747/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.10.2003
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DER
BUNDESKANZLER
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Broukal
und Genossinnen haben am 12. August
2003 unter der Nr. 747/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betref-
fend gesetzwidrige Bestellung von Dipl.lng. Helmut Krünes als Regierungsvertreter
in
den Universitätsrat der TU-Wien gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 4:
Die Anfrage betrifft einen Sachverhalt,
der in den Wirkungsbereich des Bundesminis-
teriums für Bildung, Wissenschaft und Kunst fällt. Das parlamentarische
Interpellati-
onsrecht des Art. 52 B-VG iVm §§ 90 GeoG 1975 bezieht sich aber nur auf den je-
weiligen gesetzlichen Wirkungsbereich des befragten Organs (vgl. Morscher, Die
parlamentarische Interpellation, 436).
Zu den Fragen 2 und 3:
Die Beurteilung von Aussagen anderer Mitglieder der Bundesregierung stellt keinen
Gegenstand der Vollziehung im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes dar.
Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich von einer
inhaltlichen Beantwortung der
Anfrage absehen muß.