777/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.10.2003
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 781/J vom
12. August 2003 der Abgeordneten Dr. Magda Bleckmann und Kollegen,
betreffend den Verdacht steuerlicher Malversationen im Bereich des
österreichischen Gewerkschaftsbundes, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Grundsätzlich ist zur vorliegenden Anfrage zu bemerken, dass der Bundes
minister für Finanzen als mit Aufgaben der Bundesverwaltung betrautes
Organ im Sinne des Art. 20 Abs. 3 B-VG allgemein die Amtsverschwiegenheit
bzw. in abgabenbehördlicher Funktion entsprechend den Bestimmungen des
§ 48a Bundesabgabenordnung in Verbindung mit § 74 Ziffer 4 StGB die
abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht zu beachten hat. Die Verletzung
von Geheimhaltungspflichten ist gemäß § 251 FinStrG und § 310 StGB
strafbar.

Jegliche Stellungnahme meinerseits hinsichtlich der getroffenen oder nicht
getroffenen Maßnahmen, welche indirekt Schlüsse über das abgabenrecht-


liche Wohl- oder Fehlverhalten von Abgabepflichtigen zulassen, da be-
stimmte Maßnahmen nur bei bestimmten Sachverhalten getroffen werden,
verletzen das überwiegende schutzwürdige Interesse des Abgabepflichtigen.

Daher ersuche ich um Verständnis, dass ich die Fragen 1. bis 9. nicht
beantworte.