718/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und
Kollegen vom 10. Juli 2003, Nr. 711/J, betreffend grenzüberschreitende
Umweltverträglich-
keitsprüfungsverfahren für verkehrsvermehrende Projekte entlang der
Staatsgrenze Öster-
reichs mit Tschechien, Slowakei und Ungarn, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu den
Fragen 1 bis 3:
Im Juli 2003 habe ich in
einem persönlichen Brief an Minister Ambrozek nochmals um Notifi-
zierung des Vorhabens ersucht; zusätzlich gab es zahlreiche
Kontakte auf Beamtenebene.
Unsere diesbezüglichen Bemühungen werden fortgesetzt.
Zu den
Fragen 4 bis 6:
Themenparks
sind nicht in Anhang I der Espoo-Konvention enthalten und es bedarf daher
einer Vereinbarung mit Tschechien, um gem. Art. 2 Abs. 5 der Konvention auch
weitere Vor-
habenstypen in den Geltungsbereich der Konvention einzubeziehen. Über eine
derartige
Vereinbarung wird seit Jahren mit Tschechien verhandelt.
Eine
grenzüberschreitende UVP für das genannte Vorhaben ist sinnvoll und notwendig,
um
allfällige negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung hintan zu
halten. In
diesem Zusammenhang habe ich mich gegenüber Minister Ambrozek auch bereits
wieder-
holt für einen möglichst raschen Abschluss eines bilateralen Abkommens zur
Umsetzung der
Espoo-Konvention ausgesprochen, damit in Zukunft etwa auftretende Probleme in
Bezug auf
grenznahe UVP-pflichtige Vorhaben ohne Reibungsverluste nach tauglichen
Spielregeln in
sachlicher Art und Weise gelöst werden können.
Zusätzlich habe ich mich am
10. Juli 2003 mit einem persönlichen Schreiben an Minister
Ambrozek gewandt, in dem ich um Notifizierung des angesprochenen Vorhabens nach
der
Espoo-Konvention ersucht habe.
Die Espoo-Konvention sieht
vor, dass im Fall einer grenzüberschreitenden UVP zwischen
den betroffenen Staaten Konsultationen geführt werden. Dabei können die
Bedenken aus
österreichischer Sicht nochmals erläutert und für beide Seiten befriedigende
Lösungen erar-
beitet werden.
Zu den
Fragen 7 bis 11:
Im UVP-Verfahren zur
Schnellstraße Hate-Jihlava haben wir auf unsere Stellungnahme noch
keine Reaktion erhalten; Konsultationen wurden noch nicht eingeleitet. Österreich
wird kon-
sequent die in der Stellungnahme festgehaltene Position vertreten. Die
gewünschte Stel-
lungnahme des Amtes der NÖ
Landesregierung, Abt. Gesamtverkehrsangelegenheiten, ist
meiner Beantwortung angeschlossen.
Zu Frage 12:
Das tschechische Umweltministerium
hat das Vorverfahren mit einer abschließenden Stel-
lungnahme abgeschlossen, in der die Einwendungen Österreichs und der
österreichischen
Öffentlichkeit berücksichtigt wurden und der Projektwerberin ergänzende
Untersuchungen
für das UVP-Verfahren aufgetragen wurden.
Zu Frage 13:
Ich habe
mich in meinem Brief gegenüber Minister Ambrozek für einen möglichst raschen
Abschluss eines bilateralen Abkommens zur Umsetzung der Espoo-Konvention
ausgespro-
chen, um in Zukunft rasch und effizient über die Grenzen hinweg
zusammenarbeiten zu kön-
nen. Derartige bilaterale Abkommen werden mit allen Nachbarstaaten,
insbesondere mit der
Slowakei, angestrebt und es haben dazu bereits eingehende Verhandlungen stattgefunden.
Zu Frage 14:
Die Umsetzung der
SUP-Richtlinie für den Verkehrsbereich fällt in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT). MitarbeiterInnen
meines Ressorts sind mit den dortigen Kolleginnen in Kontakt und weisen immer
wieder auf
die Sinnhaftigkeit einer SUP für den GVP hin. Es ist jedoch zu berücksichtigen,
dass der
GVP nicht zwingend von der SUP-Richtlinie erfasst ist. Eine ähnliche Diskussion
wird auch
auf europäischer Ebene geführt. Es wird jedenfalls versucht, in diesem Bereich
sowohl auf
europäischer als auch auf nationaler Ebene einem sinnvollen Instrument des
Umweltschut-
zes zum Durchbruch zu verhelfen.
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