741/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.10.2003
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möglich.
Bundesministerium
für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf
die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen
vom 12.08.2003, Nr. 731/J, betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/90/EG -
Innerstaatlicher Handlungsbedarf?, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Richtlinie 2001/90/EG wird im Rahmen
der Chemikalien-Verbots-Verordnung 2003 des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
umgesetzt.
Diese Verordnung dient der Umsetzung von nicht weniger als 12
EU-Chemikalienrichtlinien
auf Basis der Verbotsrichtlinie 76/769/EWG. Die Umsetzungsverzögerung ergab
sich, da
sich die Veröffentlichung im Amtsblatt der EG von auf EU-Ebene lange
beschlossenen EU-
Chemikalienrichtlinien, die ebenfalls mit dieser Verordnung umgesetzt werden,
aus Gründen,
die jedenfalls außerhalb des Einflussbereiches meines Ressorts liegen,
verzögert hat. Wäre
diese Veröffentlichung nicht abgewartet worden, so hätte dies bedeutet, dass
die neue
Chemikalien-Verbots-Verordnung sogleich innerhalb kürzester Zeit novelliert
werden hätte
müssen.
Zu Frage 2:
Die Richtlinie 2001/90/EG der Kommission vom 26.
Oktober 2001 zur siebten Anpassung
von Anhang l der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts-
und Ver-
waltungsvorschriften der Mitgliedstaaten hat Regelungen betreffend die
Beschränkungen
des Inverkehrbringens und der Verwendung von kreosothältigen Stoffen und
Zubereitungen
zum Inhalt.
Zu Frage 3:
Die Richtlinie wird im Rahmen der
Chemikalien-Verbots-Verordnung 2003 des Bundes-
ministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft umgesetzt;
diese
Verordnung wird noch in diesen Tagen im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
Zu den Fragen 4 und 8:
Der von Seiten des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft erarbeitete Verordnungsentwurf wurde im Oktober 2002 zur
Begutachtung
an die betroffenen Bundesministerien und Interessensvertretungen ausgesandt.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Das Begutachtungsverfahren ist Ende Oktober 2002
abgeschlossen worden. Die Umsetzung
der großen Anzahl von EU-Chemikalienrichtlinien sowie die Zusammenfassung von
letztendlich 6 Chemikalienverbotsverordnungen in eine einzige „Sammelverordnung"
wurde
durchwegs im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung als positiv beurteilt.