776/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 77l/J vom.
12. August 2003 der Abgeordneten Dr. Lichtenberger und Kollegen,
betreffend Nebenbahnen, Benutzungsentgelt und Postenschacher beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:

Im Zusammenhang mit der Beantwortung, insbesondere hinsichtlich der
Fragen zu 5. und 9., verweise ich auf die federführende Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.

Zu 1. bis 4.:

Aus den von Ihnen angeführten Gründen ist es Ziel des Bundes, einen lei-


stungsfähigen öffentlichen Verkehr anzubieten. Es sollte außer Streit stehen,
dass die entsprechenden Leistungen möglichst effizient zu erbringen sind.

Ferner gibt es zwischen dem Herrn Bundesminister für Finanzen und dem
Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die
Übereinkunft, die Investitionen für Schieneninfrastruktur bis zum Jahr
2010 auf dem Niveau von 1-1,2 Mrd. € zu garantieren.

Über die Ausschreibungen der Nebenbahnen wird entschieden, sobald es ein
Gesamtkonzept zu diesem Thema gibt.

Zu 6. und 7.:

Bezüglich der Entwicklung des Benützungsentgeltes darf festgestellt werden,
dass diesbezüglich vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen eine
mehrjährige Planungsrechnung für die Entwicklung des
Benützungsentgeltes erstellt wurde, bei der das Ref
inanzierungserfordernis
der                  Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft m.b.H.
Berücksichtigung fand.

Darüberhinaus ist festzuhalten, dass die aktuelle Höhe des
Infrastrukturbenützungsentgelts in Österreich im EU-Vergleich im unteren
Drittel liegt. Angesichts der Position Österreichs als Transitland erscheint es
zusätzlich                   zweckmäßig, dass mittels eines höheren
Infrastrukturbenützungentgeltes auch die Schienentransitverkehre einen
angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur leisten.
Verwiesen wird ferner auf die Einführung der LKW-Maut, wodurch die
Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs gestärkt wird.


Zu 8.:

Im Vorfeld der Festlegung der nunmehr geplanten LKW-Mauthöhe gab es
umfangreiche vorbereitende Studien durch die ASFINAG. Die vorgesehene
Mauthöhe steht im Einklang mit der geltenden EU-Wegekosten-Richtlinie.