779/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.10.2003
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möglich.
BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 727/J betreffend
Restitutionsantrag der Familie Habsburg-Lothringen, welche die Abgeordneten
Mag.
Dietmar Hoscher, Kolleginnen und Kollegen am 12. August 2003 an mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Es ist richtig, dass sowohl die Familie Habsburg-Lothringen
als auch die Habsburg-
Lothringen Familien-Privatstiftung bei der Schiedsinstanz nach dem
Entschädigungs-
fondsgesetz einen Antrag auf Naturalrestitution von Liegenschaften gestellt
haben.
Die Vertretung vor der Schiedsinstanz erfolgt zuständigkeitshalber durch das
Bun-
deskanzleramt-Verfassungsdienst im
Zusammenwirken mit der Finanzprokuratur.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Im Ressortbereich des BMWA sind folgende Immobilien bzw.
Gebäude von den
Restitutionsanträgen betroffen:
-2-
Liegenschaft
(grund- |
Eigentümer |
Verwaltung durch |
EZ. 531
Engelhartstetten |
Bund |
Marchfeldschlösser |
EZ 1143
Orth an der Donau |
Bund |
Burghauptmannschaft |
EZ. 320 Markthof "Ökonomie" |
Bund |
Burghauptmannschaft |
EZ. 1693 Landstraße, Wohnhaus |
BIG-Liegenschaftsver- |
österreichische Realitäten AG |
EZ. 1052 Alsergrund, Wohnhaus |
Bundesimmobilien- |
Immobilienmanagementges d. |
EZ. 91 Pysdorf, Ackerland |
Bundesimmobilien- |
Immobilienmanagementges d. |
EZ. 4319
Eßling, Versuchsgarten |
Bund |
Immobilienmanagementges d. |
EZ. 594
Groß-Enzersdorf Schloss |
Bundesimmobilien- |
Immobilienmanagementges d. |
Darüber
hinaus sind weitere Liegenschaften im Ressortbereich anderer Ministerien
betroffen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Hinsichtlich der betroffenen Liegenschaften wurden mangels
Notwendigkeit keine
Schätzgutachten in Auftrag gegeben, weshalb ihr Verkehrswert nicht beziffert
werden kann.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Das
Schlossgebäude von Schlosshof und sein Umgriff sind von den Anträgen nicht
erfasst, lediglich das so genannte "Ökonomiegebäude" Schlosshof.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Für die Sanierung und Entwicklung des
Bereiches Schlosshof (Schlossgebäude, ba-
rocke Gartenlage, Ökonomie und Tierbereich) sind rd. € 21 Mio. vorgesehen. Die
bauliche Abwicklung und die Betriebsführung obliegen der Marchfeldschlösser
Revitalisierungs- und Betriebsges.m.b.H.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die nun erhobene Restitutionsforderung der
Familie Habsburg-Lothringen schafft per
se keine Notwendigkeit, das kulturell, touristisch und denkmalpflegerisch
notwendige
Revitalisierungskonzept der Marchfeldschlösser nicht weiter zu verfolgen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Das Schloss Schlosshof wird nicht zur Restitution begehrt.
Grundsätzlich wird mein
Ressort allfällige Sanierungskosten von Restitutionsobjekten bei der
Schiedsinstanz
als Abzugsposten ins Treffen führen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Mein Ressort hat für das Schloss Orth an
der Donau im heurigen Jahr Kleinstsanie-
rungen im Ausmaß von € 100.000 budgetiert, ferner ist eine Sanierung der Außen-
Fassade in Planung. Sonstige Sanierungsmaßnahmen an bundeseigenen
Schlössern und Gebäuden, die von den Restitutionsforderungen umfasst sind, sind
nicht vorgesehen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Sanierungsmaßnahmen werden nur im für die
Substanzerhaltung unbedingt
notwendigen Ausmaß gesetzt. Ein Aussetzen von Sanierungsmaßnahmen - nur weil
möglicherweise eine Restitution erfolgen wird - ist daher nicht sinnvoll, da
die
Schäden nur größer würden und bei nicht erfolgter Rückgabe die Kosten um ein
Vielfaches erhöhen würden. Darüber hinaus verweise ich auf die Beantwortung der
Frage 7.