705/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 691/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und
Freunde
wie folgt:

Fragen 1 bis 4:

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz
fällt in die alleinige Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; ich verweise auf seine
Ausführungen zu den Fragen l bis 4 der an ihn ergangenen parlamentarischen
Anfrage Nr. 694/J.

Frage 5:

Die Novellierung der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung
beinhaltet die erforderliche Umsetzung zahlreicher EU-Richtlinien. Bei dem Wert
von 0,5mg/kg von Aldicarb für Kartoffeln handelt es sich um den nach der
Richtlinie 2000/42 harmonisierten EU-Höchstwert.

Fragen 6 und 7:

Im Rahmen der Wirkstoffbewertung gemäß der Richtlinie 91/414/EWG wurde die
Frage, ob Aldicarb-Rückstände in Lebensmitteln ein Risiko für die Verbraucher -
insbesondere Kinder und Kleinkinder - darstellen, ausführlich diskutiert. Unter
Anwendung des deterministischen Modell-Ansatzes zur Abschätzung des Risikos
für die Konsumentinnen und Konsumenten kommt es für Kartoffeln zu einer
Überschreitung der „Akuten Referenzdosis". Dieses Modell hat allerdings den
Nachteil, dass es von sehr konservativen und unrealistischen Voraussetzungen
ausgeht. Es ist daher nur als erster Schritt im Rahmen einer Risikoabschätzung
anzuwenden. Im Fall einer Überschreitung der Akuten Referenzdosis sind
weiterführendere Berechnungsverfahren anzuwenden, die eine realistischere
Einschätzung der Exposition der Konsumentinnen und Konsumenten


ermöglichen. Für Aldicarb wurden derartige probabilistische Modellberechnungen
vorgelegt. Im Rahmen der Entscheidungsfindung wurde der Wissenschaftliche
Ausschuss als unabhängiges Gremium zugezogen, um die Frage zu klären, ob
dieser Ansatz akzeptabel sei und ob für Kinder und Kleinkinder, die Kartoffeln
und andere Lebensmittel mit Aldicarb-Rückständen konsumieren, ein Risiko
besteht.

Der Wissenschaftliche Ausschuss hat zu diesem Thema am 18. Dezember 2000
eine Meinung veröffentlicht (SCP/ALDIC/041 - Final Opinion expressed by the
Scientific Committee on Plants on 18 December 1998, Question l,
http://europa.eu.int/comm/food/fs/sc/scp/out27_en.html).
Der Wissenschaftliche Ausschuss kam zu dem Schluss, dass auf der Grundlage
der vorliegenden Daten unter Anwendung eines probabilistischen Ansatzes kein
unakzeptables Risiko für Erwachsene, Kinder und Kleinkinder existiert.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in Österreich zwar der EU-Höchstwert für
Kartoffeln anzuwenden ist, die Anwendung von Aldicarb auf Kartoffeln jedoch
untersagt ist. Es ist daher davon auszugehen, dass österreichische Kartoffeln frei
von Aldicarb sind. Dies wird durch Monitoring-Ergebnisse bestätigt.

Ebenso ist die Anwendung von Aldicarb auf Speisekartoffeln auf Grund der
Entscheidung des Rates 2003/199 vom 18. März 2003 in den übrigen EU-
Mitgliedstaaten außer Griechenland und dem Vereinigten Königreich ab
18. September 2004 nicht mehr zulässig.

Frage 8:

Seit 1. Jänner 2002 wurden 249 Proben Obst und Gemüse auf Rückstände von
Aldicarb, Aldicarbsulfon und Aldicarbsulfoxid untersucht. In allen Proben lagen die
Rückstände unter der Bestimmungsgrenze.