761/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
762/
J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde, wie

folgt:

Frage 1:

In einem derartig komplexen Feld wie demjenigen der Betreuung jungen Lebens
darf nicht übersehen werden, dass widerstreitende Interessen optimale Lösungen
in sämtlichen betroffenen Teilbereichen zweifellos verunmöglichen. Die Geburt
eines Kindes bedeutet immer einen Einschnitt auch in die berufliche
Lebensplanung einer Frau. Mit der Einführung  des Kinderbetreuungsgeldes ab 1.
Jänner 2002 ist aber nicht nur ein wichtiges familienpolitisches Anliegen erfüllt
worden, nämlich das Kind in den Mittelpunkt des Interesses zu stellen, sondern
auch dem frauenpolitischen Anliegen auf deutliche Besserstellung der Frauen
Rechnung getragen worden. Es wird den Frauen nun ermöglicht, den oft sehr
schwierigen Spagat zwischen Familie und Beruf besser bewältigen zu können.
Der betreuende Elternteil, hat nun die Wahl, ob er sich ausschließlich der
wichtigen Aufgabe der Kindererziehung widmen oder zusätzlich nebenbei
erwerbstätig sein möchte. Mit Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wurde die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch weiter verbessert. Durch die
großzügige Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro brutto im Jahr wird es Eltern nun
ermöglicht, auch während einer Karenz den Kontakt zum Betrieb aufrecht zu
erhalten, was den beruflichen Wiedereinstieg nach einer Babypause erheblich
erleichtert.

Frage 2:

Wie Sie in ihrer Anfrage zutreffend formulieren, liegt es im Zuständigkeitsbereich
der Länder, außerhäusliche Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung zu
stellen, daher ist es der Bundesregierung und mir als Frauenministerin aus
kompetenzrechtlichen Gründen „nur" möglich, Ländern und Gemeinden die


Erfüllung der EU-Ziele wie im Regierungsprogramm für die XXII. GP (Punkt 17)
formuliert ist, nämlich ein qualitätsvolles, ausreichendes und bedarfsgerechtes
Angebot von Kinderbetreuungsplätzen sicherzustellen, nahe zu legen.
Selbstverständlich werde ich als Frauenministerin in diesem Bereich ebenfalls das
Gespräch und die Zusammenarbeit mit den einzelnen Bundesländern, den
Landeshauptleuten und Landesrätinnen und Landesräten, suchen und auf die
Errichtung der notwendigen Betreuungseinrichtungen auf Landes- und
Gemeindeebene sowie eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten bei den
bestehenden Einrichtungen hinwirken. Ich stehe auch im Kontakt mit Fr.
Staatssekretärin Haubner, welcher der Ausbau außerhäuslicher
Kinderbetreuungseinrichtungen ebenfalls ein Anliegen ist: sie hat gemeinsam mit
Vizekanzler Mag. Haupt und mir zu einem Koordinierungsgespräch am 13.
Oktober eingeladen.

Frage 3:

Dass es dieser Bundesregierung ein Anliegen ist, vermehrt auch Väter dazu
anzuregen und ihnen die gesetzlichen Möglichkeiten zu geben,
Kinderbetreuungspflichten zu übernehmen und nach der Geburt ihres Kindes in
Karenz zu gehen, kann den Verbesserungen im Väter-Karenzgesetz (idFd Nov.
BGBI. I Nr. 103/2001) sowie dem Punkt 16 unseres Regierungsprogramms für
die XXII. GP entnommen werden. Die Höhe des Karenzgeldes an das Einkommen
zu koppeln, ist in diesem Zusammenhang eine der verschiedenen Möglichkeiten,
die Anzahl der Väter, welche in Karenz gehen wollen, zu erhöhen, doch darf in
diesem Zusammenhang auf die daraus resultierenden finanziellen Belastungen
des Staatshaushaltes nicht vergessen werden, weshalb gegenwärtig an eine
derartige Maßnahme (die in diesem Fall natürlich aus Gleichheitsgründen auch für
den Karenzgeldbezug von Frauen gelten müsste) nicht gedacht ist. Das in einigen
skandinavischen Ländern praktizierte Modell einer verpflichtenden Väterkarenz ist
zwar denkbar, wird von mir als Frauenministerin aber derzeit ebenfalls nicht
erwogen, da es nicht dem frauen- und familienpolitischen Verständnis der
Regierung entspricht, mit Zwangsmaßnahmen - sondern in Form von
bewusstseinsbildenden Maßnahmen - in die Gestaltung des privaten
partnerschaftlichen Zusammenlebens von Ehepaaren und Lebensgemeinschaften
einzugreifen.

Frage 4:

Als Frauenministerin ist es mir auch ein Anliegen, zur Aktivierung der Väter bei
der Haus- und Familienarbeit beizutragen. Bei diesem Prozess handelt es sich um
einen längerfristigen, generationenübergreifenden, der in den letzten Jahren
nicht unbeträchtliche Fortschritte erzielt hat. In diesem Sinne hat sich unsere
Linie, durch Bewusstseinsbildung dazu beizutragen, dass auch Männer vermehrt
Haus- und Familienarbeiten übernehmen, bewährt, weshalb dieser Kurs
beibehalten wird (siehe auch dazu Punkt 16 unseres Regierungsprogramms für
die XXII. GP).

