709/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR

 

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 670/J-NR/2003 betreffend schwere Versäumnisse
von Generaldirektor Dr. Seipel, die die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kolle-
gen am 10. Juli 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Für den Bereich des Bundes gilt das Prinzip der Nichtversicherung für Immobilien und Fahrnisse
(z.B. Sammlungsgut), da die andernfalls aufzuwendenden Prämien für kommerzielle Versicherun-
gen höhere Kosten verursachen würden als die Abdeckung eventuell eintretender
Schadensfälle. Rechnungshof und Bundesministerium für Finanzen haben festgestellt, dass dieses
Prinzip der Nichtversicherung auch für die vollrechtsfähigen Bundesmuseen weiter gilt. Der Ab-
schlusses einer Versicherung ist von den Geschäftsführern der vollrechtsfähigen wissenschaftlichen
Anstalten im Einzelfalle mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmannes zu beurteilen.
Das Kunsthistorische Museum hat anlässlich der Ausgliederung 1999, noch vor der Feststellung des
Rechnungshofes, dass das Prinzip der Nichtversicherung auch für vollrechtsfähige Anstalten des
Bundes gilt, eine Sockelversicherung abgeschlossen, um bei Schadensfallen und Diebstählen dieser
Art einen gewissen Versicherungsschutz zu haben.

Ich teile die Ansicht des Rechnungshofes, dass dem Einbau von effizienten Sicherheitsanlagen Prio-
rität einzuräumen ist. Deshalb enthalten die Übergabe
/Übernahmeverträge über das Sammlungsgut
die Verpflichtung, laufend ausreichende Investitionen in Sicherheitsmaßnahmen zu tätigen, um
bestmöglichen Schutz für die Exponate zu erzielen. Tatsächlich hat nicht der Mangel an einer funk-
tionstüchtigen Sicherheitsanlage den Diebstahl der Saliera von Cellini möglich gemacht, sondern
nach dem Stand der bisherigen Ermittlungen menschliches Versagen des Wachpersonales, wie es


bedauerlicherweise niemals ausgeschlossen werden kann. Hinzuweisen ist darauf, dass in den letz-
ten Jahren seitens des Kunsthistorischen Museums erhebliche Ausgaben zur Verbesserung der Si-
cherheitsanlagen getätigt wurden.

Anzumerken ist auch, dass eine dreiköpfige Kommission des Rechnungshofes seit Juni 2002 bis
zum heutigen Tage vor Ort im Kunsthistorischen Museum im Rahmen einer Einschau tätig ist. Gra-
vierende Sicherheitsmängel hätte diese Kommission zweifellos sogleich dem Generaldirektor des
Kunsthistorischen Museums bzw. meinem Ministerium zur Behebung bekannt gegeben.

Die vom Präsidenten des Rechnungshofes angerührten Unzulänglichkeiten bei der Ausgliederung
der Museen müssten konkretisiert werden, um dazu Stellung nehmen zu können. Der Generaldi-
rektor des Kunsthistorischen Museums wurde jedenfalls im Sinne der Kritik des Rechnungshofes
aufgefordert, alle nur möglichen Anstrengungen zur weiteren Verbesserung der Sicherheitsmaß-
nahmen im Kunsthistorischen Museum zu treffen.

Ad 2.:

Versäumnisse des Generaldirektors des Kunsthistorischen Museums in diesem Zusammenhang sind

mir nicht bekannt.

Ad 3.:

Die polizeilichen Ermittlungen wegen des Diebstahls der Saliera sind nach wie vor im Gange. Alle
einlangenden Hinweise werden genauestens geprüft. Die Polizei kann allerdings ihre bisherigen
Ermittlungsergebnisse im Interesse effizienter Recherchen der Öffentlichkeit noch nicht mitteilen.