725/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.09.2003
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möglich.
BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Partik-Pablé und Kollegen haben am
12. August 2003 unter der Nummer 745/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend "Lärmbelästigung durch Musikveranstaltungen am 'Vienna' Fußballplatz"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1, 4 und 5:
Das Veranstaltungswesen ist gemäß der Bundesverfassung in
Gesetzgebung und
Vollziehung Landessache, weshalb dem Bundesministerium für Inneres sowie in
weiterer
Folge der Bundespolizeidirektion Wien keine Zuständigkeit zur Bewilligung von
Veran-
staltungen zukommt. Die Bewilligung von Veranstaltungen obliegt ausschließlich
dem
Magistrat der Stadt Wien.
Zu Frage 2:
Aufgrund der oben angeführten Kompetenzverteilung besteht
seitens der Bundespolizei-
direktion Wien weder eine Zuständigkeit für die Vorschreibung eines höchst
zulässigen
Lärmpegels noch für eine Untersagung der Veranstaltung im Zusammenhang mit
Lärmbe-
schwerden. Auch die Erstreckung der
Sperrstunde fällt in den Zuständigkeitsbereich der
Veranstaltungsbehörde.
Zu Frage 3:
Die Bundespolizeidirektion Wien war im
Bewilligungsverfahren in dem im Wiener
Veranstaltungsgesetz vorgesehenen Umfang eingebunden und nahm diese, vertreten
durch
das Polizeikommissariat Döbling, an der durch die Veranstaltungsbehörde
abgehaltenen
Kollaudierung teil. Dabei wurde die Eignung der Veranstaltungsstätte im Sinne
des
Genehmigungsbescheides festgestellt.
Im Zusammenhang mit dem Verfahren betreffend die
Erstreckung der Sperrstunde besteht
für die Bundespolizeidirektion ein Anhörungsrecht. Da seitens des zuständigen
Magistrats
der Stadt Wien die Durchführung von Lärmmessungen vor Ort und somit die
Überprüfung
der Einhaltung der Lärmschutzauflagen zugesichert wurde, bestanden keine
Einwände
gegen die Erstreckung der Sperrstunde.