777/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.10.2003
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möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 781/J vom
12.
August 2003 der Abgeordneten Dr. Magda Bleckmann und Kollegen,
betreffend den Verdacht steuerlicher Malversationen im Bereich des
österreichischen
Gewerkschaftsbundes, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Grundsätzlich ist zur
vorliegenden Anfrage zu bemerken, dass der Bundes
minister für Finanzen
als mit Aufgaben der Bundesverwaltung betrautes
Organ im Sinne des Art. 20 Abs. 3 B-VG
allgemein die Amtsverschwiegenheit
bzw. in abgabenbehördlicher Funktion
entsprechend den Bestimmungen des
§ 48a Bundesabgabenordnung in Verbindung mit § 74 Ziffer 4 StGB die
abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht zu beachten hat. Die Verletzung
von Geheimhaltungspflichten ist gemäß § 251 FinStrG und § 310 StGB
strafbar.
Jegliche Stellungnahme meinerseits
hinsichtlich der getroffenen oder nicht
getroffenen Maßnahmen, welche indirekt Schlüsse über das abgabenrecht-
liche Wohl- oder Fehlverhalten von Abgabepflichtigen zulassen, da be-
stimmte Maßnahmen nur
bei bestimmten Sachverhalten getroffen werden,
verletzen das überwiegende schutzwürdige
Interesse des Abgabepflichtigen.
Daher ersuche ich um Verständnis, dass ich
die Fragen 1. bis 9. nicht
beantworte.