770/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 772/J-NR/2003 betreffend Nebenbahnen,
Benutzungsentgelt und Postenschacher die die Abgeordneten Lichtenberger,
Freundinnen und
Freunde am 12. August 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Fragen 1, 2 und 3:
Warum
wird von Ihnen und ihren Partei- und Regierungskollegen trotz zahlreicher
Lippenbekenntnisse zu mehr Marktwirtschaft gerade im Bahnbereich die höchst
sinnvolle
Ausschreibung der Regional-/Nebenbahnlinien blockiert?
Hat
sich durch die Nichtbedienung der auszuschreibenden Strecken etwas an den
Zahlungen an den
bisherigen Betreiber geändert, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Wann werden die nächsten Schritte bei der Ausschreibung der
Nebenbahnen erfolgen, und welche
werden dies sein?
Antwort:
Die
Einstellung von Nebenbahnen unterliegt den Bestimmungen des § 29
Eisenbahngesetz. D.h.
die ÖBB müssen einen Einstellungsantrag bei
der Eisenbahnbehörde stellen. Nach ent-
sprechender Prüfung hat eine Interessentensuche für eine allfällige
Aufrechterhaltung des
Betriebes durchgeführt zu werden.
Daher veranlasste das bmvit, dass die
Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft m.b.H. mit
15. März 2001 für folgende Strecken eine öffentliche Interessentensuche
durchführte, welche bis
zum 23. Mai 2001 befristet war:
Weitersfeld - Drosendorf (Niederösterreich)
Göpfritz - Raabs (Niederösterreich)
Siebenbrunn-Leopoldsdorf - Engelhartstetten (Niederösterreich)
Ernstbrunn - Mistelbach (Niederösterreich)
Poysdorf - Dobermannsdorf (Niederösterreich)
Gmünd - Groß Gerungs (Niederösterreich)
Gmünd - Litschau (Niederösterreich)
Freiland - Türnitz (Niederösterreich)
Wietersdorf - Hüttenberg (Kärnten)
St.
Paul - Lavamünd (Kärnten)
Mürzzuschlag - Neuberg Ort (Steiermark)
Rohr - Bad Hall (Oberösterreich)
Bis
zum 23. Mai 2001 haben 6 Interessenten (2 österreichische Privatbahnunternehmen, 1 öster-
reichisches Unternehmen, 1 Verein, 2 Privatpersonen) der SCHIG mbH ihre
Interessensbe-
kundungen übermittelt.
Abschließend
sei festgestellt, dass es Ziel des Bundes ist, einen leistungsfähigen
öffentlichen Ver-
kehr anzubieten. Es sollte außer Streit stehen, dass die entsprechenden
Leistungen möglichst
effizient zu erbringen sind. Daher besteht zwischen dem Bundesminister für
Finanzen und mir die
Übereinkunft, im Zuge der ÖBB-Reform auch ein neues Konzept für die
Bewirtschaftung der
Nebenbahnen zu erstellen. Dabei ist auch die Postbus-Integration in die ÖBB zu
berücksichtigen.
Dazu ist festzuhalten, dass Bahn und Bus aus Sicht des Bundesministeriums für
Finanzen im
öffentlichen Verkehr als Verkehrsträger gleichwertig sind.
Frage 4:
Welche
unternehmensneutralen Kostenansätze sind in die Ergebnisse der Studie
"Rückbaukosten
von Nebenbahnen" über die teilweise schwer nachvollziehbaren
entsprechenden ÖBB-Angaben
hinaus eingeflossen?
Antwort:
In
Beantwortung dieser Frage erlaube ich mir, eine kurze Zusammenfassung der
gegenständlichen
Studie zu geben.
Ausgehend
von einer eingleisigen Nebenstrecke mit Hochbauten und Kunstbauten wurde in
dieser
Studie folgendes untersucht:
Die
Einstellung einer Eisenbahnstrecke wird von der zuständigen Eisenbahnbehörde
gem. § 29
Abs. 1 EisbG bewilligt. Über das Ausmaß eines allfälligen Rückbaus entscheidet
jedoch der
jeweilige Landeshauptmann. Bei einem solchen Rückbau sind zahlreiche
gesetzliche, besonders
umweltrechtliche, Rahmenbedingungen mit Kostenrelevanz zu beachten. Die
Abschätzung der
Kosten ist daher sehr komplex.
In
der Studie findet sich eine Checkliste, anhand der überschlägig die
erforderlichen Maßnahmen
und damit die zu erwartenden Grobkosten
erfasst werden können. Dazu werden für eine be-
stimmte Strecke die Infrastrukturdaten in die Tabelle eingetragen und mit der
vorgegebenen Band-
breite der Einheitskosten (z.B. die Kosten für den Abtrag von
Schienengestänge und Schwellen
inkl. Entsorgung je Laufmeter Strecke) unterlegt. Das Ergebnis ist eine
Grobabschätzung der zu
erwartenden Rückbaukosten, ohne Berücksichtigung einer eventuell erforderlichen
Dekontami-
nation.
