730/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 794/J-NR/2003 betreffend neuer ÖBB-Fahrplan, die die
Abgeordneten Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen am 2. September 2003 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz
(BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen- und Güterverkehres,
in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen- und Güterverkehr
sowie die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des
Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich).

Einflussnahmen von Seite meines Ressorts sind daher nicht möglich. Das mir zustehende
Weisungsrecht ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und
auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt worden.

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien Entscheidung des
Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der Geschäftsordnung des
Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des
Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr
eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von
Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (= Bund)
in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.

Fragen 1 bis 11:

Ist Ihnen das Problem bekannt?

Wie beurteilen sie die Problemlage?

Wie sehen sie die Vorgehensweise der ÖBB?

Wie bewerten sie im Vergleich den erheblichen Nachteil für die Stadt Leoben und den minimalen
Zeitvorteil für die ÖBB?

Sehen sie auch die Unzumutbarkeit der neuen Situation für die zukünftige Entwicklung der Stadt
Leoben, für die ansässigen Unternehmer, Arbeitnehmerinnen und SchülerInnen?


Haben hier nicht auch die ÖBB eine regional- und verkehrspolitische Verantwortung?

Gibt es nach ihrem Wissensstand von Seiten der ÖBB bereits ein Bewusstsein für dieses Problem
und hat die ÖBB bereits Schritte zu dessen Lösung unternommen, bzw. stehen solche unmittelbar
bevor?

Wenn ja, welche Schritte sind dies?

Welche Schritte werden sie von Seiten ihres Ministeriums zur Lösung des Problems setzen?

Werden sie die ÖBB dazu drängen, dass die betreffenden Züge wieder im Hauptbahnhof Leoben
halten?

Wann wird die Entscheidung der ÖBB rückgängig gemacht?

Antwort:

Von den österreichischen Bundesbahnen wurden mir bezüglich der Fahrplanänderungen folgende
Informationen übermittelt:

Mit 15.06. 2003 erfolgten Fahrplanänderungen, die auch Haltauflassungen bei einzelnen IC- und
EC-Zügen umfassen.
Ziel derselben ist es

    die Fahrzeiten zwischen wichtigen Ballungszentren durch Ausnützung fertiggestellter Bauab-
schnitte sowie durch Konzentration der Halte auf die wichtigsten Ballungszentren zu attrak-
tivieren.

    mit beschleunigten Zügen (Business-Zügen) konkurrenzfähige Fahrzeiten in Destinationen, wo
auch das Flugzeug jüngst am Markt platziert wurde, speziell in den Tagesrandverbindungen
Wien - Salzburg und Wien - Innsbruck, zu erreichen.

Gleichzeitig wurde durch Fahrplananpassungen im Fern- und Nahverkehr Vorsorge getroffen, um
Verschlechterungen für Reisende hintanzuhalten und für Halteausfälle bei einzelnen Zügen ent-
sprechende Alternativen zu bieten.

Konkret auf die Südbahn stellen die ÖBB fest, dass die Vorverlegung und Beschleunigung des
ÖBB-EC 633 von Wien nach Villach mit der Abfahrt um 18.20 Uhr ua. zum Entfall sämtlicher Auf-
enthalte zwischen Br
uck a.d. Mur und St. Veit a.d. Glan führte. Reisende für Ziele zwischen Brück
a.d. Mur und Unzmarkt haben in Brück a.d. Mur mit dem E 1797 Anschluss an den beschleunigten
ÖBB-EC 633. Der entfallene Halt in Friesach wird durch den EN 235 ersetzt. Im Anschluss an den
EN 235 in Leoben wird bis Judenburg ein neuer Regionalzug 4229 geführt. Mit dem Regionalzug
4225 findet im Abschnitt Leoben - Judenburg eine Verdichtung und Aufteilung des abendlichen
regionalen Angebots statt.

In der Gegenrichtung wurde der ÖBB-EC 732 später gelegt (Villach ab 05.39 Uhr) und be-
schleunigt, wodurch der Halt in Leoben entfallen musste. Zwischen Leoben Hbf. und Brück a.d.
Mur verkehrt jedoch der E 1594 14 Minuten vor der bisherigen Abfahrtszeit des ÖBB-EC 732.


Den Kundenwünschen wird jedoch - wie ich bereits in der Anfragebeantwortung zur schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 673/J ausgeführt habe - mit Fahrplanwechsel am 14.12.2003
Rechnung getragen und bei den Zügen ÖBB-EC 633 und ÖBB-EC 732 der Halt Leoben Hbf.
wieder eingeführt.