717/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen
vom 10. Juli 2003, Nr. 709/J, betreffend Verkehrshölle und andere Umweltbelastung für Ös-
terreich nach Eröffnung des Outlet-Centers bei Kleinhaugsdorf, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Tschechien hat die Espoo-Konvention über die grenzüberschreitende UVP erst im Jahr 2001
ratifiziert. Davor (im Jahr 1997) war Österreich in UVP-Verfahren, so auch das Verfahren
betreffend das Outlet Center in Hatě, nicht eingebunden. Außerdem sind Einkaufszentren
und Themenparks nicht in Anhang I der Espoo-Konvention enthalten und es bedarf daher
einer Vereinbarung mit Tschechien, um gem. Art. 2 Abs. 5 der Konvention auch weitere Vor-
habenstypen in den Geltungsbereich der Konvention einzubeziehen. Über eine derartige
Vereinbarung wird seit Jahren mit Tschechien verhandelt.


Österreich hat aber in seiner Stellungnahme im Rahmen der grenzüberschreitenden UVP für
die geplante Schnellstraße Staatsgrenze bei Kleinhaugsdorf - Jihlava verlangt, dass das
Vorhaben bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit der Straße entsprechend berücksichtigt
wird. Weiters hat Österreich eine Information über gegebenenfalls bereits durchgeführte
UVP-Verfahren bzw. eine Einbindung in ein gegebenenfalls laufendes UVP-Verfahren ver-
langt. Diese Stellungnahme wurde am 28. April 2003 vom österreichischen Botschafter in
Prag persönlich an Umweltminister Ambrozek übergeben. Da seither keine Reaktion Tsche-
chiens erfolgt ist, habe ich mich am 10. Juli 2003 mit einem persönlichen Schreiben an Mi-
nister Ambrozek gewandt, in dem ich um Notifizierung des angesprochenen Vorhabens und
allfälliger zukünftiger Erweiterungsvorhaben nach der Espoo-Konvention ersucht habe. In
einem Antwortschreiben vom 5. August hat mich Minister Ambrozek darüber informiert, dass
im Jahr 1997 von der Regionalbehörde ein UVP-Verfahren durchgeführt und mit einer zu-
stimmenden Stellungnahme dieser Behörde abgeschlossen wurde. Es sind mir aber (noch)
keine Projektunterlagen dazu bekannt.

Zu den Fragen 4 bis 7:

Da negative Auswirkungen auf die Umwelt in Österreich nicht ausgeschlossen werden kön-
nen, wurde Tschechien, wie oben gezeigt, wiederholt ersucht, das geplante Projekt eines
Factory Outlets sowie eines kolportierten Themenparks zu notifizieren. Bisher ist jedoch eine
Notifizierung sowie Übermittlung von Unterlagen noch nicht erfolgt, sondern es wurde von
tschechischer Seite vielmehr mitgeteilt, dass das UVP-Verfahren bereits im Jahr 1997 abge-
schlossen wurde. Vor Prüfung der Projektunterlagen können mögliche Umweltauswirkungen
nicht bewertet bzw. ausgeschlossen werden. Eine fachliche Aussage über Belastungen kann
daher erst nach eingehender Prüfung der Unterlagen - sobald diese übermittelt wurden -
getroffen werden.

Zu den Fragen 8 bis 17:

Eine grenzüberschreitende UVP für das genannte Vorhaben ist sinnvoll und notwendig um
allfällige negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung hintan zu halten. In
diesem Zusammenhang habe ich mich gegenüber Minister Ambrozek auch bereits wieder-
holt für einen möglichst raschen Abschluss eines bilateralen Abkommens zur Umsetzung der


Espoo-Konvention ausgesprochen, damit in Zukunft etwa auftretende Probleme in Bezug auf
grenznahe UVP-pflichtige Vorhaben ohne Reibungsverluste nach tauglichen Spielregeln in
sachlicher Art und Weise gelöst werden können.