759/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
758/J der Abgeordneten Weinzinger Freundinnen und Freunde, wie
folgt:
Frage 1:
Frauenservicestellen:
Burgenland
Verein
der Lichtblick, Neusiedl am See;
Verein Frauen für Frauen Burgenland, Oberwart;
Verein Frauenberatungsstelle Oberpullendorf;
Verein Die Tür, Eisenstadt;
Verein Die Tür, Mattersburg;
Verein Frauen für Frauen, Güssing;
Kärnten
Verein Mädchenzentrum Klagenfurt;
Verein Wiff, Völkermarkt;
Verein Belladonna, Klagenfurt;
Verein Frauenberatung Villach;
Verein Lavanttaler Frauen- und Familienberatung, Wolfsberg;
Niederösterreich
Verein Frauentreffpunkt Mostviertel, Amstetten;
Verein Frauen für Frauen Hollabrunn;
Verein Wendepunkt, Wr. Neustadt;
Verein Kassandra, Mödling;
Verein Frauenforum Gänserndorf;
Verein Frauenberatung Zwettl;
Verein Freiraum, Neunkirchen;
Oberösterreich
Verein Babsi, Freistadt;
Verein Babsi, Traun;
Verein Arge für Obdachlose, Frauenberatung Sie, Linz;
Verein Frauenarbeit Steyr;
Salzburg
Frauentreffpunkt
Salzburg;
Steiermark
Verein Mafalda, Graz;
Verein Frauenservice Graz;
Tirol
Verein Basis, Reutte, Förderung antragsgemäß € 36.350,-;
Verein Zentrum Frauen im Brennpunkt, Innsbruck;
Vorarlberg
Verein Femail, Fraueninformationszentrum, Feldkirch;
Wien
Verein Miteinander Lernen;
Verein Orient Express;
Verein Frauen beraten Frauen;
Verein Wiener Kinderdrehscheibe, antragsgemäß € 38.150,-;
Verein Sprungbrett;
Weitere Frauenorganisationen:
Im
angeführten Zeitraum wurden bisher von mir insgesamt weitere 117 Anträge
auf Förderung mit einer Gesamtsumme von € 1,030.130,- positiv entschieden.
Darüber hinaus wurde ein weiterer Betrag in Höhe von € 569.318,- für die
Anweisung von bereits während des Budgetprovisoriums vereinbarten
Förderzusagen (größtenteils für die o.a. FS-Stellen) vorsorglich reserviert.
Die entsprechenden umfangreichen Aufzeichnungen liegen in meiner zuständigen
Fachabteilung auf und können eingesehen werden.
Frage 2:
Dem Verein wurde von meinem Vorgänger eine finanzielle
Unterstützung für
eine Seminarreihe (bestehend aus 10 Seminaren) mit dem Titel „Seminare für
Frauen in einer von Männern dominierten Berufswelt" unter der Leitung von
Frau Dr. Eva Walderdorff in Aussicht gestellt. Der Verein besteht seit 2002 in
1030 Wien, Reisnerstraße 61.
Frage 3:
Der seit 2000 bestehende Verein hat seinen Sitz in 9020
Klagenfurt, Am
Pfarrplatz 2. und wird nach außen durch Mag. Daniela Hehenberger vertreten.
Er erhielt die Förderung für die Vorhaben business frauen network, business
frauen school und business frauen support. Das Tätigkeitsfeld des Vereins
beinhaltet folgende Ziele und Aufgaben:
• qualitativer Aufbau eines ideologisch und politisch unabhängigen
Frauennetzwerkes in Kärnten und darüber hinaus
• Entwicklung von innovativen Projekten zur Unterstützung bei der
Orientierung,
der Entscheidung und der Umsetzung beruflicher Ziele von
Frauen
• Berufliche Weiterbildung durch Veranstaltungen und Seminare
• Öffentlichkeitsarbeit für bfc-Members und Netzwerkerinnen
Frage 4:
Im
Jahr 2003 hat der Verein artemis generationentheater, eine soziokulturelle
Initiative in Klagenfurt, die Kunst und Kultur von und mit (älteren) Frauen
produziert und vermittelt, um Subvention aus Frauenfördermitteln ersucht.
Ich habe für dieses Projekt eine Förderung in Höhe von € 1.000,— entschieden.
