760/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
757/
J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde, wie

folgt:

Frage 1:

Die Angelegenheiten der Frauengesundheit werden nach wie vor in meinem

Ressort wahrgenommen. Sie werden künftig federführend in der

Gesundheitssektion angesiedelt sein und von Fr. Dr. Ines Stamm in direkter

Unterstellung unter den Sektionsleiter wahrgenommen.

Die ehemaligen Mitarbeiterinnen dieser Abteilung sind derzeit auf eigenen

Wunsch wie folgt eingesetzt:

Frau Susanne Bayer in der Abteilung für Gewaltprävention und frauenspezifische

Legistik; Frau Mag. Sabine Grabner in der Abteilung für sozio-ökonomische

Gleichstellung, internationale und EU-Angelegenheiten, Frau Susanne Jarec im

Bundessozialamt Wien, Frau Dr. Waltraud Vones im Bundesministerium für

soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.

Frage 2:

Die Frauengrundsatzabteilung des BMWA ist mit Inkrafttreten des
Bundesministeriengesetzes in die Frauensektion des Bundesministeriums für
Gesundheit und Frauen übersiedelt.

Die Aufgaben der Abteilung umfassen:

Frauenpolitische Angelegenheiten der Beschäftigung und des Arbeitsmarktes,
auch im Zusammenhang mit der europäischen Beschäftigungsstrategie
betreffend die Gleichstellung der Geschlechter und den NAP; Angelegenheiten
des Zuganges von Mädchen und Frauen zu Qualifizierung und Beschäftigung
sowie des Abbaus geschlechter-spezifischer Unterschiede bezüglich Einkommen


und Arbeitszeit, Frauen-Angelegenheiten im internationalen und EU-Bereich
einschließlich der fachlichen Vertretung in internationalen Gremien.

Die Abteilung umfasst derzeit folgende Personen: Frau Mag. Agnes Schulmeister,
Frau Elfriede Fux (karenziert), Frau Dr. Madeleine Petrovic (Außerdienststellung
gemäß § 17 BDG), Frau Univ.Doz. Dr. Sylvia Kölbl, Frau Mag. Sabine Grabner
und Frau Pamela Wirth-Leitner.

Frage 3:

Die Frauensektion umfasst derzeit 6 Abteilungen. Insgesamt sind mit Stand 5.
September 2003 folgende 35 Personen in der Frauensektion beschäftigt:

Frau Dr. Johanna Hoffmann, Frau Ines Bandolin, Frau Elfriede Kapeller, Frau Dr.
Vera Jauk, Frau Claudia Gössl, Frau Mag. Beatrice Höflich, Herr DDDr. Wolfgang
Jahn, Frau Univ.-Doz. Dr. Sylvia Kölbl, Frau Birgit Schmied, Frau Dr. Margit
Wladar, Frau Dr. Eva Wagner-Lukesch, Frau Mag. Dr. Ursula Achtsnit, Herr
Andreas Demuth, Frau Beate Ganahl, Frau Dr. Klementine Glock-Joachimowitz,
Frau Helga Haftner, Frau Alexandra Klimek, Frau Monika Loibl, Herr Josef Nistl,
Frau Sandra Schestak, Frau Mag. Ingrid Löscher-Weninger, Frau Mag. Karina
Brugger-Kometer , Frau Mag. Beatrix Gojakovich, Frau Mag. Patricia Karlinger,
Frau Petra Löscher, Frau Dr. Anna Lasser, Frau Mag. Marie-Theres Prantner, Frau
Dr. Ines Stamm, Frau Susanne Bayer, Frau Mag. Sabine Grabner , Frau Mag.
Agnes Schulmeister, Frau Elfriede Fux, Frau Dr. Madeleine Petrovic und Frau
Pamela Wirth-Leitner, Frau Sibel Agkün.

Frage 4:

Es handelt sich nicht um einen Verweis auf eine Parteizentrale, sondern um die
Wiedergabe einer OTS-Meldung, die mit dem Rückfragehinweis „ÖVP-
Pressedienst" gekennzeichnet ist.

Frage 5:

Die IMAG Gender Mainstreaming hat derzeit 18 Mitglieder.
Es sind dies Frau Mag. Christine Hartl (Bundeskanzleramt), Frau Mag. Andrea
Wicke (BM für auswärtige Angelegenheiten), Frau MR Dr. Doris Guggenberger
(BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur), Frau MR Dr. Elfriede Fritz (BM für
Finanzen), Frau ADir. Ingrid Mele (BM für Inneres), Frau Mag. Gudrun Dürrigl
(BM für Justiz), Frau Dr. Dagmar Gratzer (BM für Landesverteidigung), Frau
Margarethe Stocker (BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft), Frau Mag. Edeltraud Glettler (BM für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz), Frau Dr. Vera Jauk (BM für Gesundheit
und Frauen), Frau MR Dr. Elisabeth Pösel (BM für Verkehr, Innovation und
Technologie), Frau Dr. Angelika Schätz (BM für Wirtschaft und Arbeit), Herr Mag.
Martin Peyerl (Parlamentsdirektion), Frau MR Andrea Hruby (Rechnungshof),
Frau Dr. Reinhild Huppmann (Verfassungsgerichtshof), Frau HR Dr. Sylvia
Forster (Verwaltungsgerichtshof), Frau MR Dr. Adelheid Pacher
(Volksanwaltschaft) und Frau Christine Gubitzer (GÖD).

