751/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.10.2003
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 750/J betreffend
"Österreichs Position zur EU-Binnenmarktstrategie 2003-2006: Der Griff nach
unserem Wasser droht!", welche die Abgeordneten Mag. Ulli Sima, Kolleginnen und
Kollegen am 12. August 2003 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 22 der Anfrage:

Eingangs ist grundsätzlich festzuhalten, dass die inhaltliche Zuständigkeit zur Be-
antwortung der Anfrage in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und nicht des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit, wie mein Ressort seit Inkrafttreten der Bundesministerien-
gesetz-Novelle 2000, BGB
l. l Nr. 16/2000, am 1. April 2000 korrekt heißt, fällt.

Allgemein ist festzustellen, dass auf EU-Ebene die Wasserrechtspolitik grundsätzlich
dem Einstimmigkeitsprinzip unterliegt. Im Hinblick auf die Bedeutung der
Wasserversorgung für die österreichische Bevölkerung wurde und wird von meinem
Ressort wie der Bundesregierung insgesamt konsistent die Position vertreten, dass
in diesem Bereich keine Abweichung vom Einstimmigkeitsprinzip erfolgen soll. Dies
ist aus der Österreichischen Grundsatzposition für die Regierungskonferenz 2003
(Pkt. VI/2), im Ministerrat vom 23. September 2003 beschlossen, klar erkennbar.