766/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben
am 12. August 2003 unter der Nr. 774/J-NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Säumigkeit der Bundesregierung für
Ratifizierung
des Grenzgänger- und des Praktikantenabkommens mit der Tschechischen Republik
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, und 7:
Der Nationalrat hat in der vergangenen
Legislaturperiode die Ratifizierung der beiden
Abkommen nicht vorgenommen. Die Frage der neuerlichen Zuleitung des ggstl.
Abkommens an den Nationalrat zur Genehmigung wurde bisher im Ministerrat nicht
behandelt, da noch verschiedene Aspekte der Klärung bedürfen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Abkommen wurden am 18. April 2001 von
der Bundesregierung einstimmig
beschlossen; bekanntlich wird im Ministerrat nicht abgestimmt.
Zu den Fragen 5, 6 und 8:
Die Bundesregierung beabsichtigt, diesen
Punkt des Regierungsprogramms, das für die
gesamte Legislaturperiode gilt, zum geeigneten Zeitpunkt umzusetzen, wobei auch
arbeitsmarktpolitische Überlegungen in Betracht zu ziehen sind.