779/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 727/J betreffend
Restitutionsantrag der Familie Habsburg-Lothringen, welche die Abgeordneten Mag.
Dietmar Hoscher, Kolleginnen und Kollegen am 12. August 2003 an mich richteten,
stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Es ist richtig, dass sowohl die Familie Habsburg-Lothringen als auch die Habsburg-
Lothringen Familien-Privatstiftung bei der Schiedsinstanz nach dem Entschädigungs-
fondsgesetz einen Antrag auf Naturalrestitution von Liegenschaften gestellt haben.
Die Vertretung vor der Schiedsinstanz erfolgt zuständigkeitshalber durch das Bun-
deskanzleramt-Verfassungsdienst im Zusammenwirken mit der Finanzprokuratur.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Im Ressortbereich des BMWA sind folgende Immobilien bzw. Gebäude von den
Restitutionsanträgen betroffen:


-2-

Liegenschaft (grund-
bücherliche Einlagezahl)

 

Eigentümer

 

Verwaltung durch

 

EZ. 531 Engelhartstetten
Jagdschloss Niederweiden

 

Bund

 

Marchfeldschlösser
Revitalisierungs- und
Betriebsges.m.b.H. (MRB)

 

EZ 1143 Orth an der Donau
Schloss Orth

 

Bund

 

Burghauptmannschaft
Österreich (BHÖ)

 

EZ. 320 Markthof "Ökonomie"
Schlosshof

 

Bund

 

Burghauptmannschaft
Österreich (BHÖ)

 

EZ. 1693 Landstraße, Wohnhaus

 

BIG-Liegenschaftsver-
wertungsges.m.b.H.

 

österreichische Realitäten AG
(ÖRAG)

 

EZ. 1052 Alsergrund, Wohnhaus

 

Bundesimmobilien-
ges.m.b.H. (BIG)

 

Immobilienmanagementges d.
Bundes (IMB)

 

EZ. 91 Pysdorf, Ackerland

 

Bundesimmobilien-
ges.m.b.H. (BIG)

 

Immobilienmanagementges d.
Bundes (IMB)

 

EZ. 4319 Eßling, Versuchsgarten
der Universität für Bodenkultur

 

Bund

 

Immobilienmanagementges d.
Bundes (IMB)

 

EZ. 594 Groß-Enzersdorf Schloss
u. ehem. Herrschaftsgründe
Großenzersdorf

 

Bundesimmobilien-
ges.m.b.H. (BIG)

 

Immobilienmanagementges d.
Bundes (IMB)

 

Darüber hinaus sind weitere Liegenschaften im Ressortbereich anderer Ministerien
betroffen.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Hinsichtlich der betroffenen Liegenschaften wurden mangels Notwendigkeit keine
Schätzgutachten in Auftrag gegeben, weshalb ihr Verkehrswert nicht beziffert
werden kann.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Das Schlossgebäude von Schlosshof und sein Umgriff sind von den Anträgen nicht
erfasst, lediglich das so genannte "Ökonomiegebäude" Schlosshof.


Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Für die Sanierung und Entwicklung des Bereiches Schlosshof (Schlossgebäude, ba-
rocke Gartenlage, Ökonomie und Tierbereich) sind rd. €
21 Mio. vorgesehen. Die
bauliche Abwicklung und die Betriebsführung obliegen der Marchfeldschlösser
Revitalisierungs- und Betriebsges.m.b.H.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Die nun erhobene Restitutionsforderung der Familie Habsburg-Lothringen schafft per
se keine Notwendigkeit, das kulturell, touristisch und denkmalpflegerisch notwendige
Revitalisierungskonzept der Marchfeldschlösser nicht weiter zu verfolgen.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Das Schloss Schlosshof wird nicht zur Restitution begehrt. Grundsätzlich wird mein
Ressort allfällige Sanierungskosten von Restitutionsobjekten bei der Schiedsinstanz
als Abzugsposten ins Treffen führen.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Mein Ressort hat für das Schloss Orth an der Donau im heurigen Jahr Kleinstsanie-
rungen im Ausmaß von € 100.000 budgetiert, ferner ist eine Sanierung der Außen-
Fassade in Planung. Sonstige Sanierungsmaßnahmen an bundeseigenen
Schlössern und Gebäuden, die von den Restitutionsforderungen umfasst sind, sind
nicht vorgesehen.


Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Sanierungsmaßnahmen werden nur im für die Substanzerhaltung unbedingt
notwendigen Ausmaß gesetzt. Ein Aussetzen von Sanierungsmaßnahmen - nur weil
möglicherweise eine Restitution erfolgen wird - ist daher nicht sinnvoll, da die
Schäden nur größer würden und bei nicht erfolgter Rückgabe die Kosten um ein
Vielfaches erhöhen würden. Darüber hinaus verweise ich auf die Beantwortung der
Frage 7.