704/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 681/J der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde wie

folgt:

Frage 1:

Folgende Aktivitäten und Projekte, die unter anderem auch der Entwicklung und
Umsetzung eines Qualitätssystems im Gesundheitswesen dienen, werden derzeit
durchgeführt:

   OECD - Horizontal Health Project:

Budget 2003:         10.000,--                   Budget 2004:          0

   Quantitative und qualitative Erfassung und Analyse der nicht
krankenversicherten Personen in Österreich:
Budget 2003:         38.360,--                   Budget 2004:          0

   Österreichisches Netzwerk Gesundheitsfördernder Krankenhäuser:

Budget 2003:         50.800,--                   Budget 2004:            36.350,-

  Offene Koordinierung im Gesundheitswesen - Indikatorenentwicklung:
Budget 2003:         50.000,-                   Budget 2004:            75.000,-

   European Health Forum Gastein:

Budget 2003:                      43.603,70 (beim gegenständl. VA-Ansatz 1/17108)

   43.603,70 (beim gegenständl. VA-Ansatz 1/17208)
Budget 2004:                      43.603,70 (beim gegenständl. VA-Ansatz 1/17108)

                           43.603,70 (beim gegenständl. VA-Ansatz 1/17208)


      Evaluierung des Zentrums für Lymphologie am LKH Wolfsberg:

Budget 2003:                     25.430,--                     Budget 2004:          0

Frage 2:

Im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung
des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung (Laufzeit 2001 -
2004) wurde beschlossen, den extramuralen Bereich bestmöglich in die Arbeiten
betreffend ein flächendeckendes, österreichweites Qualitätssystem einzube-
ziehen. Daher wurde der niedergelassene Bereich auch eingeladen, sich an
Qualitätsprojekten wie dem Schnittstellenprojekt Medtogether und dem Projekt
Qualitätsberichterstattung zu beteiligen.

Gleichzeitig wird die Etablierung eines Qualitätssicherungssystems im niederge-
lassenen Bereich über den § 343 Abs. 5 ASVG geregelt: ein erster Schritt zur
Einbeziehung des niedergelassenen Bereiches in die Qualitätssicherung ist mit
der Schaffung des § 343 Abs. 5 ASVG im Rahmen der 58. Novelle zum ASVG,
BGBI.
I Nr. 99/2001, erfolgt. Demnach ist die Tätigkeit der Vertragsärzte und der
Vertrags-Gruppenpraxen ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fünfjährlich
einer Evaluierung nach fachspezifischen Qualitätsstandards zu unterziehen. Diese
Qualitätsstandards sind durch die Österreichische Ärztekammer mit ihren
Fachgruppen und der Kurie der niedergelassenen Ärzte auszuarbeiten und nach
Anhörung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
mir zur Genehmigung vorzulegen. Ein erster Entwurf der Österreichischen Ärzte-
kammer für diese Qualitätsstandards befindet sich derzeit in Prüfung.

Fragen 3 und 4:

Die Etablierung systematischer Qualitätsarbeit im österreichischen Gesund-
heitswesen ist ein laufender Prozess und erfolgt nach den Grundsätzen der
Patient/innenorientierung, der Transparenz, der Effizienz und des quantitativ und
qualitativ optimalen Mitteleinsatzes.

Über die Strukturkommission wurden wesentliche Projekte zur Qualitätssicherung
initiiert, welche die Schaffung eines flächendeckenden österreichischen Qualitäts-
systems im Gesundheitswesen zum Ziel haben. Auf Basis der Ergebnisse der
Projekte und Aktivitäten werden die Verhandlungen über eine neue Vereinbarung
gemäß Art. 15a B-VG und eine weitere Umsetzung des Qualitätssystems aufge-
nommen werden. Folgende Projekte und Aktivitäten werden derzeit durchge-
führt:

     Patient/innenorientierung in österreichischen Krankenanstalten

     Schnittstellenmanagement zwischen ambulanter und stationärer Versorgung

     Gesamtösterreichische Qualitätsberichterstattung

     Optimierung des Antibiotika-Einsatzes

     Optimierung des Verbrauches von Blutkomponenten

     Festlegung und Verbindlichmachung von Strukturqualitätskriterien

Zusätzlich werden seitens meines Ressorts über die Art. 15a B-VG
Vereinbarungen hinausgehende Schwerpunkte der Qualitätsarbeit in der
Patient/innenversorgung gesetzt. Es werden Aktivitäten und Projekte zur
Steigerung der Patient/innensicherheit und Verbesserung der Lebensqualität
schwerst- und unheilbar Kranker sowie alter und kranker Menschen initiiert:


Patient/innensicherheit

Besonderes Augenmerk wird in der nächsten Zeit auf präventive Maßnahmen in
der Krankenhaushygiene (in Folge des Pro-Hyg-Projektes und Umsetzung der
Leitlinien zur Organisation und Struktur der Krankenhaushygiene), auf die Über-
wachung und Vermeidung von nosokomialen Infektionen und auf den Umgang
mit Fehlern in der medizinischen und pflegerischen Patient/innenversorgung ge-
richtet werden.

