781/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.10.2003
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 773/J betreffend
Säumigkeit der Bundesregierung für Ratifizierung des Grenzgänger- und des
Prakti-
kantenabkommen mit der Tschechischen Republik, welche die Abgeordneten Mag.
Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen, am 12. August 2003 an mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:
Die Entwürfe für die Grenzgänger- und Praktikantenabkommen
mit der Tschechi-
schen Republik wurden in der Tat während der letzten Legislaturperiode im 54.
Mi-
nisterrat am 18. April 2001 beschlossen. Die Bildung einer neuen
Bundesregierung
erfordert jedoch eine erneute Beschlussfassung im Ministerrat. Diese wird
derzeit
intensiv vorbereitet, wobei es insbesondere darum geht, verlässliche
Datenmateria-
lien über die Arbeitsmarktlage in dem vom Abkommen umfassten Gebiet zu erheben
und darzustellen. Mit einer dem Regierungsprogramm entsprechenden Beschluss-
fassung während der laufenden Legislaturperiode kann somit unverändert
gerechnet
werden.