767/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 759/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie

folgt:

Frage 1:

Im letzten Jahrzehnt wurde durch eine Vielzahl von Studien und Initiativen
verdeutlicht, dass Frauen- und Männergesundheit sich in vielen Bereichen
voneinander unterscheiden und daher ein geschlechtsspezifischer Ansatz im
Gesundheitswesen zu berücksichtigen ist, um den Bedürfnissen von Frauen und
Männern besser begegnen zu können.

Da die genaue Kenntnis über die Gesundheit der Frauen die zentrale Basis für
eine frauenspezifische Gesundheitspolitik darstellt, empfiehlt die WHO als
politische Maßnahme, in regelmäßigen Abständen umfassende
Frauengesundheitsberichte zu erstellen. Für Österreich stellt der im Jahr 1995 im
Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz
verfasste Frauengesundheitsbericht (Austrian Women's Health Profile, Ludwig
Boltzmann Institut für Frauengesundheitsforschung) einen ersten wichtigen
Schritt zur Erfassung der Gesundheitssituation von Frauen dar.

Im Sinne der Darstellung von regionalspezifischen Besonderheiten wurden
folgende regionale und kommunale Frauengesundheitsberichte verfasst:

-     Gesundheit Linzer Frauen. Lebensbedingungen von Frauen und ihre

Bedeutung für die Gesundheit (Beham/Kränzl-Nagl/Ortmair, 1995 - Linzer

Frauenbüro)

-     Wiener Frauengesundheitsbericht (Ludwig Boltzmann Institut für

Frauengesundheitsforschung 1996)


-      Frauen- und Mädchengesundheitsbericht Graz und Steiermark (Rasky 1998 -

Magistrat der Stadt Graz)

-      Daten und Fakten zur gesundheitlichen Lage der Frau in Vorarlberg

(Bechter/Concin 1998 - Landesregierung Vorarlberg)

-      Niederösterreichischer Frauengesundheitsbericht (Ludwig Boltzmann Institut

für Frauengesundheitsforschung 1999 - Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung)

-      Frauengesundheitsbericht für das Bundesland Salzburg (2000 - Büro für

       Frauenfragen und Gleichbehandlung des Landes Salzburg, Frauenbüro der

Stadt Salzburg)

Des weiteren führe ich folgende Literatur exemplarisch an:

-    „Geschlechtsspezifische Disparitäten" (Statistik Austria 2002) im Auftrag des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen und des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kunst *)

-    „Soziale Ungleichheit und Gesundheit" (ÖBIG 2001) im Auftrag des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen *)

-    „Armutsbetroffene Frauen in Österreich. Frauen und

Gesundheitseinrichtungen" (ÖBIG 2002) im Auftrag des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit und Generationen *)

-    „Armutsbetroffene Frauen in Österreich. Gesundheit und Erkrankungsrisiko"
(
ÖBIG 2003) im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und
Generationen *)

-    „Ärztinnen im Wissenschaftsbetrieb - Aufstiegsmöglichkeiten und
Karrierechancen (Elisabeth Mixa, 1994 - 1996) im Auftrag des BMWVK

-    „Versorgung mit Antidepressiva" (Werner Bencic, 2003) Schriftenreihe
Gesundheitswissenschaften der OÖ Gebietskrankenkasse. Linz

-    „Plötzlich ist das Leben anders - eine sozialwissenschaftliche Studie zu
frauengerechter Gesundheitsversorgung am Beispiel des Brustkrebs
(Buchinger, Gschwandtner, 2002) im Auftrag des Frauengesundheitszentrums
Kärnten GmbH. Villach

-    Frauengesundheitsförderung - Strategien zur zielgruppenspezifischen
Gesundheitsförderung von sozial benachteiligten Frauen, Migrantinnen und
schwangeren Frauen" (Ludwig Boltzmann Institut für

Frauengesundheitsforschung) im Auftrag des damaligen Bundesministeriums
für soziale Sicherheit und Generationen *)

Von den mit *) versehenen Studien ist in der Beilage jeweils ein Exemplar
angeschlossen, die anderen Studien wären bei den angegebenen Quellen zu
beziehen.

Frage 2:

Die Gleichbehandlung von Frauen ist mir besonders auch in gesundheitlichen
Belangen natürlich ein wichtiges Anliegen.

