773/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 724/J vom
12. August 2003 der
Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Kollegen, be
treffend Informationskampagne zur Rückzahlung der Unfallrentenbe-
steuerung, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Das Bundesministerium für Finanzen hat
umfassende Serviceaktionen zur
Rückzahlung der Unfallrentenbesteuerung veranlasst. Es wurde ein Infor-
mationstext auf der Website des
Bundesministeriums für Finanzen unter der
Rubrik Service, Pressecenter
veröffentlicht sowie die zu 7. beschriebene
Maßnahme ergriffen. Der Informationstext auf der Website des Bundes-
ministeriums für Finanzen (http://www.bmf.gv.at) lautet folgendermaßen:
Pressecenter |
Serviceaktion der Finanzverwaltung zur
Rückzahlung der "Unfallrentensteuer"
Finanzministerium, 7. August 2003
Wien (BMF) Im Rahmen
einer Serviceaktion der Finanzverwaltung erhalten im August all jene
Personen, die bisher keinen Antrag auf Rückzahlung der Unfallrentensteuer
gestellt haben
und für die auch kein Einkommensteuerbescheid aus dem Jahr 2001 vorliegt, die
erforderlichen Formulare automatisch per Post zugeschickt. Damit will die
Finanz ihren Beitrag
für eine zügige Durchführung der noch offenen Verfahren leisten.
Die Rückzahlung erfolgt im Zuge eines
Veranlagungsverfahrens. Dafür muss ein Antrag auf
Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung (früher "Jahresausgleich")
gestellt werden.
Dadurch erhält das Finanzamt alle aktuellen Grunddaten der
Unfallrentenbezieher. Die
Rückzahlung kann somit auf schnellstem Weg und unter Berücksichtung etwaiger
Ansprüche
auf Steuerfreibeträge für außergewöhnliche Belastungen, für Sonderausgaben oder
Wer-
bungskosten erfolgen.
Bei der "gemeinsamen Besteuerung"
mit der Pension wurde die Unfallrente bereits beim
Abzug der Lohnsteuer erfasst. Dies betrifft ca. 50 % aller Unfallrentner, die
damit 2001 und
2002 steuerlich belastet wurden. Haben sie bisher niedrigere oder noch gar
keine Leistungen
aus dem Fonds für behinderte Menschen erhalten, dann erhalten Sie nach
Durchführung der
Arbeitnehmerveranlagung eine
Steuergutschrift.
Für alle Fragen betreffend Durchführung
der Arbeitnehmerveranlagung steht Ihnen Ihr Finanz-
amt gerne zur Verfügung.
Finanzämter
Leitfader Steuerbuch
Online - Formulare
Es wäre für die Finanzverwaltung auch
möglich gewesen, auf Basis jener
Grunddaten, die sich beispielsweise aus
Lohnzetteln ergeben, die
Rückzahlung automatisch vorzunehmen, ohne auf eine Erklärungsabgabe
zu warten. Dies birgt jedoch die Gefahr in
sich, dass der/die Unfall-
rentenbeziehrerIn inzwischen verzogen
ist oder sein/ihr Bankinstitut ge-
wechselt hat und
damit der Rückzahlungsbetrag nicht oder bei der falschen
Person ankommt. Weiters kann ohne eine Erklärung zur Durchführung
einer
Arbeitnehmerveranlagung das Finanzamt auch keine außerge-
wöhnliche Belastung
auf Grund einer Behinderung, Sonderausgaben oder
Werbungskosten, soweit sie das Pauschale überschreiten, ansetzen. Deshalb
wurde der Weg der Zusendung gewählt, wenn
auch dies die für die
Finanzverwaltung kostenintensivere
Variante ist.
Das Begleitschreiben zum versendeten L l-Formular lautet wie folgt:
„Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr!
Sie haben im Jahr 2001 eine Unfallrente bezogen, die nach
der damals
geltenden Rechtslage lohnsteuerpflichtig zu
behandeln war.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Besteuerung der
Unfallrenten für die
Jahre 2001 und 2002 auf Grund einer fehlenden Übergangsbestimmung
aufgehoben. Unfallrenten bleiben daher in den Jahren 2001 und 2002
steuerfrei. Soweit eine für Sie entstandene
steuerliche Mehrbelastung für die
Jahre 2001 und/oder 2002 nicht durch Zahlungen des Unterstützungsfonds
für Menschen mit Behinderung ausgeglichen wurde, werden diese Beträge
zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt im Rahmen der Arbeitnehmerver-
anlagung durch Ihr Finanzamt.
Bitte füllen Sie die
beiliegende Erklärung zur Durchführung einer
Arbeitnehmerveranlagung
(Formular L 1) aus und senden Sie dieses an
Ihr Finanzamt. Mit diesem Antrag können Sie
gleichzeitig außer-
gewöhnliche Belastungen auf Grund einer Behinderung sowie Sonder-
ausgaben und Werbungskosten geltend machen.
Sollten Sie in der Zwischenzeit eine
Erklärung abgegeben haben, betrachten
Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos.
Für allfällige Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung."
Zu 8.:
Der Erklärungsversand ist bereits abgeschlossen.
Zu 9.:
Unfallrenten bleiben in den Jahren
2001 und 2002 steuerfrei. Nach-
zahlungen für die
Jahre 2001 oder 2002 werden seit Dezember 2002
steuerfrei
belassen. Für das Jahr 2003 bleibt auf Grund des Erkenntnisses
des Verfassungsgerichtshofes die
Steuerpflicht bestehen, sodass die ge-
meinsame Versteuerung von Unfallrenten zusammen mit gesetzlichen
Pensionen oder Ruhebezügen seit Jänner 2003 weiterhin durchgeführt wird.
Ab 2004 sind die Unfallrenten nach der vom Verfassungsgerichtshof her-
gestellten Rechtslage steuerfrei. Sollten Sie daher mit Ihrer Frage betreffend
eine Weiterführung der Besteuerung der
Unfallrenten das Jahr 2004
meinen, so deckt sich diese Meinung
nicht mit den geltenden gesetz-
lichen Bestimmungen.