735/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. EINEM und GenossInnen haben am 12. August 2003
unter der Nummer 754/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Auskunftserteilungen nach dem Tod von Cheibani W." gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1:

Aufgrund des damals bekannt gewesenen Sachverhaltes waren keine Gründe erkennbar,
die eine Suspendierung im Sinne des § 112 BDG nahegelegt hätten.

Zu Frage 2:

Ja.

Zu Frage 3:

Die Anweisungen betreffen Schutzstellungen, Block-, Arm-, Hebel-, Transport-, Fixierungs-,
Bein- und Befreiungstechniken.


Zu Frage 4:

Ich ersuche um Verständnis, wenn ich von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand
nehme, weil es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt.

Zu den Fragen 8 und 9:

Eine taxaktive Auflistung jener Personen, die Zugang zu den Akten bei der
Bundespolizeidirektion Wien, dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundes-
ministerium für Justiz gehabt haben, ist nicht möglich. Deshalb kann auch zu der
Veröffentlichung keine Angabe gemacht werden.

Zu Frage 10:

Die diesbezügliche Presseinformation umfasste nicht die Erteilung von Auskünften in Bezug
auf personenbezogene Daten.

Zu den Fragen 5, 6, 7,11 und 12:

Ich darf darauf hinweisen, dass Wertungen, Meinungen oder Ansichten keine
Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs 1 B.-VG darstellen und somit
nicht Gegenstand des parlamentarischen Fragerechtes sind.