732/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.10.2003
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Magda Bleckmann, Dr. Helene Partik-
Pabl
é und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die straf-
rechtliche Beurteilung der Wohnungsmiete des ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch"
gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu1:
Ja.

Zu 2 und 3:

Derzeit kann eine strafrechtlich verlässliche Bewertung mangels ausreichender Be-
urteilungsgrundlagen noch nicht vorgenommen werden.

Wann die Staatsanwaltschaft Wien die Prüfung des aufgezeigten Sachverhaltes ab-
geschlossen haben wird, vermag ich derzeit nicht abzuschätzen.


Zu 4:

Nach den einschlägigen Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes ist das Gericht zur

Ahndung vorsätzlich begangener Finanzvergehen u.a. dann zuständig, wenn der
strafbestimmende Wertbetrag 75.000 Euro übersteigt.