Im Rahmen eines Projektes soll für den stationären Bereich ein Modell zur
Fehlervermeidung in der Verabreichung von Medikamenten unter Mitberücksich-
tigung internationaler Standards und Erfahrungen erarbeitet werden.

Lebensqualität bis zuletzt

Besonderes Augenmerk wird in nächster Zeit auf die adäquate Aus- und Fortbil-
dung der medizinischen Gesundheitsberufe in Palliative
Care gerichtet werden,
um den für die im ÖKAP 2001 und 2003 vorgesehenen Palliativstationen
festgelegten Strukturqualitätskriterien in Zukunft entsprechen können. Palliative
Care soll in unserem Gesundheitssystem neue und menschenwürdige Akzente in
der Betreuung unheilbar und s
chwerstkranker Menschen sowie kranker und alter
Patientinnen und Patienten (und ihrer Angehörigen) setzen.

Fragen 5 und 6:

Die von der Strukturkommission unternommenen Aktivitäten zu den in der Frage
3 und 4 aufgezählten Themenkreisen bestehen in der Durchführung der nach-
stehend angeführten Projekte. Die Projektziele wurden entsprechend definiert.
Die qualitätsgesicherten Ergebnisse werden zum Ende der Laufzeit der Verein-
barung gemäß Art. 15a B-VG vorliegen. Alle angeführten Projekte werden über
Mittel des Strukturfonds finanziert.

a) Patient/innenorientierung in österreichischen Krankenanstalten:

Best Practice Modelle zur Verbesserung der Patient/innenorientierung sollen in
einer großen Zahl österreichischer Krankenhäuser umgesetzt und evaluiert
werden. 21 Krankenhäuser aus allen Bundesländern nehmen an diesem
Benchmarkingprojekt teil.

b) Medtogether - Schnittstellenmanagement zwischen ambulanter und
stationärer Versorgung:

Dieses Projekt beschäftigt sich mit der Verbesserung der nahtlosen
Patient/innenversorgung in Österreich. 20 Krankenhäuser und deren
extramurale Partner arbeiten an der Umsetzung bereits erprobter und
erfolgreicher Maßnahmen zur Verbesserung des Schnittstellenmanagements,
der Verbesserung des ökonomischen Mitteleinsatzes, Verbesserung der
Patient/innenorientierung und Steigerung der Zufriedenheit der
Mitarbeiter/innen sowohl der vor- und nachsorgenden Einrichtungen als
auch in den Krankenhäusern.

c) Gesamtösterreichische Qualitätsberichterstattung:

In diesem Projekt soll ein Konzept zur kontinuierlichen, systematischen,
Sektoren- und regionenübergreifenden Qualitätsberichterstattung gemeinsam
mit den Akteuren entwickelt und ein erster österreichischer Qualitätsbericht
erstellt werden.


d) Optimierung des Antibiotika-Einsatzes in österreichischen Krankenanstalten:
Ziel dieses Projektes ist die flächendeckende Umsetzung von bereits
entwickelten Antibiotikaleitlinien. Die Effizienz des Antibiotika-Einsatzes in den
österreichischen Krankenanstalten soll gefördert werden (optimierte
Patient/innenbetreuung in Prophylaxe und Therapie, weniger Antibiotika-
Resistenzen und Kostenreduktion beim Antibiotika-Einsatz).

e) Maßnahmen zur Optimierung des Verbrauches von Blutkomponenten bei
ausgewählten operativen Eingriffen in österreichischen Krankenanstalten:
Ziel ist die Optimierung des Verbrauches von Blutkomponenten bei operativen
Standardeingriffen durch Implementierung eines qualitätsgesicherten Modells
einschließlich einer Nachhaltigkeitsstrategie.

f)   Da sich Qualität nicht nur im Ergebnis und im Prozess manifestieren muss, sind
auch alle Maßnahmen zur Sicherung der Strukturqualität anzuführen. In
diesem Zusammenhang ist der Österreichische Krankenanstalten- und
Großgeräteplan
zu nennen, der sukzessive zu einem Leistungsangebotsplan
weiterentwickelt wird und Strukturqualitätskriterien beinhaltet.

Frage 7:

Von dieser Möglichkeit musste mangels Anlass seitens des Strukturfonds noch
nicht Gebrauch gemacht werden.