747/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.10.2003
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DER BUNDESKANZLER

 

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Broukal und Genossinnen haben am 12. August
2003 unter der Nr. 747/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref-
fend gesetzwidrige Bestellung von Dipl.lng. Helmut Krünes als Regierungsvertreter in
den Universitätsrat der TU-Wien gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 4:

Die Anfrage betrifft einen Sachverhalt, der in den Wirkungsbereich des Bundesminis-
teriums für Bildung, Wissenschaft und Kunst fällt. Das parlamentarische Interpellati-
onsrecht des Art. 52 B-VG iVm §§ 90 GeoG 1975 bezieht sich aber nur auf den je-
weiligen gesetzlichen Wirkungsbereich des befragten Organs (vgl. Morscher, Die
parlamentarische Interpellation, 436).

Zu den Fragen 2 und 3:

Die Beurteilung von Aussagen anderer Mitglieder der Bundesregierung stellt keinen

Gegenstand der Vollziehung im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes dar.

Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich von einer inhaltlichen Beantwortung der
Anfrage absehen muß.