749/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 741/J betreffend
Verkauf der BIG-Wohnungen und Liegenschaften, welche die Abgeordneten Mag.
Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 12. August 2003 an mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Seit Inkrafttreten des BIG-Gesetzes 2000
wurden von der BIG von den auf dieser
Grundlage neu übertragenen Wohnungen 276 Bestandseinheiten veräußert, davon:
a) 19 Einheiten an die Mieter. Weitere
10 Einheiten
wurden im Wohnungseigentum
an Dritte verkauft.
b) keine Einheiten direkt an
Naturalwohnungsnutzer. Grundsätzlich können Natural-
wohnungsnutzer die jeweilige Wohnung nicht unmittelbar von der BIG erwerben,
da das Mietverhältnis zwischen dem jeweiligen Ressort und der BIG besteht. Ein
Verkauf an Naturalwohnungsnutzer setzt daher den Verzicht des jeweiligen Res-
sorts bzw. die Auflösung dieses Mietverhältnisses und die Begründung eines
Miet-
verhältnisses zwischen der BIG und dem vormaligen Naturalwohnungsnutzer - der
damit zum Hauptmieter wird - voraus.
c) 247 Einheiten im Zuge des Verkaufes gesamter Liegenschaften
Bezüglich der Aufschlüsselung nach
Bundesländern wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Seit Inkrafttreten des BIG-Gesetzes 2000
wurden von der BIG aus Liegenschaftsver-
käufen (inkl. Grundstücke und sonstiger Objekte) Erlöse in Höhe von insgesamt
€ 38,7 Mio. erzielt.
a) Davon erbrachten die
Wohnungsverkäufe an die Mieter €1,1
Mio. Von den
Mietern wurde hiebei die Variante eines 30 %-igen Abschlages vom
"freien" Ver-
kehrswert mit einer 12-jährigen Behaltefrist gewählt. Der durchschnittliche
Ver-
kaufserlös pro m2 Mietfläche betrug € 625.
b) Bezüglich des nicht möglichen
unmittelbaren Verkaufs an Nutzungsberechtigte
von Naturalwohnungen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
c) Bei
Gesamtliegenschaftsverkäufen betrug der durchschnittliche Verkaufserlös pro
m2 Mietfläche € 680.
Aufschlüsselung der verkauften Bestandseinheiten und Erlöse nach Bundesländern:
|
Verkauf an Mieter |
WE-Verkauf |
Gesamtverkauf |
Wien |
2 |
0 |
80 |
Niederösterreich |
2 |
4 |
73 |
Burgenland |
4 |
0 |
8 |
Steiermark |
0 |
0 |
10 |
Kärnten |
0 |
0 |
52 |
Oberösterreich |
5 |
0 |
7 |
Salzburg |
2 |
0 |
5 |
Tirol |
1 |
1 |
1 |
Vorarlberg |
3 |
5 |
11 |
Summe |
19 |
10 |
247 |
Erlös (€)/m2 |
625 |
930 |
680 |
Abschlag |
30% |
0% |
0% |
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Per Stichtag 31.08.2003 befinden sich rund
2.500 Liegenschatten, die rd. 8.000
Wohnungen inkludieren, im Eigentum oder Miteigentum der BIG. Von diesen Woh-
nungen befinden sich etwa 4.620 Wohnungen in "reinen
Mietwohnobjekten", die sich
wie folgt aufgliedern:
Wien: 983
Niederösterreich: 557
Burgenland: 287
Steiermark: 425
Kärnten: 432
Oberösterreich: 509
Salzburg: 556
Tirol: 670
Vorarlberg: 198
Summe: 4.617
Die restlichen rd. 3.380 Wohnungen sind
überwiegend Dienst- und Naturalwohnun-
gen in Amts-, Schul- oder Universitätsgebäuden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Für die anstehende Tranche der zu veräußernden
Wohnliegenschaften wurden von
der BIG Schätzgutachten für rd. 225 Liegenschaften mit rd. 530 Gebäuden und mit
rd. 3.600 Wohnungen beauftragt. Da Nachjustierungen vorbehalten bleiben müssen,
ist eine endgültige Aufschlüsselung nach Bundesländern und Liegenschaften bzw.
