707/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 716/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genoss
Innen wie

folgt:

Frage 1:

Burgenland: 15 Proben
Kärnten: 8 Proben
Niederösterreich: 91 Proben
Oberösterreich: 46 Proben
Salzburg: 5 Proben
Steiermark: 21 Proben
Tirol: 4 Proben
Vorarlberg: 0 Proben
Wien: 0 Proben

Frage 2:

In Salzburg wurde eine Probe vom Amtstierarzt der Veterinärdirektion gezogen,
bei allen übrigen handelt es sich um Probenziehungen der
Lebensmittelaufsichtsorgane.

Fragen 3 bis 5:

Im Datensystem, dem die Angaben zu dieser Frage entnommen wurden, ist nicht
erfasst, ob es sich bei einem beprobten Betrieb um einen Legehennenbetrieb
oder beispielsweise um einen Einzel- oder Großhandelsbetrieb handelt. Die
Anzahl der auf Lasalocid untersuchten Eiproben bezieht sich daher nicht nur auf
jene aus Legehennenbetrieben, sondern umfasst auch österreichische Eier die in
Einzel- oder Großhandelsbetrieben gezogen wurden und zwar im Zeitraum
1.1.2003 bis 31. 7. 2003.


Daraus ergibt sich - neben dem Umstand, dass nicht alle in Legehennenbetrieben
gezogenen Eiproben auf Lasalocid untersucht wurden - , dass folgende Angaben
den Angaben der Anzahl von Probenziehungen in Frage l nicht zuordenbar sind.

Burgenland: 7 Proben, davon 0 Beanstandungen

Kärnten: 9 Proben, davon l Beanstandung

Niederösterreich: 94 Proben, davon 17 Beanstandungen

Oberösterreich: 40 Proben, davon 7 Beanstandungen

Salzburg: 7 Proben, davon 2 Beanstandungen

Steiermark: 27 Proben, davon 3 Beanstandungen, wobei es sich bei den

Beanstandungen um Eier aus einem Kärntner Betrieb handelt
Tirol: 2 Proben, davon 0 Beanstandungen
Vorarlberg:
1 Probe, davon 0 Beanstandungen
Wien:
1 Probe, davon 0 Beanstandungen

Das Datum des Probeneinganges und der Zeitpunkt der Fertigstellung der
Analyse (Ausstellung des Untersuchungsbefundes) ist aus beiliegender Anlage zu
ersehen.

Fragen 6, 10, 12, 13, 15 bis 21 und 23:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Ausführungen des Bundesministers für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu der gleichlautend an
ihn ergangenen parlamentarischen Anfrage Nr. 720/J.

Frage 7:

Die Verständigung der zuständigen Behörde erfolgt in der Regel durch
Übermittlung eines „vorläufigen Gutachtens" per Fax, teilweise auch
telephonisch, letzteres insbesondere bei Veranlassung von Probennachziehungen.

Bundesland

 

Analyse
erledigt (aus
Anhang)

 

Verständigung der
Behörde

 

Geschäftszahl (=
Untersuchungszahl der
Probe an AGES,
Lebensmitteluntersuchung
Wien

 

Kärnten

 

10. 7. 03

 

10. 7. 03 (teleph.)
16.7.03 (Fax)

 

7394/03

 

Niederösterreich

 

13. 5. 03
26.5. 03
26. 5. 03
10. 6. 03
10. 6. 03
18. 6. 03
18. 6. 03
18. 6. 03
2. 7. 03
10. 7. 03
2. 7. 03
2. 7. 03
14. 7. 03
14. 7. 03
16. 7. 03
16. 7. 03

 

13. 5. 03
27. 5. 03
27. 5. 03
11. 6. 03
11. 6. 03
23. 6. 03
23. 6. 03
23. 6. 03
2. 7. 03
10. 7. 03
2. 7. 03
2. 7. 03
15. 7. 03
15. 7. 03
15. 7. 03
16. 7. 03

 

2119/03
3253/03
5407/03
6456/03
6459/03
6851/03
6852/03
6853/03
7194/03
7400/03
7518/03
7519/03
8120/03
8140/03
8269/03
8456/03

 


 

 

28. 7. 03

 

28. 7. 03

 

8594/03

 

Oberösterreich

 

26. 5. 03
26. 5. 03
12. 6. 03
12. 6. 03
12. 6. 03
2. 7. 03
2. 7. 03

 

28. 5. 03
28. 5. 03
11. 6. 03
11. 6. 03

11. 6. 03

? *)

3. 7. 03

 

4417/03
4418/03
6386/03
6387/03
6388/03
6967/03
7025/03

 

Salzburg

 

13. 5. 03
12. 6. 03

 

13. 5. 03
11. 6. 03

 

2736/03
6010/03

 

Steiermark
(Eier aus
Kärntner Betrieb)

 

30. 6. 03
16. 7. 03
29. 7. 03

 

2. 7. 03
16. 7. 03
29. 7. 03

 

6788/03
8288/03
8946/03

 

Anmerkungen: In Fällen, wo die Verständigung der Behörde vor dem Zeitpunkt
„Analyse erledigt" datiert, handelt es sich um die Mitteilung des
Analysenergebnisses bei dessen Vorliegen und vor Ausstellung des schriftlichen
Untersuchungsbefundes.

*)es war nicht mit Sicherheit eruierbar ob bzw. wann das Ergebnis dieser Probe
gemeldet wurde. Es handelt sich um eine Nachfolgeprobe aus einem bereits
gesperrten Betrieb.

Frage 8:

Es waren keine eigenen Anordnungen meines Ressorts erforderlich, da in der
Lebensmittel-Rückstandskontrollverordnung, BGBI.
II Nr. 191/2003,
entsprechende Vorgaben enthalten sind. Darüber hinausgehende Anordnungen
waren nicht erforderlich. Die im Zuge der Amtshandlungen aufgetretenen Fragen
wurden umgehend schriftlich beantwortet.

Fragen 9 und 22:

Eine öffentliche Warnung nach § 25a LMG 1975 ist nur erforderlich, wenn es sich
um eine gesundheitsschädliche Ware handelt und eine größere
Bevölkerungsgruppe gefährdet ist, sodass Gemeingefährdung gegeben ist.
Aufgrund der Risikobewertung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit vom 13. Juni 2003 liegt in den betreffenden Fällen keine
unmittelbare Gesundheitsgefährdung vor.

Frage 11:

Bundesland                           Anzahl durchgeführter Betriebssperren

Niederösterreich                             1

Oberösterreich                                 1

Salzburg                                           3

Frage 14:

Lasalocid ist ein Kokzidiostatikum, auf das Eier im Rahmen des nationalen
Arzneimittelkontrollprogramms routinemäßig nach einem vorgegebenen
Stichprobenplan geprüft werden. Bei diesen Kontrollen wurden positive Proben
gefunden. Aufgrund der Rückverfolgung dieser Proben wurde das Ausmaß des
Futtermittelproblems bekannt.


Bezüglich der ergänzenden Frage hinsichtlich der Futtermittelhersteller und
Händler verweise ich auf den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft.

Beilage