Frage 5:

Ziel dieser Maßnahme war und ist die Erhöhung der Geburtenrate, ein Ziel, das
erfreulicherweise mittels der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes - wie erste
statistische Auswertungen ebenfalls ergeben haben - erreicht werden konnte
(Anstieg um 3,2% im Juli 2003 im Vergleich zu Juli 2002). Auch freut es mich,
dass eine unabhängige Evaluierung - wie Sie richtig ausführen - weiters ergeben
hat, dass die finanzielle Absicherung der Eltern von Kleinkindern erheblich


verbessert werden konnte. Damit sind die beiden Hauptziele der Einführung des
Kinderbetreuungsgeldes ohne Zweifel erreicht worden, ein Faktum, das ich als
Frauenministerin mit Freude zur Kenntnis nehme. Dass derartig weitreichende
gesetzliche Maßnahmen, wie die finanzielle Absicherung von Eltern mit
Kleinkindern, auch Nebenfolgen haben können, die unter anderen
Gesichtspunkten als verbesserbar einzustufen sind, ist bedauerlich und mir
durchaus bekannt, liegt aber im Wesen der Wahlfreiheit begründet, die ja im
konkreten Fall nicht einmal ein Entweder-Oder, sondern ein Sowohl-als-auch
vorsieht. Durch die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Grenzen einen Zuverdienst
zu erzielen, ist für Frauen durchaus die Möglichkeit eröffnet, ihren Kontakt zur
Arbeitswelt nicht zur Gänze aufzugeben, sondern in den Erwerbsprozess
eingegliedert zu bleiben. Sollten weitere Evaluierungen ergeben, dass diese
Möglichkeiten zu wenig bekannt sind, so wird in diesem Bereich verstärkt
Informationsarbeit zu leisten sein. Was die Beteiligung von Männern an der
Familienarbeit im Zeitraum der Karenzierung ihrer Gattinnen/Lebensgefährtinnen
betrifft, so verweise ich darauf, dass es in erster Linie eine Frage des
partnerschaftlichen Zusammenlebens ist, wie sich Ehepaare und
Lebensgemeinschaften die Familienarbeit intern aufteilen und es mir in diesem
Bereich als Frauenministerin ein großes Anliegen ist, dass Männer bei der Haus-
und Familienarbeit mehr in die Pflicht genommen werden.

Frage 6:

Durch die Einführung der Familienhospizkarenz erhalten Arbeitnehmer/innen die
Möglichkeit, ihre sterbenden Angehörigen oder ihre schwerst erkrankten Kinder
für eine gewisse Dauer zu begleiten. Sie können dazu ihre Arbeitszeit ändern
oder ihr Arbeitsverhältnis karenzieren lassen. Während dieser Zeit sind die
Arbeitnehmer/innen in der Kranken- und Pensionsversicherung aus Mitteln der
Arbeitslosenversicherung abgesichert.  Personen, die eine Karenz zum Zwecke
der Sterbebegleitung bzw. der Begleitung eines schwerst erkrankten Kindes in
Anspruch nehmen, können in besonderen Härtefällen eine Zuwendung aus dem
Familienhospizkarenz-Härteausgleich erhalten. Ebenso sind im
Bundespflegegeldgesetz Begleitmaßnahmen zur Familienhospizkarenz
vorgesehen. Im übrigen verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministers
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz in dieser
Angelegenheit.

Frage 7:

Jede Frau, die einen Haushalt führt oder geführt hat, weiß, was ich unter dem
„Unternehmen Haushalt" verstehe, nämlich, dass jeder Haushalt einem - wenn
auch kleinen - Unternehmen gleicht. Ein Unternehmen ist eine
Produktionseinheit, die mittels Einsatz von Kapital, Arbeitskraft und
Vorprodukten bzw. Rohstoffen durch deren Verarbeitung neue Produkte erzeugt
und so Wertschöpfung schafft. Nichts anderes aber ist auch ein Haushalt.
Wenn ich daher vom „Unternehmen Haushalt" spreche, möchte ich diese
Parallelen veranschaulichen und einer breiteren Bevölkerung näher bringen.
Frauen diese Parallele bewusst zu machen und ihnen derart das notwendige
Selbstvertrauen und Selbstverständnis zu geben, ihre im Kleinen erworbenen
Fähigkeiten auch auf größere kommerzielle Einheiten zu übertragen ist eine der
bewusstseinsbildenden und in eigene Fähigkeiten Vertrauen schaffenden
Maßnahmen, die ich als Frauenministerin bewerkstelligen werde.
Eine weitere Parallele sollte auch in der steuerlichen Behandlung von zugekaufter
Arbeitskraft geschaffen werden. In diesem Sinne sollten die Kosten für die


Arbeitskraft für eine externe Hilfe in Haushalten mit betreuungspflichtigen
Kindern steuerlich absetzbar sein.

Weiters wurde im Zuge der Neuauflage des Mutter-Kind-Passes ein Gutschein für
ein kostenloses „Orientierungsseminar" beigelegt, das Mütter über
Neuorientierung, Weiterbildung und Wiedereinstiegsmöglichkeiten informiert.
Durchführung und Organisation der Seminare, die ab Sommer 2004 angeboten
werden, sind derzeit noch Gegenstand von Gesprächen.

Frage 8:

Eine Publikation der Ergebnisse und Forderungen des Arbeitskreises „Familie und
Arbeitswelt" erfolgte seitens des damaligen Bundesministeriums für Jugend und
Familie als Heft 4 der Reihe des österreichischen Nationalkomitees für das
internationale Jahr der Familie 1994, auf welche Unterlage ich mir angesichts der
dortigen Informationsfülle zu verweisen erlaube.

Frage 9:

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine langjährige Forderung nach
einer steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Ich werde meine
dahin gehenden Bemühungen im Zuge der aktuellen Diskussion zur
Kinderbetreuung intensivieren.

Frage 10:

Die zu den Punkten 2, 3, 7 und 9 aufgelisteten Vorhaben sowie die von der
Bundesregierung gesetzten Maßnahmen (Kinderbetreuungsgeld, Abfederungen
bei der Pensionsreform, ...) dienen natürlich auch der Unterstützung
Alleinerziehender.