764/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 725/
J der Abgeordneten Ruth Becher und GenossInnen wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Die Kurzfassung des „Österreichischen Gesundheitsplanes" wurde im Herbst 2002
mit Diskussionsstand November 2002 der Öffentlichkeit vorgestellt und im März
2003 auch in den „Mitteilungen der Sanitätsverwaltung" veröffentlicht. Ich
verweise dazu auf die Anfragebeantwortung 222/AB. Aus der Verschiebung der
Gesundheitskonferenz 2003 auf den Herbst ergibt sich die zeitliche Verschiebung.
Die Fertigstellung und die damit in Zusammenhang stehende Präsentation des
„Österreichischen Gesundheitsplanes" in der Öffentlichkeit ist zum jetzigen
Zeitpunkt terminlich noch nicht konkretisierbar. Es sind noch einige Beiträge
ausständig, so z.B. zu COPD.

WHO und EU empfehlen ihren Mitgliedstaaten die Erarbeitung eines Nationalen
Gesundheitsplanes mit Zielvorgaben und als Ri
cht- und Leitlinie für das jeweilige
Gesundheitssystem. Wie auch in anderen EU-Staaten tritt der Österreichische
Gesundheitsplan mit Veröffentlichung „in Kraft".

Fragen 3 bis 5:

Art. 3 Abs. 1 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung
des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung geht von regional
aufeinander abgestimmten Bedarfs- bzw. Leistungsangebotsplanungen aus, die
grundsätzlich alle Ebenen und Teilbereiche der Gesundheitsversorgung umfassen.
Eine dieser Planungen ist beispielsweise der Österreichische Krankenanstalten-
und Großgeräteplan (ÖKAP/GGP). Der „Österreichische Gesundheitsplan" knüpft
hingegen an bestimmte Krankheitsbilder bzw. Krankheiten an und kann daher
nicht unter Art. 3 Abs.
1 leg. zit. subsumiert werden.


Fragen 6 und 7:

Die Sicherung und Verbesserung der Qualität, unter anderem durch die Fest-
legung von Strukturqualitätskriterien ist wesentlicher Bestandteil der Artikel 15a
BVG-Vereinbarung und des ÖKAP/GGP. Die Aktivitäten rund um den „Öster-
reichischen Gesundheitsplan" und die detaillierten Planungsarbeiten auf Basis der
Artikel 15a B-VG Vereinbarung verfolgen das selbe Ziel, nämlich das einer
optimalen und leistbaren Gesundheitsversorgung der österreichischen Bevöl-
kerung. Es ist daher sinnvoll und notwendig, Planungsakti
vitäten im Sinne der
Artikel 15a B-VG Vereinbarung und die Diskussion eines „Österreichischen
Gesundheitsplanes" aufeinander abzustimmen, um zu einer ganzheitlichen Sicht
im Sinne eines übergreifenden „Österreichischen Gesundheitsplanes" zu
kommen.

Frage 8:

Für die Erstellung des „Österreichischen Gesundheitsplanes" wurde kein Budget
veranschlagt.

Fragen 9 bis 11:

Es wurden keine remunerierten Aufträge an Personen bzw. Institutionen zur
Erstellung von Teilen des „Österreichischen Gesundheitsplanes" erteilt. Es wurden
lediglich wissenschaftliche Fachgesellschaften um unentgeltliche Überlassung des
verfügbaren Zahlenmaterials ersucht.

Frage 12:

An der Redaktion waren keine ministeriumsfremden Personen, Institutionen oder
Firmen beteiligt. Das Layout erfolgte durch die Firma MediaMed, der Druck
erfolgte im Rahmen des Auftrages an die Firma MediaMed durch die
Fa. Mediaprint.

Fragen 13 und 17:

Für die Redaktion erfolgten keine Zahlungen. Die Distributionskosten betrugen
€ 77.968,78; für Druck und Layout waren etwa € 55.000,
-- plus USt. zu
veranschlagen, dazu kamen Kosten von ca. € 3.800,-- für den Transport der
Druckwerke. Darüber hinaus sind keine weiteren Distributionskosten angefallen.

Fragen 14 und 15:

Nein, die Vergabe erfolgte im Rahmen der bestehenden Medienkooperation mit
MediaMed und Kronenzeitung. Ein ursprünglich geplanter und schon vergebener
F
older wurde aufgrund der Fertigstellung des auf Empfehlung von WHO und EU
erstellten Österreichischen Gesundheitsplanes zu dessen Darstellung umgesetzt.
Die Nebenbedingungen der Veröffentlichung blieben gleich, der aufrechte Vertrag
wurde mit dem ÖGP-Folder erfüllt.

Frage 16:

Nein.