Die
Bühne im Hof, St. Polten, hat im Jahr 2003 um Subvention aus
Frauenfördermitteln ersucht. Ich habe für das Projekt Filmfestival &
Symposium
„Frauen und Film aus dem Iran" - ein Dialog zwischen den Kulturen, aber
auch
der Unterschiede der Rolle der Frauen - eine Förderung in Höhe von € 2.000,-
entschieden.
Frau
Mag. Maria Strele, St. Johann in Tirol, hat für das Ausstellungsprojekt
„Das einverLEIBte KORSETT“ zum Thema „der weibliche Körper ist noch
immer Blickpunkt der Kritik, Frauen werden nach ihrem Aussehen beurteilt",
um Subvention ersucht. Ich habe für dieses Projekt eine Förderung in Höhe
von € 1.000,— entschieden.
Frage 5:
Folgende Förderansuchen wurden bis dato abgelehnt:
Ø Ankauf einer Diplomarbeit zum Thema „Geschlechtsspezifische
Anforderungen an urbane Strukturen - Angstraumanalyse in der Stadt
Salzburg".
Ø Schulungs-
und Interventions-Projekt gegen Gewalt gegen Frauen.
Ø Projekt „Schneewittchen und die sieben Särge".
Ø Forschungsprojekt „Die Menstruation -
Wesentliches Element des
Frauseins oder abzuschaffendes Übel? Bedingungen und Maßnahmen für
eine positive Integration der Menstruation
in die Identität als Frau"
Ø Projekt:
„Professionalisierung junger AutorInnen für Fernsehen, Film und
Bühnen"
Alle
Ablehnungen sind in haushaltsrechtlichen, bzw. Überlegungen des
bestmöglichen Einsatzes von Budgetmitteln des Bundes begründet.
Frage 6:
Bisher
liegen insgesamt 78 Ansuchen auf. Darin enthalten sind formlose bzw.
unvollständige Projektanträge, bzw. auch grundsätzliche Anfragen. Aus diesem
Grund kann daher keine gesamte beantragte Fördersumme angeführt werden. Es
werden jedoch alle entscheidungsreifen Förderungsansuchen von mir im Verlauf
des Herbstes entschieden werden.
Frage 7:
Gemäß
Bundesvoranschlag 2003 stehen für Förderungen von Frauenprojekten
für den Zeitraum Mai bis Dezember € 1,998.000,- (abzüglich einer allfälligen
Ausgabenrückstellung) zur Verfügung. Davon ist bisher über ein Fördervolumen
in Höhe von insgesamt € 1,599.448,- entschieden worden.
Über
die Vergabe der nach Abzug der Ausgabenrückstellung noch verbleibenden
Fördermittel wird im Verlauf des Herbstes entschieden werden.
Frage 8:
Bisher
wurde nach Auslaufen der Rahmenförderverträge keine weitere
Nachfolgevereinbarung getroffen.
Mein
Amtsvorgänger und Frauenminister, Mag. Herbert Haupt, hat im Vorjahr
alle Landesfrauenreferentinnen zur konstruktiven Zusammenarbeit zwischen
Bund und Länder bei der einheitlichen Ausstattung mehrjähriger
Förderungsvereinbarungen von Frauenprojekten eingeladen, mit dem Ziel, dieses
Vorhaben als frauenpolitischen Schwerpunkt gemeinsam umzusetzen. Bislang
wurden von den Landesfrauenreferentinnen der Bundesländer Salzburg,
Niederösterreich, Vorarlberg und Wien entsprechende Stellungnahmen vorgelegt.
Frage 9:
Gewaltprävention,
Schutz und Betreuung von Opfern ist, wie auch im
Regierungsprogramm festgeschrieben, ein wichtiges Anliegen.
Ich werde daher selbstverständlich jede diesbezügliche Anstrengung des für den
Opferschutz zuständigen Bundesministers für Inneres tatkräftig unterstützen.
Frage 10:
In
welcher Form eine längerfristige Absicherung von österreichischen
Frauenberatungsstellen sinnvoll realisiert werden kann, wird der derzeit noch
nicht abgeschlossene Entscheidungsprozess zeigen. Diesbezüglich darf auch auf
die Antwort zu Frage 8 verwiesen werden.
Im
übrigen wird auf das Regierungsprogramm verwiesen, wonach es Ziel ist, die
Frauenberatung zu evaluieren und durch mehrjährige Förderpläne abzusichern.