Zu den Aufgaben der IMAG Gender Mainstreaming gehören laut
Regierungsbeschluss vom 11.7.2000 der Austausch von Informationen und
nachahmenswerten Initiativen in den Ressorts sowie von in- und ausländischen
best-practice Beispielen, die Entwicklung von Kriterien für die Umsetzung der
Gender Mainstreaming Strategie sowie die Begleitung und Evaluierung laufender


Projekte, Maßnahmen und Gesetze hinsichtlich der Anwendung des Gender
Mainstreaming.

Außer der zitierten Studie des Bundesministeriums für Finanzen „Ist das
österreichische Steuersystem tatsächlich geschlechtsneutral?" gibt es in den
einzelnen Ressorts zahlreiche weitere Studien, die bei den jeweiligen
Ressortbeauftragten für Gender Mainstreaming zu beziehen bzw. über die
Website
www.imag-gendermainstreaming.at abrufbar sind.

Frage 6:

Wie Sie sicher wissen, gibt es bereits einen Ministerratsvortrag aus dem Jahr
2001, wo festgelegt wurde, dass in den Ressorts dem geschlechtergerechten
Sprachgebrauch besonderes Augenmerk geschenkt werden soll. In den
Stellungnahmen meines Ressorts im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zu
Gesetzen oder Verordnungen wird immer dazu aufgefordert, diese
geschlechtergerecht zu formulieren.

Ich habe mittels eines Rundschreibens alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
meines Ressorts ersucht, sorgfältig darauf zu achten, dass in sämtlichen Rechts-
und Verwaltungstexten, in allgemeinen Schriftstücken, in Briefen, im Formulieren
von Anreden, Adressen und in der Führung von Personenverzeichnissen, beim
Erstellen von Formularen und Zertifikaten, beim Abfassen von Berichten und
Publikationen, im Internet usw., somit im gesamten „schriftlichen Bereich" des
BMGF Frauen und Männer sprachlich gleich behandelt werden.
Aus diesem Grund werden zukünftige Gesetze meines Ressorts
geschlechtergerecht formuliert werden.

Frage 7:

Folgende Mitarbeiter/innen sind mit der Abwicklung von Förderungs-verfahren
beschäftigt: Frau Dr. Eva Wagner-Lukesch, Herr Andreas Demuth, Frau Beate
Ganahl, Frau Helga Haftner, Frau Alexandra Klimek (derzeit karenziert), Frau
Monika Loibl, Herr Josef Nistl, Frau Sandra Schestak und Frau Dr. Klementine
Glock-Joachimowitz.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern obliegt die selbständige fachspezifische
Ausarbeitung und Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen, Vorbereitung,
Abwicklung und Nachbetreuung von Förderungsverfahren. Eine
selbstverantwortliche Entscheidung über Subventionen ist nicht gegeben.

Frage 8:

Eine eigene Abteilung meines Ressorts ist mit Angelegenheiten der
frauenspezifischen Legistik befasst und widmet sich im speziellen der
Wahrnehmung der frauenpolitischen Interessen im Gesetzwerdungsprozess
sowie der Vorbereitung, Evaluierung und Begleitung von legistischen
Maßnahmen, die Frauen betreffen. Dafür werden 2 fachlich qualifizierte
Mitarbeiterinnen und eine Sekretariatskraft eingesetzt.

Für das Gendern von Gesetzen plane ich längerfristig ein institutionalisiertes
Verfahren zum Gendern von legistischen Maßnahmen, in das die legistischen
Abteilungen aller Ressorts eingebunden werden. Derzeit laufen
Konsultationsprozesse im Rahmen der IMAG GM allgemein und wird von den GM
Ressortbeauftragten in den Ressorts darauf geachtet, dass wichtige
Gesetzesvorhaben auf ihre Geschlechterverträglichkeit hin geprüft werden.


Frage 9:

Wie Sie wissen, obliegt die Erstellung des Budgets zunächst den einzelnen
Ressorts, weshalb dort die Grundsätze einer geschlechtergerechten Ausgaben-
und Einnahmenpolitik zu beachten sind.

Ich habe daher was das Gendern der kommenden Bundesvoranschläge betrifft,
einen Brief an Herrn Bundesminister Grasser gerichtet und ihn ersucht, in seiner
Funktion als Finanzminister auf die Regierungsmitglieder dahingehend Einfluss zu
nehmen, dass sie die Grundsätze einer geschlechtergerechten Budgeterstellung
für kommende Haushaltsperioden beachten.

Frage 10:

Da mein Ressort erst mit 1.5.2003 gegründet wurde, war die bis 1. Oktober 2003
in der Homepage enthaltene Geschäftseinteilung lediglich provisorischer Natur.
Mit 1. Oktober 2003 wurde eine neue, nunmehr endgültige Geschäftseinteilung in
Kraft gesetzt. Bereits mit dieser Geschäftseinteilung ist es gelungen den Anteil
von Frauen in Führungspositionen auf 38% anzuheben. Weitere Ausschreibungen
für zu besetzende Leiter/innenpositionen werden erst jetzt auf der Grundlage
dieser neuen Geschäftseinteilung erfolgen.

Im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung werde ich Frauen besonders einladen,
sich für die jeweils ausgeschriebene Funktion zu bewerben.

Der Vollständigkeit halber darf ich bemerken, dass auch die Leitung der
Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen, die mir unmittelbar unterstellt ist,
einer Frau obliegt.