Die epidemiologische Datenlage zeigt, dass Frauen stärker als Männer von
chronischen Krankheiten und von funktionellen Einschränkungen betroffen sind
und ihren Gesundheitszustand schlechter einschätzen als Männer. Die
Maßnahmen gegen Herz-Kreislauferkrankungen, die hier besonders
angesprochen wurden, müssen daher meiner Meinung nach so früh wie möglich,
also bereits im Rahmen der Primärprävention und Gesundheitsförderung


einsetzen, wobei die geschlechtsspezifischen Unterschiede des
Krankheitsverlaufes und damit sowohl die Diagnostik als auch die Therapie
besondere Berücksichtigung zu finden haben. Hier kommt der Bekämpfung von
Risikofaktoren, wie insbesondere dem Rauchen, das gerade bei Frauen ein
zunehmendes Problem darstellt, ein hoher Stellenwert zu.

Gesundheitsvorsorge bzw. Gesundheitsförderung ist mir ein großes Anliegen,
wobei hier zielgruppenspezifische Maßnahmen nicht nur für einzelne, sondern für
alle Bevölkerungsgruppen vorgesehen sind. In diesem Zusammenhang möchte
ich besonders auf meine Vorsorgeinitiative hinweisen, die ich am 15. September
2003 präsentiert habe. Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung sind ebenso
wie die Verbesserung der medizinischen Vorsorgeuntersuchungen die Eckpfeiler
unserer Initiative.

Frage 3:

Die 4. Österreichische Gesundheitsförderungskonferenz des FGÖ stand unter
dem Motto „Geschlechtspezifische Ansätze in der Gesundheitsförderung"; im
Rahmen des Zielgruppenschwerpunktes „Frauen in besonderen Lebenssituatio-
nen" wurden zahlreiche Projekte mit einem geschlechtsspezifischen Ansatz ge-
fördert.

Die Frauengesundheitsberichte der Bundesländer liefern ein sehr klares Bild und
dienen als wichtige Informationsgrundlage für die Vorbereitung und Umsetzung
von Maßnahmen, welche wiederum - aufgrund der föderalistischen Struktur
Österreichs - in weiten Bereichen den Bundesländern vorbehalten sind.

Wie bereits zu Frage 2 angemerkt, ist es mein Ziel, möglichst frühzeitig auf die
geschlechtsspezifischen Unterschiede im Gesundheitsverhalten zu reagieren. Im
Auftrag meines Ressorts wird daher durch das Ludwig Boltzmann Institut für
Medizin- und Gesundheitssoziologie der österreichische Arm der „Health
Behaviour in School-aged Children-Studie" durchgeführt. Diese Daten liefern uns
wichtige Informationen zum Gesundheitszustand (Selbsteinschätzung) und
Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen und bilden damit die Basis
für gesundheitspolitische Maßnahmen. Ein Fact-Sheet zum Gesundheitsverhalten
von Mädchen ist derzeit in Ausarbeitung, die Ergebnisse werden ebenfalls in die
bereits angeführte Vorsorgeinitiative meines Ressorts einfließen.

Frage 4:

Noch auf Veranlassung meines Amtsvorgängers wurden aus Anlass der
parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Petrovic u.a. betreffend
Zuständigkeit für Frauenpolitik (Nr. 1569/J) der Psychologenbeirat und der
Psychotherapiebeirat mit der Fragestellung befasst, in welcher Art und Weise
staatliche Organe, wie etwa Krankenanstalten und die Polizei, im Umgang mit
Frauen, denen Gewalt angetan worden ist, besonders geschult und weitergebildet
werden können.

In der Folge wurde sowohl seitens des Psychologenbeirates als auch des
Psychotherapiebeirates jeweils eine Arbeitsgruppe mit dem Thema „Gewalt gegen
Frauen" initiiert. Am 21. Februar 2002 wurde das Ergebnis der Arbeitsgruppe im
Psychologenbeirat und am 24. Juni 2003 das Ergebnis der Arbeitsgruppe im
Psychotherapiebeirat jeweils einstimmig als Gutachten beschlossen. Die beiden
Endberichte der Beiräte sind in Kopie angeschlossen.


Frage 5:

Zu dieser Frage ist grundsätzlich anzumerken, dass sie - sofern davon der Bund
als Arbeitgeber betroffen ist - nicht in meinen Wirkungsbereich fällt. Gleiches gilt
für Beschäftigungsverhältnisse zu anderen Gebietskörperschaften und privaten
Arbeitgebern.

