782/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.10.2003
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Erwin Niederwieser
und Genossinnen und
Genossen haben am 2.9.2003 unter Nr. 793/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Kontrolle der Ferienreiseverordnung"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Auf die Einhaltung der Bestimmungen der
sog. Ferienreiseverordnung wurde
während des relevanten Zeitraumes im Rahmen der Verkehrsüberwachungsdienste,
vor allem im Zuge der Verkehrsstreifen und anlässlich der umfangreichen und
intensiven Kontrollen bei den sog. Verkehrskontrollplätzen, besonders Bedacht
genommen, ohne dass es der Zuführung zusätzlichen Personals bedurft hätte.
Zu Frage 4:
Eine diesbezügliche zahlenmäßige Erfassung
wurde nicht veranlasst, zumal eine
derartige Datenerhebung die Identifizierung und Kategorisierung einer hohen
Anzahl
von Verwaltungsvorgängen erfordern würde, welche im Hinblick auf das
verfassungsgesetzlich normierte Effizienzgebot (sparsame, zweckmäßige und
wirtschaftliche Verwaltungsführung) im Sinne eines verwaltungsökonomischen und
verantwortungsbewussten Ressourceneinsatzes nicht vertretbar erscheint.