717/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die
schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und
Kollegen
vom 10. Juli 2003, Nr. 709/J, betreffend Verkehrshölle und andere
Umweltbelastung für Ös-
terreich nach Eröffnung des Outlet-Centers bei Kleinhaugsdorf, beehre ich mich
Folgendes
mitzuteilen:
Zu den
Fragen 1 bis 3:
Tschechien
hat die Espoo-Konvention über die grenzüberschreitende UVP erst im Jahr 2001
ratifiziert. Davor (im Jahr 1997) war Österreich in UVP-Verfahren, so auch das
Verfahren
betreffend das Outlet Center in Hatě, nicht eingebunden. Außerdem sind
Einkaufszentren
und Themenparks nicht in Anhang I der Espoo-Konvention enthalten und es bedarf
daher
einer Vereinbarung mit Tschechien, um gem. Art. 2 Abs. 5 der Konvention auch
weitere Vor-
habenstypen in den Geltungsbereich der Konvention einzubeziehen. Über eine
derartige
Vereinbarung wird seit Jahren mit Tschechien verhandelt.
Österreich hat aber in seiner
Stellungnahme im Rahmen der grenzüberschreitenden UVP für
die geplante Schnellstraße Staatsgrenze bei Kleinhaugsdorf - Jihlava verlangt,
dass das
Vorhaben bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit der Straße entsprechend
berücksichtigt
wird. Weiters hat Österreich eine Information über gegebenenfalls bereits
durchgeführte
UVP-Verfahren bzw. eine Einbindung in ein gegebenenfalls laufendes
UVP-Verfahren ver-
langt. Diese Stellungnahme wurde am 28. April 2003 vom österreichischen
Botschafter in
Prag persönlich an Umweltminister Ambrozek übergeben. Da seither keine Reaktion
Tsche-
chiens erfolgt ist, habe ich mich am 10. Juli 2003 mit einem persönlichen
Schreiben an Mi-
nister Ambrozek gewandt, in dem ich um Notifizierung des angesprochenen
Vorhabens und
allfälliger zukünftiger Erweiterungsvorhaben nach der Espoo-Konvention ersucht
habe. In
einem Antwortschreiben vom 5. August hat mich Minister Ambrozek darüber
informiert, dass
im Jahr 1997 von der Regionalbehörde ein UVP-Verfahren durchgeführt und mit
einer zu-
stimmenden Stellungnahme dieser Behörde abgeschlossen wurde. Es sind mir aber
(noch)
keine Projektunterlagen dazu bekannt.
Zu den
Fragen 4 bis 7:
Da negative Auswirkungen auf
die Umwelt in Österreich nicht ausgeschlossen werden kön-
nen, wurde Tschechien, wie oben gezeigt, wiederholt ersucht, das geplante
Projekt eines
Factory Outlets sowie eines kolportierten Themenparks zu notifizieren. Bisher
ist jedoch eine
Notifizierung sowie Übermittlung von Unterlagen noch nicht erfolgt, sondern es
wurde von
tschechischer Seite vielmehr mitgeteilt, dass das UVP-Verfahren bereits im Jahr
1997 abge-
schlossen wurde. Vor Prüfung der Projektunterlagen können mögliche
Umweltauswirkungen
nicht bewertet bzw. ausgeschlossen werden. Eine fachliche Aussage über
Belastungen kann
daher erst nach eingehender Prüfung der Unterlagen - sobald diese übermittelt
wurden -
getroffen werden.
Zu
den Fragen 8 bis 17:
Eine grenzüberschreitende UVP
für das genannte Vorhaben ist sinnvoll und notwendig um
allfällige negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung hintan zu
halten. In
diesem Zusammenhang habe ich mich gegenüber Minister Ambrozek auch bereits
wieder-
holt für einen möglichst raschen Abschluss eines bilateralen Abkommens zur
Umsetzung der
Espoo-Konvention ausgesprochen, damit in Zukunft
etwa auftretende Probleme in Bezug auf
grenznahe UVP-pflichtige Vorhaben ohne Reibungsverluste nach tauglichen
Spielregeln in
sachlicher Art und Weise gelöst werden können.