726/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Der Rechnungshof
Anfragebeantwortung
Die unter ZI 752/J-NR/2003 gestellte Anfrage der
Abgeordneten Dr. Günther Krauter
und
Genossinnen vom 12. August 2003 betreffend Prüfauftrag Ministerbüros beehre ich
mich, wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1) und 2)
1) Wann wurden die Prüfungen von Seiten des Rechnungshofes in dieser
Angelegenheit durch Verfassung eines sogenannten Rohberichtes abgeschlossen?
2) Wann wurden die jeweils betreffenden Teile des Rohberichtes
a) dem BM für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT),
b) dem BM für soziale Sicherheit und Generationen (BMsSG) sowie
c) dem BM für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
übermittelt?
Der Rechnungshof hat die Ergebnisse der beantragten
Gebarungsüberprüfungen in den
drei
Ressorts am 9. Dezember 2002 erstellt und am 18. Dezember 2002 an den
jeweiligen
Bundesminister zur Abgabe einer Stellungnahme übermittelt.
Zu Frage 3)
Wann läuft also in den Fällen 2 a) bis c) die gesetzliche Frist ab, innerhalb welcher die
geprüften Stellen ihre Stellungnahmen abgeben müssen?
Die überprüften Stellen haben zu den Prüfungsmitteilungen
des Rechnungshofes
innerhalb dreier Monate Stellung zu nehmen. Die Frist zur Abgabe der
Stellungnahmen
ist
daher im März 2003 abgelaufen.
Zu Frage 4)
Wann hat das BMVIT seine diesbezügliche Stellungnahme abgegeben?
Die erst am 21. Mai 2003 abgegebene Stellungnahme des BMVIT langte am
26. Mai 2003 im Rechnungshof ein. Eine weitere Stellungnahme des BMVIT vom
18. August 2003 erhielt der Rechnungshof am 21. August 2003.
Zu Frage 5)
Wann hat das BMsSG (nunmehr BMsSGK) seine diesbezügliche Stellungnahme
abgegeben?
Die Stellungnahme des BMsSG vom 20. Feber 2003 langte am
25. Feber 2003 im
Rechnungshof ein.
Zu Frage 6)
Wann hat das BMWA seine diesbezügliche Stellungnahme abgegeben?
Die Stellungnahme des BMWA vom 5. März 2003 traf am 13.
März 2003 im
Rechnungshof ein.
Zu Frage 7)
Wann wird der Rechnungshof diese Stellungnahmen eingearbeitet haben und seinen
Prüfbericht dem Nationalrat zuleiten?
Der Rechnungshof erstattete zu den Stellungnahmen der
Ressorts Anfang Juli bzw. im
August 2003 seine Gegenäußerungen. Die Vorlage des Wahrnehmungsberichtes an den
Nationalrat, mit dem der Rechnungshof über die Erfüllung des den Gegenstand der
parlamentarischen
Anfrage bildenden Prüfungsverlangens berichtet, erfolgte am
18.
September 2003.