776/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.10.2003
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möglich.
BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 77l/J vom.
12. August 2003 der Abgeordneten Dr.
Lichtenberger und Kollegen,
betreffend Nebenbahnen, Benutzungsentgelt und Postenschacher beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Im Zusammenhang mit der Beantwortung, insbesondere
hinsichtlich der
Fragen zu 5. und 9., verweise ich auf die federführende Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation
und Technologie.
Zu 1. bis 4.:
Aus den von Ihnen angeführten Gründen ist es Ziel des Bundes, einen lei-
stungsfähigen öffentlichen Verkehr
anzubieten. Es sollte außer Streit stehen,
dass
die entsprechenden Leistungen möglichst effizient zu erbringen sind.
Ferner gibt es zwischen dem Herrn
Bundesminister für Finanzen und dem
Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie die
Übereinkunft, die Investitionen für
Schieneninfrastruktur bis zum Jahr
2010 auf dem Niveau von 1-1,2 Mrd.
€ zu garantieren.
Über die
Ausschreibungen der Nebenbahnen wird entschieden, sobald es ein
Gesamtkonzept
zu diesem Thema gibt.
Zu 6. und 7.:
Bezüglich der
Entwicklung des Benützungsentgeltes darf festgestellt werden,
dass diesbezüglich
vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Finanzen eine
mehrjährige Planungsrechnung für die
Entwicklung des
Benützungsentgeltes erstellt wurde,
bei der das Refinanzierungserfordernis
der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft
m.b.H.
Berücksichtigung fand.
Darüberhinaus ist
festzuhalten, dass die aktuelle Höhe des
Infrastrukturbenützungsentgelts
in Österreich im EU-Vergleich im unteren
Drittel liegt. Angesichts der Position
Österreichs als Transitland erscheint es
zusätzlich zweckmäßig,
dass mittels eines höheren
Infrastrukturbenützungentgeltes auch
die Schienentransitverkehre einen
angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur leisten.
Verwiesen wird ferner auf die Einführung
der LKW-Maut, wodurch die
Wettbewerbsfähigkeit des
Schienenverkehrs gestärkt wird.
Zu 8.:
Im Vorfeld der Festlegung der nunmehr
geplanten LKW-Mauthöhe gab es
umfangreiche vorbereitende Studien durch die ASFINAG. Die vorgesehene
Mauthöhe steht im Einklang mit der geltenden EU-Wegekosten-Richtlinie.