746/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.10.2003
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möglich.
BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wimmer
und Genossinnen haben am 12. August 2003
unter der Nummer 751/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
„negativer Entwicklung der inneren Sicherheit in Oberösterreich"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Mit dem zitierten Erlass wurde gemäß den budgetären
Gegebenheiten im Mehrdienst-
leistungsbereich der Sicherheitsexekutive eine Kontingentierung für die einzelnen
Sicherheitsdirektionen, Bundespolizeidirektionen und Landesgendarmeriekommanden
unter
Berück-sichtigung der organisatorischen Veränderungen und
Überstundenentwicklungen
der letzten Jahre vorgenommen. Den jeweiligen Behördenleitern und Landesgendarmerie-
kommandanten obliegt es, diese Kontingente innerhalb ihres
Zuständigkeitsbereiches
entsprechend bedarfsorientiert aufzuteilen.
Die nachgeordneten Behörden und Landesgendarmeriekommanden
wurden angewiesen, in
erster Linie die bestehenden dienstbetrieblichen Gewohnheiten einschließlich
ihres
Ausmaßes zu hinterfragen (zB Verkehrsüberwachung mit Luftfahrzeugen,
Routineplanung
von Streifen- und Überwachungsdiensten, Einsatzstärken für div. Anlässe etc).
Im Rahmen der Umsetzung der Überstundenkontingente
ist die Wahrnehmung der
Vollziehung der sicherheitsexekutivdienstlichen Kernaufgaben jedenfalls zu
gewährleisten.
Temporäre Nichtbesetzungen von Wachzimmern
je nach sicherheitsdienstlicher An-
forderung zu Zeiten, in denen kein Parteienverkehr zu erwarten ist, sind
punktuell möglich,
zumal derartige Maßnahmen grundsätzlich zu Gunsten der Außendienstpräsenz
erfolgen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Schwerpunktkontrollen werden nur angeordnet, wenn ein
sicherheitspolizeilicher, verkehrs-
polizeilicher oder kriminalpolizeilicher „Bedarf" gegeben, respektive ein
entsprechender
Erfolg durch eine derartige Maßnahme zu erwarten ist. Die Anordnung solcher
Kontrollen
und sonstiger Streifen- und Überwachungsdienste ist von den regionalen
Gegebenheiten
und Entwicklungen abhängig. Eine vollständige Auflistung ist deshalb nicht
möglich.
Zu Frage 6:
Im Sinne der vorstehenden Ausführungen -
Überstundenreduktionen jedenfalls nicht zu
Lasten der Wahrnehmung der Kernaufgaben vorzunehmen - werden keine negativen
Auswirkungen für den Kriminaldienst erwartet.
Zu den Fragen 7 und 9:
Hinsichtlich der Kosten für meine
Dienstreisen darf ich auf die Parlamentarischen Anfragen
2315J/XXI. GP (Kosten für das Jahr 2000) und 3398J/XXI. GP (Kosten für das Jahr
2001)
verweisen.
Im Jahr 2002 beliefen sich die Kosten für
Dienstreisen auf Euro 143.391,63 (bei insgesamt
78 mitreisenden Personen) und im 1. Halbjahr 2003 auf Euro 129.598,47 (bei
insgesamt 41
mitreisenden Personen).
In diesen Gesamtbeträgen sind die Kosten für Bedarfsflieger bereits enthalten.
Zu den Fragen 8 und 10:
Von den 13 im 1. Halbjahr 2003 getätigten Reisebewegungen
wurden 8 mit Linienflügen und
weitere 5 mit Bedarfsfliegern durchgeführt.
Die Flugzeuge wurden von der Firma „City
Jet" und 1 Flug wurde von den Firma „ComtelAir"
bereitgestellt.
Zu Frage 11:
Erhebungen, ob ein Unternehmen zur
Unternehmensgruppe eines bestimmen Unter-
nehmers gehört, fallen nicht in meinen Vollzugsbereich. Ich ersuche daher um
Verständnis,
wenn ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.
Zu den Fragen 12 bis 14:
Der Repräsentationsaufwand wird unter dem
Voranschlagsansatz 1/11008, Ver-
rechnungspost 7232 002, verrechnet. Dieser Ansatz steht auch für von
Organisations-
einheiten des Ministeriums durchgeführte Tagungen etc zur Verfügung.
Es haben im Jahr 2002 und im ersten
Halbjahr 2003 52 Empfänge und sonstige
Veranstaltungen, wie etwa Kongresse, Tagungen, Workshops, internationale,
multi- und
bilaterale Treffen (zB Forum Salzburg, Sicherheitstagung Eisenstadt,
EU-Workshop)
stattgefunden. Für die Vorbereitung, die Durchführung und Abwicklung sowie die
Nacharbeit
fielen Kosten an, die im dargestellten Repräsentationsaufwand des
Bundesministeriums für
Inneres enthalten sind.
Im Jahr 2000 fielen an
Repräsentationskosten 37.987,25, im Jahr 2001: 248.560,80 im Jahr
2002: 338.383,-- und im ersten Halbjahr
2003: 33.192,82 Euro an.
Die Kosten haben keine Auswirkungen auf die für die
Sicherheitsexekutive zur Verfügung
stehenden finanziellen Mittel, da sie zu Lasten der Budgetmittel der
Zentralleitung
verrechnet werden.
Zu Frage 15:
Mit allen Bundesländern besteht in Fragen der inneren Sicherheit ein ständiger Kontakt.