Für
Behördenverfahren, Planung, Vermessung und Verbücherung sind zu den
Gesamtkosten rund
10 % zuzuschlagen. Weiters sind auch noch Reserven für Unvorhergesehenes in
angemessener
Höhe vorzusehen.
Eine genaue Abschätzung der tatsächlichen Rückbaukosten
kann nur im Einzelfall bei einer kon-
kreten Strecke nach Bekanntgabe der vorgeschriebenen Maßnahmen durch den
Landeshaupt-
mann erfolgen. Dazu
ist eine zumindest stichprobenartige Untersuchung des Untergrundes in
Form von Vorerkundungen (Probebohrungen, Bodenaufschlüsse) erforderlich.
Den
geschätzten Rückbaukosten können die laufenden Erhaltungskosten bei
Weiterbestand der
Strecke gegenübergestellt werden, bzw. der allfällige Erlös bei der Verwertung
der lastenfreien
Grundstücke. Unter Umständen können durch ein geeignetes Nachnutzungskonzept
(z.B.
Rad-/Wanderweg, sonstige Verwertung zumindest von Teilbereichen der Strecke)
die Kosten des
Rückbaues optimiert werden.
Frage 5:
Werden sie angesichts der eindeutigen Ergebnisse der
Studien "Harmonisierung beim
Benützungsentgelt" und "Preisspielräume beim Benutzungsentgelt"
die sachlich unrichtige
Propaganda rund um den GVP (insbesondere "zwei Drittel Schiene",
angebliche Finanziertheit des
GVP) endlich einstellen, die nur dazu diente, die GVP-Straßenbauoffensive zu
tarnen und dem GVP
einen Öko-Anstrich zu verpassen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ich darf anmerken, dass derzeit die Ergebnisse der
Studie „Harmonisierung beim Benützungsent-
gelt'' vorliegen,
welche von der SCHIG eigenständig beauftragt wurde. Aufgrund der Ergebnisse
dieser Studie wurde in der Folge die Vertiefungsstudie „Preisspielräume beim
Benutzungsentgelt
von SCHIG, ÖBB-Netz und bmvit gemeinsam beauftragt, um durch eine Verbesserung
der
Methode eine Absicherung der Ergebnisse zu
erhalten. Diese Studie ist derzeit in Arbeit, Ergeb-
nisse, auch relevante Zwischenergebnisse liegen mir noch nicht vor.
Sachlich unrichtige Propaganda zum
Generalverkehrsplan wurde nicht betrieben, daher kann sie
auch nicht eingestellt werden.
Frage 6:
Welche Konsequenzen werden sie aus den Ergebnissen dieser
beiden Studien im Hinblick auf die
Anhebung der für gerechten
verkehrsträgerübergreifenden Wettbewerb offensichtlich zu niedrigen
LKW-Maut ziehen?
Antwort:
Im Vorfeld der Festlegung der nunmehr geplanten
LKW-Mauthöhe gab es umfangreiche vorbe-
reitende Studien
durch die ASFINAG. Die vorgesehene Mauthöhe steht im Einklang mit der
geltenden EU-Wegekosten-Richtlinie.
Frage 7:
Wie
verträgt sich die von Staatssekretär Kukacka am 25.7.2003 getätigte Aussage,
wonach das
Infrastrukturbenutzungsentgelt von derzeit
rund € 334 Mio auf rund € 550 Mio erhöht werden soll, mit
dem Ergebnis des obzitierten SchiG-Projektes?
Antwort:
Bezüglich der Entwicklung des Benützungsentgeltes darf
festgestellt werden, dass diesbezüglich
vom bmvit gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Finanzen eine mehrjährige Planungsrech-
nung für die Entwicklung des Benützungsentgeltes erstellt wurde, bei der
das Refinanzierungser-
fordernis der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft m.b.H.
Berücksichtigung fand.
Darüberhinaus ist festzuhalten, dass die aktuelle Höhe des
Infrastrukturbenützungsentgelts in
Österreich im EU-Vergleich im unteren Drittel liegt.
Frage 8:
Wie erklären Sie das mit der Bestellung eines aus Ihrer Partei
kommenden Vorstandsmitgliedes
zusammenfallende
sprunghafte Anwachsen der Ausgaben für den SCHIG-Vorstand bei zugleich
bisher unverändertem Aufgabenfeld und nahezu konstanten Gesamtpersonalstand
dieses
Unternehmens, insbesondere in Zeiten des
Sparens bei Pensionistinnen und nicht zuletzt bei den
ÖBB?
Antwort:
Diese Frage kann von mir nicht
nachvollzogen werden, da die vom Aufsichtsrat der Schienen-
frastrukturfinanzierungsgesellschaft m.b.H. genehmigten Finanzpläne nicht diese
Entwicklung
zeigen.