772/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 783/J-NR/2003 betreffend Verkauf des
ÖBB-eigenen
Kraftwerks Uttendorf, die die Abgeordneten Erika Scharer und Genossinnen am
12. August 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Von
Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie muss
grundsätzlich
festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92)
ab
1.1.1993 hinsichtlich seines
Absatzbereiches, also des Personen- und Güterverkehres, in die wirt-
schaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden
gesetzlichen Bestim-
mungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen- und
Güterverkehr sowie
die Führung oder Nicht-Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des
Managements
der ÖBB (kaufmännischer Bereich).
Einflussnahmen
durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste
Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine
verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt
worden.
Ebenso
unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien
Entscheidung
des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen der
Geschäftsordnung des
Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der
Zustimmung des
Aufsichtsrates abhängig machen kann. Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in
den sehr ein-
geschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im
Falle von Natur-
katastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den
Weisungsgeber (= Bund) in
jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.
Ich
habe daher die österreichischen Bundesbahnen mit der gegenständlichen Anfrage
befasst, die
diese wie folgt beantwortet haben:
Fragen 1 bis 25:
Stimmt es, dass das Kraftwerk Uttendorf in absehbarer Zeit
verkauft werden soll? Wenn ja, wann?
Wenn nein, ist ein Verkauf geplant?
Worin sehen Sie den Grund, einen
österreichischen Energieträger, speziell das Kraftwerk Uttendorf,
welches ein tragender Wertschöpfungsfaktor der Region ist, verkaufen zu müssen?
Wie
lauten die potentiellen in- und ausländischen Käufer des Kraftwerks Uttendorf?
Welche Präferenzen bezüglich der möglichen Käufer gibt es seitens Ihres
Ministeriums?
Inwieweit wurde bei der Planung des
Verkaufs eine Abhängigkeit vom künftigen Käufer in Betracht
gezogen, wenn die österreichischen Bundesbahnen über keine eigenen Kraftwerke
verfügen
werden?
Wie viele MitarbeiterInnen würden durch einen Kraftwerksverkauf Ihre Arbeitsplätze verlieren?
Welche Alternativen hat Ihr Ministerium
für die MitarbeiterInnen im Falle des Arbeitsplatzverlustes
durch den Verkauf des Kraftwerks Uttendorf?
Wie lautet ihr wirtschaftliches Konzept
zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region Oberpinzgau,
wenn ein Verlust von mind. 50 Arbeitsplätzen in einer ohnehin ökonomisch
benachteiligten Region
riskiert und in Kauf genommen wird?
Wie viele MitarbeiterInnen werden im Falle eines
Kraftwerk-Verkaufs über die Personalleasing-
Gesellschaft der ÖBB Beschäftigung finden müssen?
Ist geplant, MitarbeiterInnen des Kraftwerks Uttendorf vorzeitig die Pension antreten zu lassen?
a. Wenn ja, wie viele MitarbeiterInnen sind davon betroffen?
b. Wie hoch sind die Kosten, die dadurch für die ÖBB entstehen würden?
Bei wie vielen derzeitigen MitarbeiterInnen des Kraftwerks Uttendorf ist im Falle eines Verkaufs eine
Umschulung in andere Berufssparten geplant?
a. Wie hoch werden die Umschulungsmaßnahmen voraussichtlich sein?
b. In welche Berufssparten sollen Ihrer Ansicht nach die MitarbeiterInnen in einer wirtschaftlich-
und infrastrukturell schwachen Region umgeschult werden?
Wann
und in welchen Ländern wird der Verkauf ausgeschrieben werden bzw. erfolgte die
Aus-
schreibung?
Welche
Alternativkonzepte zur Sanierung der ÖBB liegen vor, die den Kraftwerksverkauf
obsolet
machen würden?
Was passiert mit dem Erlös aus einem möglichen Verkauf des Kraftwerks Uttendorf?
Wie
viele Institutionen der ÖBB werden außer dem Kraftwerk Uttendorf verkauft
werden bzw. bei
wie vielen ist der Verkauf geplant?