Was die Situation der Pflegeberufe betrifft, möchte ich jedoch darauf hinweisen,
dass von meinem Ressort erstmals ein Bericht über die Gesundheits- und
Krankenpflege in Auftrag gegeben wurde. Er wird vom Österreichischen
Bundesinstitut für Gesundheitswesen erstellt und wird Anfang nächsten Jahres
zur Verfügung stehen. Er beinhaltet unter anderem:

-      Bedarf und Angebot an Angehörigen des gehobenen Dienstes für

Gesundheits- und Krankenpflege und der Pflegehilfe im extra- und

intramuralen Bereich

-      Trends in der Berufsausübung - z.B. unterschiedliche Aufgaben im extra- und

intramuralen Bereich, Erweiterung von Aufgaben wie Angehörigenberatung,

Pflegemanagement, Hilfsmittelmanagement

-      Evaluierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, auch unter

Gesichtspunkten wie: eigenverantwortlicher, mitverantwortlicher und

interdisziplinärer Bereich

-      Möglichkeiten, Verbesserungen trotz rechtlicher Zuständigkeitszersplitterung

zwischen Bund, Ländern und Krankenversicherungsträgern zu erreichen (z.B.

durch Personalschlüssel).

Weiters werde ich mit den Gebietskörperschaften, freien Wohlfahrtsträgern und
Berufsvertretungen einen Nationalen Aktionsplan „Pflege" erarbeiten. Gegenstand
werden vor allem gemeinsame Qualitätskriterien der Gesundheits- und
Krankenpflege sein, zu deren Einhaltung sich alle Akteure verpflichten.

Frage 6:

Soweit es sich bei den angesprochenen Leitungspositionen um solche in
Krankenanstalten handelt, ist festzuhalten, dass die Zuständigkeit zur Regelung
der Besetzung von Leitungspositionen im Wesentlichen Dienstrecht darstellt und
daher nur in einem Teilbereich eine Zuständigkeit des Bundes besteht
(Universitätsangehörige), wobei auch dieser Teilbereich nicht in die Zuständigkeit
des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen fällt. Im Übrigen sind die
Länder zuständig.

Im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten ist lediglich
vorgesehen, dass der Landessanitätsrat zu hören ist. Weitere Vorgaben sind aus
kompetenzrechtlichen Gründen nicht möglich. Mein Ressort kann daher mangels
Zuständigkeit auch keine Maßnahmen setzen.

Ich habe zu dieser Frage aber ergänzend Informationen einholen lassen. Wie der
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger dazu mitteilte, ent-
hält die Dienstordnung für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungs-
trägern Österreichs (DO.B) in Anlage 2 (Fassung inkl. 60. Änderung, S. xxvii) ein
Programm zur Förderung von Chancengleichheit (siehe Beilage). [Die Dienstord-
nung für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A)


enthält in Anlage 4 analog zur DO.B ein ähnliches Programm.]. Die Sozialversi-
cherung hat keinen Einfluss auf die Personalpolitik der Vertragspartner.

Nach Mitteilung der Wiener Gebietskrankenkasse (Rechtsträgerin des Ha-
nuschkrankenhauses) ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des medizinischen
Bereichs die Chancengleichheit beim beruflichen Aufstieg in Leitungspositionen
kollektivvertraglich durch das dafür vorgesehene Verfahren - welchem eine ge-
schlechtsneutrale Ausschreibung derartiger Funktionen vorangeht - gewährleis-
tet. Die nichtärztlichen Gesundheitsberufe (Gesundheits- und Krankenpflege-
dienst, medizinisch-technischer Fachdienst, gehobener medizinisch-technischer
Dienst) sind jedoch derartig stark frauendominiert, dass die Führungsfunktionen
in diesem Bereich nahezu ausschließlich (96%) mit weiblichen Führungskräften
besetzt sind. Primariate sind in den Krankenanstalten der Wiener Gebietskran-
kenkasse zu rund 20% mit Ärztinnen besetzt, Planstellen für Oberärzte zu rund
28%.

Auch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt versichert, dass bei der Be-
setzung von medizinischen Leitungspositionen auf die Gleichbehandlung von
Frauen und Männern besonderes Augenmerk gerichtet wird, um eine Gleichstel-
lung für die Aufstiegsmöglichkeiten zu gewährleisten.

Frage 7:

Die BSC („balanced score card") sieht unter K1.1 eine verbesserte Dienst-
leistungsstruktur vor. U
nterziel sind dabei u.a. verbesserte Öffnungs- bzw. War-
tezeiten, was unter anderem auch berufstätigen Frauen mit Kindern zugute
kommen sollte.

Im europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 widmet sich der
Hauptverband dem Problem des barrierefreien (behindertengerechten) Zugangs
zur Arztpraxis („Arzt ohne Hindernisse") - in diesem Zusammenhang findet vor
allem die Problematik des Zugangs von behinderten Frauen zum Gynäkolo-
gen/zur Gynäkologin Beachtung. Barrierefreier Zugang ist nicht nur für unsere
behinderten Mitbürgerinnen wichtig, sondern bringt auch Vorteile für Mütter mit
Kinderwagen.

