755/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
764/
J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde, wie

folgt:

Einleitend darf darauf hingewiesen werden, dass der gemäß Art. 18 der UN-
Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen (CEDAW)
von mir als Frauenministerin zu erstellende 6. CEDAW-Bericht Österreichs sich
derzeit im Stadium der Koordination und Erstellung befindet und voraussichtlich
im 1. Quartal des Jahres 2004 an den Generalsekretär der UN zwecks Prüfung
durch das CEDAW-Komitee übermittelt werden wird. Dieser Bericht wird
informieren, was seit dem letzten Bericht Österreichs geschehen ist und speziell
auf die Empfehlungen des CEDAW-Komitees Bezug nehmen. Die entsprechende
genaue Darstellung wird dann diesem Bericht zu entnehmen sein und es wird
daher ersucht, diesen Bericht abzuwarten.

Frage 1:

Im Mai dieses Jahres habe ich als Frauenministerin Schreiben betreffend die
Führung geschlechtergetrennter Statistiken an sämtliche Bundesminister/innen
und Staatssekretär/innen sowie Interessenvertretungen auf Bundes- sowie
Landesebene verschickt, mit dem Ersuchen, diesem Themenbereich in Hinkunft
verstärktes Augenmerk zu widmen und zu veranlassen, dass im Sinne obiger
Zielsetzung alle Daten, die im jeweiligen Wirkungsbereich erhoben werden, nach
Geschlechtern getrennt ausgewiesen werden bzw. die dagegen stehenden
Gründe mitzuteilen. Denn in meiner Funktion als Frauenministerin ist es mir ein
besonderes Anliegen, durch geschlechterdifferenzierte Informationen und
Statistiken die Chancengleichheit von Frauen und Männern entscheidend
voranzutreiben. Um die Umsetzung der Gender Mainstreaming Strategie in allen
öffentlichen Bereichen zu erreichen, bedarf es in wichtigen Lebensbereichen wie


Bildung, Gesundheit, Erwerbstätigkeit, Einkommen oder Freizeitverhalten nach
Geschlechtern aufgeschlüsselter allgemeiner Daten, um
längerfristige
Entwicklungen sichtbar zu machen und erreichte Fortschritte beurteilen zu
können. Geschlechtergetrennte Daten sind nicht nur für die mit der
Durchsetzung der Chancengleichheit in Politik, Verwaltung und Wirtschaft
befassten Personen von großer Bedeutung, sondern ermöglichen auch einer
breiten Öffentlichkeit, sich ein Bild über die erreichte Gleichstellung von Frauen
und Männern zu machen.

Des weiteren wurde bereits 2002 eine Studie zum Thema
„Geschlechtsspezifische Disparitäten" veröffentlicht, um längerfristige
Entwicklungen der Disparitäten von Mann und Frau in den Bereichen
Demographie, Bildung, Gesundheit, Erwerbstätigkeit, Einkommen,
Lebensstandard, Freizeit, familiäre Arbeitsteilung/institutionelle Unterstützung
sichtbar zu machen. Sie stellt aktuelle Daten in wesentlichen Lebensbereichen
zur Verfügung und ermöglicht eine aktuelle Beurteilung der erreichten
Gleichstellung von Frau und Mann. Ein internationaler Datenvergleich ermöglicht
eine aktuelle Beurteilung der österreichischen Situation im internationalen
Vergleich. Der Endbericht wurde den Mitgliedern des
Gleichbehandlungsausschusses zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen der Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich
der österreichischen Krankenanstalten, die auf dem Bundesgesetz über die
Dokumentation im Gesundheitswesen (BGB
l. Nr. 745/1996, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGB
l. I Nr. 5/2001) und der Verordnung (auf der Grundlage
dieses Bundesgesetzes) betreffend die Diagnosen- und Leistungsdokumentation
im stationären Bereich (BGBI. Nr. 745/1996, in der Fassung der Verordnung
BGBI.
II Nr. 67/2002) basiert, werden sämtliche die Krankenhausaufenthalte
betreffenden Daten bereits seit Einführung dieser Dokumentation geschlechts-
spezifisch aufgeschlüsselt erhoben. Auch in laufenden Studien, etwa im Bereich
Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement werden Daten - sofern es die
Datenlage erlaubt und dies im Rahmen des Gesamtauftrages sinnvoll ist -
grundsätzlich geschlechtsspezifisch erhoben.

Frage 2:

In einigen Bundesländern gibt es Initiativen in Richtung Politik-Lehrgänge für
Frauen, die bereits zur Erhöhung der Frauenanteile in Entscheidungspositionen
geführt haben. Über diese Initiativen, die ich als wichtige Voraussetzung zur
Erhöhung des Frauenanteils in der Politik betrachte, werde ich im Rahmen einer
in Kürze startenden Mentoringoffensive informieren.

Frage 3:

Die Berücksichtigung der Bedürfnisse einer wachsenden Zahl alleinstehender
(älterer) Frauen in politischen Entscheidungsprozessen stellt eine meiner
wesentlichen Aufgaben dar, weshalb ich mich im Zuge der
Pensionssicherungsreform entscheidend für Abfederungsmaßnahmen bei
Maßnahmen der Pensionsreform, die auch Frauen in einem nicht geringen Maße
betreffen, eingesetzt habe. Die Thematik dieser Bevölkerungsgruppe und ihre
Beachtung bildet schon seit Jahren einen wesentlichen Bestandteil meiner
politischen Tätigkeit. Auch in Zukunft wird diesem Thema im Rahmen meiner
Tätigkeit und bei der Gestaltung von Fortbildungsprogrammen gebührende
Beachtung geschenkt werden.


Frage 4:

Die Vermeidung von allfälligen Defiziten im Bereich der Kenntnisse von
Richterinnen/Richtern und Staatsanwältinnen/Staatsanwälten auf dem Gebiet der
Grund- und Menschenrechte stellt eine wesentliche Aufgabe der richterlichen
Aus- und Fortbildung dar. Die Thematik der Menschenrechte und ihrer Beachtung
in der täglichen Rechtsanwendung bildet daher seit Jahren einen ständigen
Bestandteil in der Aus- und Fortbildung für Richterinnen/Richter und
Staatsanwältinnen/Staatsanwälte. Auch in Zukunft wird dem Thema
Menschenrechte im Rahmen der richterlichen Ausbildung und bei der Gestaltung
des Fortbildungsangebots für Richterinnen/Richter und

Staatsanwältinnen/Staatsanwälte gebührende Beachtung geschenkt werden. Vor
kurzem hat eine Seminarreihe "Sensibilisierungstraining für Richter und
Staatsanwälte zur Bekämpfung von Diskriminierungen" begonnen.

Über Auftrag von Herrn Vizekanzler Mag. Haupt beschäftigten sich die
Fachgremien des Psychologenbeirates und des Psychotherapiebeirates im
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen mit der genannten
Problematik. Dabei ging es vor allem zunächst um eine Darstellung von bereits
bestehenden Initiativen und Projekten sowie darauf aufbauend um
entsprechende Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen für die Praxis,
insbesondere um die Ausarbeitung von Fortbildungskonzepten für
Mitarbeiter/innen des Gesundheitswesens sowie für Einsatzkräfte von Polizei und
Justiz. Wesentlich für die Zukunft scheinen auch eine bessere statistische
Erfassung von Gewalttaten, die Durchführung repräsentativer Studien,
Bewusstseins- und Öffentlichkeitsarbeit sowie eine finanzielle Absicherung der
Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme einschließlich der
psychologischen/psychotherapeutischen Betreuung von Betroffenen zu sein.

Frage 5:

Grundsätzlich und allgemein wird darauf hingewiesen, dass seit dem
Integrationspaket 1998 die Migrations- und Ausländerbeschäftigungspolitik den
Grundsatz "Integration vor Neuzuzug" verfolgt. Dementsprechend wird bereits
niedergelassenen Migrantinnen und Migranten bei der Zulassung zum
Arbeitsmarkt Vorrang eingeräumt, während die Neuzulassung - von
Saisonarbeitskräften abgesehen - im wesentlichen auf hochqualifizierte
Schlüsselkräfte beschränkt ist. Ein Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit (sog.
Integrationserlass) stellt seit Juni 2000 sicher, dass im Rahmen
dieser Vorgaben insbesondere Migrantinnen und Migranten mit längerem
Aufenthalt und deren nachgezogenen Familienangehörigen unter erleichterten
Voraussetzungen Beschäftigungsbewilligungen erhalten. Das Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Abt. Erwachsenen-bildung fördert seit
Jahren Deutsch- und Alphabetisierungskurse für Migrantinnen, da diese
Kenntnisse die Voraussetzung einer sozialen und wirtschaftlichen Integration
sind.

Punktuell als Beispiel herausgegriffen sei das 2003 in Kraft getretene
Integrationspaket, das einen weiteren Schritt in Richtung Harmonisierung des
Beschäftigungsrechts mit dem Niederlassungsrecht darstellt: Dadurch sind
jugendliche Ausländerinnen und Ausländer, die das letzte Pflichtschuljahr in
Österreich absolviert haben, ab Beginn ihrer Berufskarriere Inländer/innen beim
Zugang zum Arbeitsmarkt gleichgestellt, und Ausländer/innen, die mindestens 5


Jahre in Österreich niedergelassen sind, erhalten einen Niederlassungsnachweis,
der ihnen ein unbeschränktes Recht auf Zulassung zur Beschäftigung in
Österreich verleiht. Dadurch haben insbesondere deutlich mehr ausländische
Frauen rechtlich Zugang zum Arbeitsmarkt.

Dazu können folgende Zahlen genannt werden: Seit Inkrafttreten (1.1.2003)
wurden bis Ende Juli 2003 20.002 Niederlassungsnachweise ausgestellt, davon
9.319 für Frauen. (Quelle: AMS, Arbeitsmarkt aktuell, Juli 2003). Laut
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger waren in
Österreich im Juli 2003 140.852 ausländische Frauen (224.729 Männer)
unselbständig beschäftigt (einschließlich Karenz- bzw.
Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen). Gegenüber dem Vergleichswert des
Vorjahres ist die Beschäftigung ausländischer Frauen um 5,6 %
gestiegen(Männer 4,3 %), das ist verglichen mit Inländerinnen stark
überproportional. Ebenso ist die Zahl der arbeitslosen Ausländerinnen mit 1.274
oder 13,5 % gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres stark gestiegen
(Männer 1.183 bzw. 7,8 %).

Hingewiesen wird auf die in Gang befindliche Umsetzung der beiden
Antidiskriminierungsrichtlinien der EU und dazu den Entwurf des neuen
Gleichbehandlungsgesetzes, der derzeit in Begutachtung ist (RL 2000/43/EG,
"Antirassismus-Richtlinie" sowie RL 2000/78/EG, "Rahmen-Gleichbehandlungs-
Richtlinie"). Dieses Vorhaben der Bundesregierung hat für die Fragestellung
besondere Relevanz.

Weiters plane ich als Frauenministerin demnächst die Einrichtung einer
Frauenservicestelle in meinem Ressort zur Unterstützung und Beratung auch von
Migrantinnen. Das ist mir ein Anliegen und gleichstellungspolitisch wichtig, da
Migrantinnen oftmals mit schwierigen und komplexen Problemstellungen und
zusätzlichen Diskriminierungserfahrungen als Ausländerinnen und als Frauen
konfrontiert sind. Zahlreiche Frauenprojekte, die auch, und einige davon speziell,
für die Verbesserung der Chancen von Migrantinnen im wirtschaftlichen und
sozialen Leben der Gesellschaft wirken, wurden und werden auch in Zukunft
seitens des BMGF gefördert.

Frage 6:

Das CEDAW-Komitee erwähnte anlässlich der Präsentation der österreichischen
Frauenpolitik in New York im Juni 2000 besonders lobend die Installierung der
Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming, die ich
selbstverständlich fortführen werde. Die
IMAG Gender Mainstreaming wurde mit
dem Ziel eingerichtet, den Prozess des Gender Mainstreaming in den Ressorts zu
unterstützen, zu begleiten und zu koordinieren und damit die Chancengleichheit
in allen Politiken voranzutreiben. In die IMAG werden von jedem Ressort
Ressortbeauftragte entsandt, die dafür Sorge tragen, dass frauenspezifische
Gesichtspunkte in den Maßnahmen der Ressorts berücksichtigt werden, Kriterien
für die Umsetzung durch gezielte Aktionen und strukturelle Änderungen
erarbeiten und zum kontinuierlichen Prozess der Umsetzung des Gender-
Mainstreaming beitragen. Die IMAG GM hat in Arbeitskreisen Empfehlungen ,die
sich mit der Schaffung von Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine
effektive Umsetzung von Gender Mainstreaming auseinandersetzen, erarbeitet.
Auf Basis dieser Empfehlungen werden in den Ressorts in den nächsten Jahren
GM Pilotprojekte vorangetrieben, begleitet und evaluiert werden. Was die


Überprüfung des Bundeshaushaltes auf eine Geschlechtergerechtigkeit betrifft,
habe ich einen Brief an Herrn Bundesminister Grasser gerichtet und ihn ersucht,
in seiner Funktion als Finanzminister auf die Regierungsmitglieder dahingehend
Einfluss zu nehmen, dass sie die Grundsätze einer geschlechtergerechten
Budgeterstellung bei der Erstellung der Budgets für die nächste Haushaltsperiode
beachten.

Frage 7:

Im Rahmen der Plattform gegen die Gewalt in der Familie wird die
Zusammenarbeit durch "Vernetzungsträger/innentreffen" gewährleistet, die 2
mal jährlich stattfinden. Teilnehmer/innen sind neben dem Bundesministerium
für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz 27 NGO's aus ganz
Österreich aus den Bereichen Gewalt gegen Kinder, Gewalt gegen Frauen,
Gewalt an/unter Jugendlichen, Gewalt gegen ältere Menschen und
geschlechtsspezifische Burschen- und Männerarbeit.

Beim Bundeministerium für Inneres wurde 1997 ein Beirat für Grundsatzfragen
der Gewaltprävention (Präventionsbeirat) eingerichtet. Dem Präventionsbeirat
gehören neben Vertreter/innen des BMI, BMJ, BKA; BMSG und dem BMGF auch
zwei Vertreter/innen der Länder sowie vier Vertreter/innen von
Opferschutzeinrichtungen an. Zu den wichtigsten Aufgaben des Beirates zählen
die Erarbeitung von Vorschlägen bezüglich Verbesserungen in der
Gewaltprävention sowie von Empfehlungen an den Innenminister hinsichtlich
förderungswürdiger Projekte zur Gewaltprävention.

Zur Koordinierung der Einführung von Prozessbegleitung für Gewaltopfer wurde
im BMSG eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, in der neben 4
Ressorts (BMSG, BMGF, BMI und BMJ) auch Vertreter/innen von
Opferhilfseinrichtungen (NGO's) mitarbeiten (Kinderschutzzentren,
Frauennotrufe, Frauen- und Familienberatungsstellen, Interventionsstellen,
Kinderschutzgruppen an Spitälern).

Zur Koordinierung der Vorgangsweise in Angelegenheiten des Frauenhandels
wurde vom BMaA im ersten Halbjahr 2003 eine Interministerielle Arbeitsgruppe
ins Leben gerufen. Neben betroffenen Ressorts ist auch die Interventionsstelle
für Betroffene des Frauenhandels in dieser Arbeitsgruppe vertreten.

Frage 8:

Durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wurde die Zuverdienstgrenze
auf 14.600 € jährlich angehoben und dadurch der Wieder- bzw. Ersteinstieg in
das Erwerbsleben sowie auch die verstärkte Inanspruchnahme der Elternkarenz
durch Väter gefördert. Es ist Frauen nun möglich,  ihren Beruf trotz Kleinkind
weiter auszuüben und hinsichtlich Karriereplanung auch besser (bezahlte)
Vollzeitbeschäftigung auszuüben. Da bei Inanspruchnahme der Elternkarenz
durch den Vater keine Unterbrechung im beruflichen Werdegang gegeben ist,
resultiert daraus ein kontinuierlicher Gehaltsanstieg bei den Frauen,
insbesondere bei den höher qualifizierten Berufsgruppen, bei denen es durch
Karriereunterbrechung zu den größten finanziellen Einbußen kam. Es sollte
dadurch auch ein Impuls an die Arbeitgeber gesetzt werden, nicht mehr die zu
befürchtende „Babypause" bei der Einstellung von Frauen als Argument für
schlechtere Bezahlung und Berufsaussichten geltend machen zu können.


Das österreichische Frauen-Technologie-Projekt wird derzeit von mir in
Zusammenarbeit mit dem BM für Verkehr,
Innovation und Technologie bis
Oktober 2003 geführt. Es hat zum Hauptziel die Ausarbeitung und Umsetzung
von Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils im Bereich der neuen
Technologien (
IT-Bereich) in Form einiger Pilotprojekte in Kooperation mit
ausgewählten Unternehmen
(http://www.frauen-technologie.at/dynapage.php).
Ziel dieser Maßnahmen ist es, Frauen die Chancen, welche der IT-Bereich in
Bezug auf Einkommen, Aufstiegschancen und Gestaltungsmöglichkeiten bietet,
zu eröffnen.

Die allgemein- und berufsbildenden Angebote der vom Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur geförderten Erwachsenenbildung werden
mehrheitlich von Frauen in Anspruch genommen. Die aktuelle Statistik des
Verbandes Österreichischer Volkshochschulen z.B. weist 75%
Kursteilnehmerinnen aus.

Im Rahmen des Aktionsplanes 2003 - Gender Mainstreaming und
Frauenförderung in Schule und Erwachsenenbildung und der IT-
Weiterbildungsoffensive werden Frauen, die keine oder geringe Erfahrungen mit
neuen Medien und mit neuen Lernformen haben, ein niedrigschwelliger Zugang
zu Computer, Internet und Lernsoftware ermöglicht.

Weiters erfolgte die Überarbeitung, Ergänzung und Aktualisierung der 3. Auflage
der Informationsbroschüre „Mädchen können mehr" und zweier
Begleitbroschüren, mit dem Ziel, den Frauenanteil in technisch-
naturwissenschaftlichen sowie technisch handwerklichen Berufszweigen durch
Bewusstseinbildung zu erhöhen. Durch die mit höher qualifizierten Arbeitsplätzen
verbundene bessere Bezahlung der Frauen wird auch die Einkommensschere
geringer werden.

Frage 9:

Abgesehen davon, dass die personelle Zusammensetzung (70 Mitglieder, davon
14 Frauen) des Österreichkonvents nicht in meinem Zuständigkeitsbereich
angesiedelt ist, kann ein Frauenanteil von 20% angesichts des nach wie vor
wesentlich unbefriedigerenden Frauenanteiles z.B. im Bereich der
Hochschulprofessuren bereits als kleiner Fortschritt angesehen werden, der sich
bereits dem Frauenanteil im Nationalrat annähert (derzeit: 62 weibliche
Nationalratsabgeordnete oder 33,88%). Die Mitglieder der Bundesregierung, die
Landeshauptleute, die Vertreter des Österreichischen Gemeindebundes und des
Österreichischen Städtebundes und die Vertreter der Sozialpartner können sich
im Falle ihrer Verhinderung, an einer Sitzung des Konvents teilzunehmen, ad hoc
durch ein von ihnen namhaft zu machendes Ersatzmitglied vertreten lassen.

Ich als Frauenministerin würde eine verstärkte Einbeziehung der weiblichen
Ersatzmitglieder jedenfalls sehr begrüßen und werde dieses Anliegen zum Inhalt
einer Unterredung mit dem Vorsitzenden des Präsidiums, Dr. Franz Fiedler,
machen.

Frage 10:

Ich werde demnächst einen Leitfaden erarbeiten lassen und allen Legist/innen
zur Verfügung stellen, der ein Instrumentarium enthält, um gesetzliche
Vorhaben auf die Gleichstellungsperspektive hin zu durchleuchten, um zu


erreichen, dass Fraueninteressen im Gesetzwerdungsprozess zu berücksichtigen
sind.