Welche
vergleichbaren Beispiele aus der Energiewirtschaft untermauern Ihrer Ansicht
nach den
geplanten Kraftwerksverkauf der ÖBB und warum?
Sind
Ihres Wissens nach auch Verkäufe der Kraftwerke Enzingerboden und Schneiderau
der Stu-
bach-Kraftwerksgruppe der ÖBB geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Sind
seitens Ihres Ministeriums Verkäufe aus den weiteren bahneigenen
Wasserkraftwerken Spul-
lersee, Braz, Fulpmes und Obervellach geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum
nicht?
Wird
die Bahnstromversorgung auch nach Verkauf des Kraftwerks zum größten Teil aus
heimi-
scher Wasserkraft erfolgen?
a.
Wenn ja, aus welchen Wasserkraftwerken wird die Kapazität, die derzeit aus dem
Kraftwerk
Uttendorf kommt, bezogen werden? Wenn nein,
welche Kapazitäten werden herangezogen wer-
den? (Angaben im Detail)
Sind
Ihres Wissens auch Verkäufe aus den Partner-Wasserkraftwerken St. Pantaleon,
Weyer,
Achensee, Annabrücke und Steeg geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Wie
lauten die konkreten Reformierungsmaßnahmen für die ÖBB? (Bitte um detaillierte
Anführung
des Zeit- und Maßnahmenplans im Detail)
Wie
hoch sind die erwarteten Erlöse aus dem geplanten Verkauf bzw. den Verkäufen?
(Bitte um
detaillierte Angaben)
Wie
lauten zum derzeitigen Stand alternative Energiekonzepte der österreichischen
Bundesbah-
nen im Detail?
Gibt
es seitens des Ministeriums bei einem möglichen Verkauf der ÖBB-eigenen Kraftwerke
eine
bevorzugt österreichische "Stromlösung"? Wenn ja, welche? Wenn nein,
warum nicht?
Was
wird mit den Umformerwerken, welche im Zusammenhang mit den ÖBB-Kraftwerken
stehen,
passieren?
Antwort:
Durch
die Eigenerzeugung in den bahneigenen Kraftwerken wird ungefähr ein Drittel des
Strom-
bedarfs der ÖBB gedeckt. Das Kraftwerk Achensee ist kein
Partner-Wasserkraftwerk für die öster-
reichischen Bundesbahnen.
Gegenwärtig
bestehen weder für das Kraftwerk Uttendorf noch für ein anderes ÖBB-Kraftwerk
konkrete Verkaufsabsichten.
Frage 26:
Welche Immobilien zählt die ÖBB zu ihrem
Eigentum? (Bitte um detaillierte Auflistung der einzel-
nen Immobilien und des finanziellen Umfanges dieser Wertanlagen)
Antwort:
Die ÖBB sind Eigentümer von Liegenschaften im Gesamtausmaß
von mehr als 200 Mio m2. Ca.
75 % dieser Liegenschaften sind betriebsnotwendig, der übrige Bereich ist einer
Verwertung zu-
gänglich.
Frage 27:
Ist
ein Verkauf der Immobilien der ÖBB geplant? Wenn ja, wann? (Bitte um
Detailangaben über
Ausschreibungsmodalitäten, Verkaufsdatum und erwartete Verkaufserlöse sowie
Verwendung der
Erlöse im Detail).
Antwort:
Sofern
die Liegenschaften der ÖBB nicht betriebsnotwendig sind, werden diese neben
Vermietung
und Verpachtung auch durch Verkäufe verwertet. Da es sich dabei um sensible
kaufmännische
Daten des Unternehmens ÖBB handelt, ist
eine detaillierte Aufstellung dieser Daten zur Dis-
kussion in der Öffentlichkeit nicht geeignet.
Sofern nach der Art der zu verwertenden
Liegenschaft mehrere Kaufinteressenten in Frage kom-
men, werden grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen durchgeführt.