Wohnungen derzeit nicht möglich.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Gutachten liegen derzeit erst in Einzelfällen
vor; es kann daher keine Gesamtüber-
sicht gegeben werden.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Bei der Erstellung der Gutachten handelt es sich um eine
Tätigkeit, die ein besonde-
res Vertrauensverhältnis zum Dienstleister voraussetzt. Voraussetzung für eine
opti-
male Leistungserbringung ist, dass allfällige Einflussversuche von Dritten von
vorn-
herein ausgeschlossen werden. Eine öffentliche Nennung der Auftragnehmer kann
daher in der derzeitigen Phase nicht erfolgen. Die Aufträge an die Gutachter
lau-
teten, den jeweiligen Verkehrswert der zu bewertenden Objekte zu ermitteln.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die Honorare für die
Liegenschaftsbewertungen werden grundsätzlich nach dem Ge-
richtsgebührenanspruchsgesetz, das die Honorare für vom Gericht beauftragte
Sachverständige regelt und auch im privaten Auftragsbereich angewendet wird,
ver-
rechnet, wobei seitens der BIG Abschläge bis zu einer Höhe von 30 %
ausgehandelt
werden konnten. Teilweise werden auch Pauschalen vereinbart, die ebenfalls weit
unter dem Gerichtsgebührenanspruchsgesetz liegen. Die Gesamtkosten der Schätz-
gutachten für die anstehende Tranche der zu veräußernden Wohnliegenschaften
werden sich auf rd. € 780.000 belaufen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Es besteht die Absicht, sämtliche Mietwohnliegenschaften zu
verkaufen. Bezüglich
der Aufgliederung wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Darüber
hinaus
werden auch Liegenschaften, bei denen die Republik Österreich keinen oder nur
einen untergeordneten Nutzungsbedarf hat, einer Verwertung zugeführt.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Konkrete Angebote liegen derzeit noch nicht vor.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Alle
Wohnungen in Wohnliegenschaften werden von der BIG auch im Paket an Inve-
storen angeboten.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Es werden derzeit keine Gewerbeeinheiten zum Kauf angeboten.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Eine
Beantwortung dieser Frage ist mangels Definition des Begriffes „Sonderimmobi-
lien" nicht möglich.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Derzeit
werden folgende zwei Grundstücke mit Baulandwidmungen zum Kauf ange-
boten:
Bundesland
Salzburg, Brück an der Glocknerstraße (651 m2)
Bundesland Steiermark, Graz (ca. 3.200 m2).
Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage:
In der General-Keyesstraße in Salzburg ist ein besonders
hoher Anteil an Dienst-
und Naturalwohnungen, nämlich rd. 25 % gegeben. Wie bereits in der Beantwortung
(zu Frage 1b) angeführt, können die Nutzer von Naturalwohnungen ihre Wohnung
nicht unmittelbar von der BIG kaufen. Da das Bundesministerium für
Landesverteidi-
gung keine pauschale Zustimmung zur Auflösung der Mietverhältnisse für die
Natu-
ral-Dienstwohnungen gab, konnten die kaufwilligen Nutzer ebenso wie die Hausbe-
sorger und Mieter mit befristeten Verträgen bei der Ermittlung der
erforderlichen
Mindestquote nicht eingerechnet werden. Da der Anteil der kaufbereiten Mieter
mit
unbefristeten Mietverträgen lediglich 31% betrug und dieser Wert erheblich
unter-
halb jener Schwelle liegt, bei der ein Verkauf an die Mieter wirtschaftlich
vertretbar
ist, hat die BIG, die nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen zu agieren hat,
vom
Verkauf an die Mieter Abstand genommen.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Für die Gesamtwohnhausanlage liegt noch keine
Verkehrswertschätzung des Gut-
achters vor.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des
Budgetbegleitgesetzes im Parlament
bestand keine ausreichende Anzahl von kaufwilligen Mietern, die einen Verkauf
an
die Mieter wirtschaftlich gerechtfertigt hätte. Die Geschäftsführung der BIG
hat den
Mietervertretern anlässlich einer Besprechung am 31.7.2003 einen Vorschlag
unterbreitet, der den Verpflichtungen der BIG nach Erzielung eines angemessenen
Preises für die Liegenschaft und einer wirtschaftlichen Verwertung sowie
anderer-
seits den Interessen der kaufbereiten Mieter weitestmöglich Rechnung trägt.
Dieser
Vorschlag wurde von den Mietervertretern offensichtlich jedoch nicht
weiterverfolgt.
Im
Übrigen obliegt die operative Abwicklung des Verkaufs alleinverantwortlich der
Geschäftsführung der BIG.
Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:
Es
liegen derzeit noch keine Anfragen bzw. Angebote von Investoren hinsichtlich
der
General-Keyes-Straße vor.