741/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom 12.08.2003, Nr. 731/J, betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/90/EG -
Innerstaatlicher Handlungsbedarf?, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Die Richtlinie 2001/90/EG wird im Rahmen der Chemikalien-Verbots-Verordnung 2003 des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft umgesetzt.
Diese Verordnung dient der Umsetzung von nicht weniger als 12 EU-Chemikalienrichtlinien
auf Basis der Verbotsrichtlinie 76/769/EWG. Die Umsetzungsverzögerung ergab sich, da
sich die Veröffentlichung im Amtsblatt der EG von auf EU-Ebene lange beschlossenen EU-
Chemikalienrichtlinien, die ebenfalls mit dieser Verordnung umgesetzt werden, aus Gründen,
die jedenfalls außerhalb des Einflussbereiches meines Ressorts liegen, verzögert hat. Wäre
diese Veröffentlichung nicht abgewartet worden, so hätte dies bedeutet, dass die neue
Chemikalien-Verbots-Verordnung sogleich innerhalb kürzester Zeit novelliert werden hätte
müssen.


Zu Frage 2:

Die Richtlinie 2001/90/EG der Kommission vom 26. Oktober 2001 zur siebten Anpassung
von Anhang l der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Ver-
waltungsvorschriften der Mitgliedstaaten hat Regelungen betreffend die Beschränkungen
des Inverkehrbringens und der Verwendung von kreosothältigen Stoffen und Zubereitungen
zum Inhalt.

Zu Frage 3:

Die Richtlinie wird im Rahmen der Chemikalien-Verbots-Verordnung 2003 des Bundes-
ministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft umgesetzt; diese
Verordnung wird noch in diesen Tagen im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

Zu den Fragen 4 und 8:

Der von Seiten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft erarbeitete Verordnungsentwurf wurde im Oktober 2002 zur Begutachtung
an die betroffenen Bundesministerien und
Interessensvertretungen ausgesandt.

Zu den Fragen 5 bis 7:

Das Begutachtungsverfahren ist Ende Oktober 2002 abgeschlossen worden. Die Umsetzung
der großen Anzahl von EU-Chemikalienrichtlinien sowie die Zusammenfassung von
letztendlich 6 Chemikalienverbotsverordnungen in eine einzige „Sammelverordnung" wurde
durchwegs im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung als positiv beurteilt.