Weiters ist festzuhalten, dass bei der derzeit zur Diskussion stehenden
Neugestaltung der Vorsorgeuntersuchung auch ein evidenzbasiertes
gynäkologisches Vorsorgeprogramm Berücksichtigung finden soll.

In Zusammenhang mit dieser Frage möchte ich auch darauf hinweisen, dass
durch die Involvierung meines Ressorts die Problematik „Verantwortung der
Gesellschaft für die im Gesundheitswesen Tätigen" bei der Moskau-Konferenz
2004 des Netzwerks „Gesundheitsfördernde Krankenhäuser" zum Thema
gemacht wird.

Frage 8:

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2003, BGBI. I Nr.71/2003, wurde dem
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die grundsätzliche
Ermächtigung eingeräumt, für die Krankenversicherungsträger nach dem
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz - mit Ausnahme der Versicherungsanstalt
der österreichischen Eisenbahnen - jährlich eine Verordnung zu erlassen, in der
festgestellt wird, ob und in welcher Höhe ein Kostenbeitrag bei Inanspruchnahme
ärztlicher Hilfe, chirurgischer oder konservierender Zahnbehandlung und bei


Behandlung in einer Spitalsambulanz im nächstfolgenden Kalenderjahr zu
entrichten ist. In diesem Zusammenhang ist der ausdrückliche gesetzliche
Auftrag ergangen, dass bei Ausarbeitung des Verordnungsinhaltes auf die
wirtschaftlichen Verhältnisse der Versicherten Bedacht zu nehmen ist.

Es liegt somit zunächst in der Verantwortung des Hauptverbandes, eine Regelung
zu formulieren, welche bei der Einhebung eines Kostenbeitrages ganz allgemein
die soziale Schutzbedürftigkeit von Versicherten und Versichertengruppen
berücksichtigt und sachgerechte Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung
eines solchen Beitrages zu normieren. Inwieweit allein geschlechtsspezifische
Umstände bereits eine Begünstigung rechtfertigen, werden die diesbezüglichen
Beratungen der Krankenversicherungsexperten ergeben.

Im Hinblick darauf, dass die genannte Verordnung der Genehmigung durch mich
als Bundesministerin für Gesundheit und Frauen bedarf, werde ich anlässlich der
Vorlage dieser Verordnung durch den Hauptverband besonderes Augenmerk auf
die Beurteilung der Umsetzung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben
richten.

Frage 9:

Wie bereits zu Frage l ausgeführt, wurden von der Frauengesundheitsabteilung
des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen 2 Studien zum
Thema „Armutsbetroffene Frauen" beim Österreichischen Bundesinstitut für
Gesundheitswesen (
ÖBIG) in Auftrag gegeben, die sich auf die
sozioökonomischen Zusammenhänge als Einflussfaktoren auf die
Frauengesundheit beziehen:

-    „Frauen und Gesundheitseinrichtungen" - ÖBIG, 2002 und

-    „Gesundheit und Erkrankungsrisiko" - ÖBIG, 2003.

Ergebnisse aus diesen beiden Studien:

Es zeigt sich, dass die soziale Schichtzugehörigkeit, d.h. Bildung, beruflicher
Status und Einkommen, Einfluss auf die Gesundheit und die Lebenserwartung
von Frauen hat und unterschiedliches Gesundheitsverhalten durch die jeweilige
soziale Lage geprägt ist.

Frauen aus niedrigeren sozialen Schichten haben ein höheres Risiko für
Erkrankungen und eine höhere Sterblichkeit, v.a. in Folge von Herz-
Kreislauferkrankungen, Krebs, Infektions- und Atemwegserkrankungen, als
Frauen in höheren sozialen Schichten. Faktoren, die die Morbidität und Mortalität
beeinflussen, sind arbeitsbedingte Belastungsfaktoren (niedrige Einkommen,
körperliche Belastungen, Zeitdruck etc.), psychosoziale Belastungsbedingungen
sowie belastende Lebensumstände (geringe Einbindung in soziale Netze),
gesundheitsschädigendes Verhalten (ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel,
Zigaretten- und Alkoholkonsum, Übergewicht) sowie geringe Inanspruchnahme
medizinischer Vorsorge- und Früherkennungsprogramme.

