781/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.10.2003
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 773/J betreffend
Säumigkeit der Bundesregierung für Ratifizierung des Grenzgänger- und des Prakti-
kantenabkommen mit der Tschechischen Republik, welche die Abgeordneten Mag.
Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen, am 12. August 2003 an mich richteten,
stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:

Die Entwürfe für die Grenzgänger- und Praktikantenabkommen mit der Tschechi-
schen Republik wurden in der Tat während der letzten Legislaturperiode im 54. Mi-
nisterrat am 18. April 2001 beschlossen. Die Bildung einer neuen Bundesregierung
erfordert jedoch eine erneute Beschlussfassung im Ministerrat. Diese wird derzeit
intensiv vorbereitet, wobei es insbesondere darum geht, verlässliche Datenmateria-
lien über die Arbeitsmarktlage in dem vom Abkommen umfassten Gebiet zu erheben
und darzustellen. Mit einer dem Regierungsprogramm entsprechenden Beschluss-
fassung während der laufenden Legislaturperiode kann somit unverändert gerechnet
werden.