739/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.10.2003
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
737/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen,
wie folgt:

Frage 1:

Aus den Mitteln der Frauenprojektförderung wurden dem
Frauengesundheitszentrum ISIS nachfolgende Förderungen zur Verfügung
gestellt:

2001:                        € 5.087,--

2002:                        € 7.267,--

2003:                        € 7.270,--

Aus Mitteln der Gesundheitssektion in meinem Ressort wurden folgende Beträge
zur Verfügung gestellt:
2001:                        ATS 100.000,- (€ 7.267,28)
2002:              € 7.267,--

2003:            Es ist eine Förderung von € 7.267,-- vorgesehen. Das Ansuchen von ISIS
ist vor kurzem in meinem Ressort eingelangt

Frage 2:

Bisher wurden vom Verein ISIS jeweils ein Förderungsansuchen in der
Gesundheitssektion und Frauensektion eingebracht.

Mit der Schaffung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen wurden die
Agenden Gesundheit und Frauenpolitik in ein gemeinsames Ressort zusammen
geführt. Im Sinne einer bürgernahen Verwaltung ist nur mehr ein
entsprechendes Förderungsansuchen erforderlich.

Frage 3:

Der Verein ISIS wurde 2003 analog zum Vorjahr aus den
Frauenprojektfördermitteln in Höhe von € 7.270,
-- finanziell unterstützt.


Frage 4:

Aus den Mitteln der Frauenprojektförderung wurde für das laufende Budgetjahr
bereits eine finanzielle Unterstützung in Höhe der Vorjahressubvention gewährt.
Siehe hiezu die Anfragebeantwortung zu Frage 3.

Frage 5:

Derzeit liegt kein entsprechendes Förderungsansuchen zur finanziellen
Unterstützung einer etwaigen räumlichen Veränderung des Vereines in meinem
Ressort auf. Auf Grund der bekannt angespannten Budgetlage im
Förderungsbereich kann auch keine über die in Frage
1 erwähnten Förderungen
hinausgehende Förderung gewährt werden.

Frage 6:

Der Verein ISIS, Salzburg, hat, wie in den Vorjahren, auch um finanzielle
Unterstützung bei der Landesregierung und der Stadt Salzburg angesucht.

Fragen 7 und 8:

Die Förderung der Frauengesundheit durch Gesundheitszentren ist, wie im
Regierungsprogramm festgeschrieben, ein zentrales Anliegen. An eine
Reduzierung in diesem Bereich ist nicht gedacht.

Frage 9:

Aus den Frauenprojektfördermitteln werden die Frauengesundheitszentren
Kärnten, Linz, Salzburg seit Jahren unverändert in Höhe von € 7.267,- gefördert.