742/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.10.2003
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möglich.
Bundesministerium
für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom 12.08.2003, Nr. 733/J, betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/41/EG -
Innerstaatlicher Handlungsbedarf?, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Richtlinie 2001/41/EG wird im Rahmen
der Chemikalien-Verbots-Verordnung 2003 des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
umgesetzt.
Diese Verordnung dient der Umsetzung von nicht weniger als 12
EU-Chemikalienrichtlinien
auf Basis der Verbotsrichtlinie 76/769/EWG. Die Umsetzungsverzögerung ergab
sich, da
sich die Veröffentlichung im Amtsblatt der EG von auf EU-Ebene lange
beschlossenen EU-
Chemikalienrichtlinien, die ebenfalls mit dieser Verordnung umgesetzt werden,
aus Gründen,
die jedenfalls außerhalb des Einflussbereiches meines Ressorts liegen,
verzögert hat. Wäre
diese Veröffentlichung nicht abgewartet worden, so hätte dies bedeutet, dass
die neue
Chemikalien-Verbots-Verordnung sogleich innerhalb kürzester Zeit novelliert
werden hätte
müssen.
Zu Frage 2:
Die Richtlinie 2001/41/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 19. Juni 2001
hat die 21. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der
Rechts- und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des
Inverkehrbringens und
der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen hinsichtlich der
als
krebserzeugend, erbgutverändernd bzw. fortpflanzungsgefährdend eingestuften
Stoffe zum
Inhalt.
Zu Frage 3:
Die Richtlinie wird im Rahmen der
Chemikalien-Verbots-Verordnung 2003 des Bundes-
ministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft umgesetzt;
diese Ver-
ordnung wird noch in diesen Tagen im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
Zu den Fragen 4 und 8:
Der von Seiten des Bundesrninisteriums für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser-
wirtschaft erarbeitete Verordnungsentwurf wurde im Oktober 2002 zur Begutachtung
an die
betroffenen Bundesministerien und Interessensvertretungen ausgesandt.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Das Begutachtungsverfahren ist Ende Oktober 2002
abgeschlossen worden. Die Umsetzung
der großen Anzahl von EU-Chemikalienrichtlinien sowie die Zusammenfassung von
letztendlich 6 Chemikalienverbotsverordnungen in eine einzige
„Sammelverordnung" wurde
durchwegs im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung als positiv beurteilt.