746/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wimmer und Genossinnen haben am 12. August 2003
unter der Nummer 751/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„negativer Entwicklung der inneren Sicherheit in Oberösterreich" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Mit dem zitierten Erlass wurde gemäß den budgetären Gegebenheiten im Mehrdienst-
leistungsbereich der Sicherheitsexekutive eine Kontingentierung für die einzelnen
Sicherheitsdirektionen, Bundespolizeidirektionen und Landesgendarmeriekommanden unter
Berück-sichtigung der organisatorischen Veränderungen und Überstundenentwicklungen
der letzten Jahre vorgenommen. Den jeweiligen Behördenleitern und Landesgendarmerie-
kommandanten obliegt es, diese Kontingente innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches
entsprechend bedarfsorientiert aufzuteilen.

Die nachgeordneten Behörden und Landesgendarmeriekommanden wurden angewiesen, in
erster Linie die bestehenden dienstbetrieblichen Gewohnheiten einschließlich ihres
Ausmaßes zu hinterfragen (zB Verkehrsüberwachung mit Luftfahrzeugen, Routineplanung
von Streifen- und Überwachungsdiensten, Einsatzstärken für div. Anlässe etc).


Im Rahmen der Umsetzung der Überstundenkontingente ist die Wahrnehmung der
Vollziehung der sicherheitsexekutivdienstlichen Kernaufgaben jedenfalls zu gewährleisten.

Temporäre Nichtbesetzungen von Wachzimmern je nach sicherheitsdienstlicher An-
forderung zu Zeiten, in denen kein Parteienverkehr zu erwarten ist, sind punktuell möglich,
zumal derartige Maßnahmen grundsätzlich zu Gunsten der Außendienstpräsenz erfolgen.

Zu den Fragen 4 und 5:

Schwerpunktkontrollen werden nur angeordnet, wenn ein sicherheitspolizeilicher, verkehrs-
polizeilicher oder kriminalpolizeilicher „Bedarf" gegeben, respektive ein entsprechender
Erfolg durch eine derartige Maßnahme zu erwarten ist. Die Anordnung solcher Kontrollen
und sonstiger Streifen- und Überwachungsdienste ist von den regionalen Gegebenheiten
und Entwicklungen abhängig. Eine vollständige Auflistung ist deshalb nicht möglich.

Zu Frage 6:

Im Sinne der vorstehenden Ausführungen - Überstundenreduktionen jedenfalls nicht zu
Lasten der Wahrnehmung der Kernaufgaben vorzunehmen - werden keine negativen
Auswirkungen für den Kriminaldienst erwartet.

Zu den Fragen 7 und 9:

Hinsichtlich der Kosten für meine Dienstreisen darf ich auf die Parlamentarischen Anfragen
2315J/XXI. GP (Kosten für das Jahr 2000) und 3398J/XXI. GP (Kosten für das Jahr 2001)
verweisen.

Im Jahr 2002 beliefen sich die Kosten für Dienstreisen auf Euro 143.391,63 (bei insgesamt
78 mitreisenden Personen) und im 1. Halbjahr 2003 auf Euro 129.598,47 (bei insgesamt 41
mitreisenden Personen).

In diesen Gesamtbeträgen sind die Kosten für Bedarfsflieger bereits enthalten.

Zu den Fragen 8 und 10:

Von den 13 im 1. Halbjahr 2003 getätigten Reisebewegungen wurden 8 mit Linienflügen und
weitere 5 mit Bedarfsfliegern durchgeführt.

Die Flugzeuge wurden von der Firma „City Jet" und 1 Flug wurde von den Firma „ComtelAir"
bereitgestellt.


Zu Frage 11:

Erhebungen, ob ein Unternehmen zur Unternehmensgruppe eines bestimmen Unter-
nehmers gehört, fallen nicht in meinen Vollzugsbereich. Ich ersuche daher um Verständnis,
wenn ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.

Zu den Fragen 12 bis 14:

Der Repräsentationsaufwand wird unter dem Voranschlagsansatz 1/11008, Ver-
rechnungspost 7232 002, verrechnet. Dieser Ansatz steht auch für von Organisations-
einheiten des Ministeriums durchgeführte Tagungen etc zur Verfügung.

Es haben im Jahr 2002 und im ersten Halbjahr 2003 52 Empfänge und sonstige
Veranstaltungen, wie etwa Kongresse, Tagungen, Workshops, internationale, multi- und
bilaterale Treffen (zB Forum Salzburg, Sicherheitstagung Eisenstadt, EU-Workshop)
stattgefunden. Für die Vorbereitung, die Durchführung und Abwicklung sowie die Nacharbeit
fielen Kosten an, die im dargestellten Repräsentationsaufwand des Bundesministeriums für
Inneres enthalten sind.

Im Jahr 2000 fielen an Repräsentationskosten 37.987,25, im Jahr 2001: 248.560,80 im Jahr
2002: 338.383,-- und im ersten Halbjahr 2003: 33.192,82 Euro an.

Die Kosten haben keine Auswirkungen auf die für die Sicherheitsexekutive zur Verfügung
stehenden finanziellen Mittel, da sie zu Lasten der Budgetmittel der Zentralleitung
verrechnet werden.

Zu Frage 15:

Mit allen Bundesländern besteht in Fragen der inneren Sicherheit ein ständiger Kontakt.