In Österreich werden statistisch gesehen insgesamt über 450 000 Frauen als
armutsgefährdet und 40% davon als arm bezeichnet. Alleinerzieherinnen leiden
signifikant häufiger unter Schlaflosigkeit, Kreislaufproblemen, Magen- und
Darmerkrankungen und unter psychologischen Verhaltensauffälligkeiten.
Darüber hinaus war die Gesundheitszufriedenheit von Alleinerzieherinnen
durchwegs geringer als jene von sozial abgesicherten Frauen.


Die Ergebnisse der Expertisen bestätigen Aussagen aus der Literatur, dass sozial
benachteiligte Frauen (speziell Alleinerzieherinnen) Gesundheitsleistungen in
geringerem Maße in Anspruch nehmen als andere Frauen, sogar wenn das
Angebot speziell auf sie abgestimmt ist. Als Hauptbarrieren der Nutzung konnten
neben dem Bildungsstand primär knappe Zeitbudgets und ökonomische Faktoren
identifiziert werden.

Auch strukturelle Mängel, vor allem auf dem Land (schlechte Erreichbarkeit), und
das soziale Umfeld (Herkunft, Sprache) können eine Hemmschwelle bedeuten.

Diese Benachteiligung könnte verringert werden durch multifunktionale,
regionalisierte Gesundheits- bzw. Sozialzentren, die ein vielseitiges Angebot
unter einem Dach vereinen oder zumindest die verschiedenen regionalen
Angebote koordinieren.

Weiters wurde von der Frauengesundheitsabteilung am 7. Oktober 2002 eine

Enquete zu Frauengesundheit für Österreich organisiert, welche sich mit neuen

Modellen und Strategien in der Frauengesundheitsversorgung, -förderung

und -forschung auseinander setzte. Diese Frauengesundheitsveranstaltung diente

dem Informationsaustausch über die interdisziplinären Expertisen zur

Frauengesundheit sowie zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für spezifische

Frauengesundheitsthemen.

Die Broschüre „Wenn Essen zur Qual wird" wurde als Information für Mädchen
und Frauen und Fachexpertinnen und -experten zum Thema Essstörungen von
der Frauengesundheitsabteilung erstellt. Sie informiert über die Krankheitsursa-
chen und -verlaufe der Essstörungen und über Anlaufstellen für Beratungen in
ganz Österreich.

Die Frauengesundheitsabteilung initiierte im April 2002 ein Netzwerktreffen mit
Expertinnen und Experten aus dem Frauengesundheitsbereich, welches Gender
Mainstreaming im Gesundheitsbereich in den Mittelpunkt stellte. Die
Sichtbarmachung der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern in
Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung in Krankenanstalten an Hand
von bestimmten Diagnosen sowie die Entwicklung von Standards, um die
Chancengleichheit zu fördern - unter Einbeziehung der psychosomatischen
Komponente und Berücksichtigung der regionalen Analyse - wurden evaluiert.
Eine Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Komponenten ist in den
Bereichen der Dokumentations- sowie statistischen Informationssysteme
notwendig. Einen weiteren Schwerpunkt stellt der Zusammenhang Berufsleben
und Gesundheit von Frauen dar. Benachteiligungen im Berufsleben wirken sich
auf die Frauengesundheit aus. Berufe, die überwiegend von der weiblichen
Bevölkerung ausgeübt werden, sind mit geschlechterspezifischen
Gesundheitsbelastungen verbunden.

Frage 10:

Als Schwerpunkteinrichtungen im Frauengesundheitsbereich werden Frauenge-
sundheitszentren seit Jahren in Kärnten, Linz, Salzburg, Graz und Wien geför-
dert. Darüber hinaus bieten auch die Frauenservicestellen im Rahmen ihres Be-
ratungsangebotes Beratungen und Betreuung zur Frauengesundheit an.
Fördermittelvergabe seit 2002:


Für die oben angeführten Frauengesundheitszentren wurden insgesamt
€ 39.335,- an Fördermitteln vergeben.
Fördermittelvergabe 2003/04:

Die Förderung aus Frauenprojektfördermitteln erfolgt aufgrund der Änderung im
Bundesministeriengesetz ab 1. Mai 2003 nunmehr aus VA-Ansatz 1/17006. Ins-
gesamt stehen für 2003 (inklusive Budgetprovisorium) und 2004 gemäß BVA je-
weils 3.247.000,- Euro zur Verfügung. Einzelprojekte werden im Bundesvoran-
schlag nicht gesondert ausgewiesen.

Beilage

Von der Vervielfältigung der der Anfragebeantwortung angeschlossenen umfangreichen

Beilagen wurde gemäß § 23 Abs. 2 GOG Abstand genommen.

Die gesamte Anfragebeantwortung liegt jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsichtnahme

auf.

8