden.