756/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
763/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde,
wie

folgt:

Frage 1:

Die Ursachen der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede sind vielfältig -
der wirtschaftliche Strukturwandel als solcher wirkt nicht verringernd auf die
Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern. Während Männer im Schnitt
stetige Einkommenszuwächse erfahren, weisen die Einkommensverläufe der
Frauen in den Kernjahren des Haupterwerbsalters einen Knick und generell
geringere Zuwächse mit dem Alter auf.

Prinzipiell möchte ich hier betonen, dass Maßnahmen zur Verringerung der
Einkommensunterschiede in erster Linie im Verantwortungsbereich der
Sozialpartner/innen liegen. Mein Ressort betreffend verweise ich auf folgende
geplante Maßnahmen:

Ø    Im Rahmen eines Gender Mainstreaming Aktionsprogramms sollen interne
Gender Mainstreaming Arbeits- bzw. Steuergruppen in den
Bundesministerien, die den Implementierungsprozess von GM planen und
steuern, eingerichtet werden; zu dem Aktionsprogrammen zählen u.a.
insbesondere auch die Durchführung von Gender Mainstreaming-Projekten in
den Bundesministerien; Ressortberichte an die Geschäftsführung der
Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming am Ende jeden
Jahres und Evaluierung des Standes der Umsetzung am Ende der
Legislaturperiode; Prüfung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen von
Gesetzen und Verordnungen; Aufnahme von Gender Mainstreaming-Modulen
in die Aus- und Weiterbildung von Bundesbediensteten. Weiters ist u.a.


vorgesehen, regelmäßig einen Bericht mit aktuellen geschlechtsspezifischen
Daten zur Lage von Frauen und Männern in Österreich zu veröffentlichen.

Ø  Von Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen wird
Öffentlichkeits- und Informationsarbeit unternommen werden, um über die
Neuerungen durch die geplante Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes
bzw. des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes zu informieren.

Ø  Daraus resultierend werden auch die Kompetenzen der bereits
bestehenden Regionalbüros der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen in
Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Wien ausgeweitet.

Ø   Im Bereich des BMGF ist vorgesehen, einen Frauenförderungsplan als
Verordnung zu erlassen.

Ø   Um Frauen auf dem Weg der beruflichen Weiterentwicklung und Karriere
zu unterstützen, ist eine Mentoringoffensive geplant, mit einem
österreichweiten Mentoringprojekt, einer Mentoringbroschüre und einer
Mentoringwebsite.

Ø    Zur Steigerung des Frauenanteils im Bereich der neuen Technologien läuft
derzeit noch das umfassende Frauen-Technologie-Projekt Österreich des
BMGF gemeinsam mit dem BM für Verkehr,
Innovation und Technologie. Es
ist maßnahmenorientiert und soll insbesondere auch
Technologieunternehmen anregen, mehr Frauen in anspruchsvollen
Technologieberufen einzustellen und ihnen in diesen Berufen Aufstieg
ermöglichen.

Ø  Zwecks Information und Sensibilisierung der Akteurinnen wird ein
Leitfaden zu Bestimmungen der Entgeltgleichheit und nichtdiskriminierender
Arbeitsbewertung mit dem Titel „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige
Arbeit" publiziert und auf der Homepage des BMGF zur Verfügung gestellt.

Frage 2:

Ich verweise auf die Beantwortung von Frage 1 hinsichtlich der Verantwortung
der Sozialpartner/innen. Angemerkt wird, dass die Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohns im Widerspruch zur Kollektivvertragsautonomie stehen könnte

Frage 3:

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 1 sowie auf die Verantwortung der
Sozialpartner/innen. Als positives Beispiel kann hier die Erstellung des
Projekthandbuchs der Gewerkschaft Meta
ll-Textil „Mit gutem Beispiel voran",
Gender Mainstreaming in Kollekti
vverträgen, erschienen im Jänner 2003,
angeführt werden.

Frage 4:

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 1, insbesonders auf die Publikation
des Leitfadens zu Bestimmungen der Entgeltgleichheit und nichtdiskriminierender
Arbeitsbewertung „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit", der eine
Grundlage zum Thema der diskriminierungsfreien Arbeitsbewertung liefert.

Frage 5:

Es ist für mich ein unhaltbarer Zustand, dass Frauen beim beruflichen Aufstieg
gegenüber Männern noch immer stark benachteiligt sind, obwohl sie in Bildung
und Qualifikation stark aufgeholt haben. Männer nehmen - selbst bei gleichem
Bildungsniveau von Frauen - immer noch deutlich mehr Spitzenpositionen ein.
Mein Anliegen ist es daher, ein speziell auf die Bedürfnisse von Frauen
maßgeschneidertes Förderungsinstrument - Mentoring von Frauen - einzusetzen.


Damit soll auch für Frauen der berufliche Aufstieg leichter werden. Ein weiterer
wichtiger Ansatzpunkt zur Karriereförderung von Frauen ist die Bildung von
Frauennetzwerken, welche zusammen mit Mentoring der Benachteiligung von
Frauen entgegenwirken sollen.

Es gibt Mentoringprogramme im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft.
Eine Broschüre dazu ist in meinem Ressort in Vorbereitung.

Frage 6:

Im Bundesministerium für Finanzen befasst sich seit 2001 die Arbeitsgruppe
Gender Mainstreaming mit Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Strategie im
eigenen Kompetenzbereich. Für das Projekt „Steuerreform, Vergleich der Lohn-
und Einkommensbesteuerung bei Männern und Frauen" wurde unter anderem die
Studie mit dem Titel „Ist das österreichische Steuersystem tatsächlich
geschlechtsneutral?"erarbeitet.
Diese Studie kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:

Das österreichische Steuersystem hat insgesamt eine gewisse ausgleichende
Funktion mit Bezug auf die Nettoeinkommen. Diese ergibt sich ausschließlich
aus               der progressiven Einkommensbesteuerung. Die
Sozialversicherungsbeiträge wirken regressiv, d.h. sie wirken in Richtung einer
Vergrößerung der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen.
Die begünstigenden Ausnahmebestimmungen im Einkommensteuerrecht
kommen, bis auf wenige Ausnahmen, überwiegend männlichen
Steuerpflichtigen zugute. Eine Tarifsenkung, führt nur dann nicht zu einer
Vergrößerung der Einkommenskluft zwischen Frauen und Männern, wenn sie
sich auf die unteren Tarifstufen beschränkt und mit einer Erhöhung der
Absetzbeträge einhergeht.

Frage 7:

Die „Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur
Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen
hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum
beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen" sieht vor, dass
die Arbeitgeber/innen ersucht werden sollten, den Arbeitnehmer/innen und/oder
Arbeitnehmer/innen/vertreter/innen in regelmäßigen angemessenen Abständen
Informationen über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in ihrem
Betrieb zu geben. Diese Informationen können auch Statistiken über den Frauen-
und Männeranteil auf den verschiedenen Betriebsebenen sowie
Verbesserungsmaßnahmen enthalten.

Die EU-Richtlinie (Umsetzung bis 5. Oktober 2005) geht aber von einem
Ersuchen an die Arbeitgeber/innen aus und nicht von einer Verpflichtung, und
dieser Vorgangsweise kann ich mich nur anschließen.

Frage 8:

Grundsätzlich ist eine Bindung an Frauenförderung im Zusammenhang mit der
Gewährung von Wirtschaftsförderungsmitteln, aber auch im Zusammenhang mit
der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ein anregender Vorschlag und
diskussionswürdiger Bereich von Maßnahmen. Ich darf in diesem Zusammenhang
auf das neue Bundesvergabegesetz, welches am 1. 9. 2002 in Kraft getreten ist,
verweisen, wonach nunmehr in Leistungsverträgen Bedingungen sozialen Inhalts,
wobei frauenpolitische Belange neben anderen ausdrücklich im Gesetz angeführt
sind, zulässig sind. Damit erfolgte erstmals eine Berücksichtigung von


Maßnahmen zur Frauenförderung  im Vergabegesetz, was einem langjährigen
frauenpolitischen Anliegen entspricht.

Frage 9:

Für mich ist Frauenpolitik eine der wichtigsten Politiken unseres

Landes. Als unterstützende Maßnahme habe ich mich während meines

Wirkens als Generalsekretärin der ÖVP dafür eingesetzt,

den Frauenanteil in der ÖVP zu steigern und dies war erfolgreich.

Ein besonderes Zeichen setzte die ÖVP als die Bundesliste für die

Nationalratswahlen 1999 und 2002 nach dem Reißverschlussprinzip erstellt

wurde (Mann-Frau). Für die ÖVP sitzen seit der Angelobung des Nationalrates

23 engagierte Frauen im Parlament (30,38% der Fraktion).

Die Wahl der ersten Landeshauptfrau, war ein Anstoß für viele Frauen den Weg

in die Politik zu suchen und zu schaffen.

Frage 10:

Ich möchte darauf hinweisen, dass die EU-Vorgabe 96/694 des Rates vom 2.
Dezember 1996 die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am
Entscheidungsprozess auf allen Ebenen in staatlichen Organen und Ausschüssen
vorsieht. Die EU-Kommission hat sich dazu verpflichtet, dass der Anteil jedes
Geschlechtes in Kommissionen und Beiräten künftig mindestens 40 Prozent zu
betragen habe. Ich habe bereits am Beginn meiner Amtszeit meine
Regierungskolleginnen und -
kollegen schriftlich aufgefordert, bei der
Zusammenstellung aller Kommissionen und Beiräten die EU-Genderquote zu
berücksichtigen.