718/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und
Kollegen vom 10. Juli 2003, Nr. 711/J, betreffend grenzüberschreitende Umweltverträglich-
keitsprüfungsverfahren für verkehrsvermehrende Projekte entlang der Staatsgrenze Öster-
reichs mit Tschechien, Slowakei und Ungarn, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Im Juli 2003 habe ich in einem persönlichen Brief an Minister Ambrozek nochmals um Notifi-
zierung des Vorhabens ersucht; zusätzlich gab es zahlreiche Kontakte auf Beamtenebene.
Unsere diesbezüglichen Bemühungen werden fortgesetzt.

Zu den Fragen 4 bis 6:

Themenparks sind nicht in Anhang I der Espoo-Konvention enthalten und es bedarf daher
einer Vereinbarung mit Tschechien, um gem. Art. 2 Abs. 5 der Konvention auch weitere Vor-
habenstypen in den Geltungsbereich der Konvention einzubeziehen. Über eine derartige
Vereinbarung wird seit Jahren mit Tschechien verhandelt.


Eine grenzüberschreitende UVP für das genannte Vorhaben ist sinnvoll und notwendig, um
allfällige negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung hintan zu halten. In
diesem Zusammenhang habe ich mich gegenüber Minister Ambrozek auch bereits wieder-
holt für einen möglichst raschen Abschluss eines bilateralen Abkommens zur Umsetzung der
Espoo-Konvention ausgesprochen, damit in Zukunft etwa auftretende Probleme in Bezug auf
grenznahe UVP-pflichtige Vorhaben ohne Reibungsverluste nach tauglichen Spielregeln in
sachlicher Art und Weise gelöst werden können.

Zusätzlich habe ich mich am 10. Juli 2003 mit einem persönlichen Schreiben an Minister
Ambrozek gewandt, in dem ich um Notifizierung des angesprochenen Vorhabens nach der
Espoo-Konvention ersucht habe.

Die Espoo-Konvention sieht vor, dass im Fall einer grenzüberschreitenden UVP zwischen
den betroffenen Staaten Konsultationen geführt werden. Dabei können die Bedenken aus
österreichischer Sicht nochmals erläutert und für beide Seiten befriedigende Lösungen erar-
beitet werden.

Zu den Fragen 7 bis 11:

Im UVP-Verfahren zur Schnellstraße Hate-Jihlava haben wir auf unsere Stellungnahme noch
keine Reaktion erhalten; Konsultationen wurden noch nicht eingeleitet. Österreich wird kon-
sequent die in der Stellungnahme festgehaltene Position vertreten. Die gewünschte Stel-
lungnahme des Amtes der N
Ö Landesregierung, Abt. Gesamtverkehrsangelegenheiten, ist
meiner Beantwortung angeschlossen.

Zu Frage 12:

Das tschechische Umweltministerium hat das Vorverfahren mit einer abschließenden Stel-
lungnahme abgeschlossen, in der die Einwendungen Österreichs und der österreichischen
Öffentlichkeit berücksichtigt wurden und der Projektwerberin ergänzende Untersuchungen
für das UVP-Verfahren aufgetragen wurden.


Zu Frage 13:

Ich habe mich in meinem Brief gegenüber Minister Ambrozek für einen möglichst raschen
Abschluss eines bilateralen Abkommens zur Umsetzung der Espoo-Konvention ausgespro-
chen, um in Zukunft rasch und effizient über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten zu kön-
nen. Derartige bilaterale Abkommen werden mit allen Nachbarstaaten, insbesondere mit der
Slowakei, angestrebt und es haben dazu bereits eingehende Verhandlungen stattgefunden.

Zu Frage 14:

Die Umsetzung der SUP-Richtlinie für den Verkehrsbereich fällt in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT). Mitarbeiter
Innen
meines Ressorts sind mit den dortigen Kolleginnen in Kontakt und weisen immer wieder auf
die Sinnhaftigkeit einer SUP für den GVP hin. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass der
GVP nicht zwingend von der SUP-Richtlinie erfasst ist. Eine ähnliche Diskussion wird auch
auf europäischer Ebene geführt. Es wird jedenfalls versucht, in diesem Bereich sowohl auf
europäischer als auch auf nationaler Ebene einem sinnvollen Instrument des Umweltschut-
zes zum Durchbruch zu verhelfen.