783/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 790/J-NR/2003 betreffend
Verkehrssicherheitsfonds, die
die Abgeordneten Mag.
Maier am 2. September 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wie viele Gelder befanden sich mit Stichtag 31.12.2002 im Verkehrssicherheitsfonds?
Antwort:
Mit Stichtag 31.12.2002 befanden sich € 4,910.614,59 im Verkehrssicherheitsfonds.
Frage 2:
Wie
viele Gelder aus dem bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens zu
entrichtenden Ver-
kehrssicherheitsbeitrag wurden seit 2002 an die Bundesländer abgeführt
(Aufschlüsselung auf
Jahre und einzelne Bundesländer)?
Antwort:
|
2002 |
2003
(bis 9.9.2003) |
Wien |
248.816 |
159.645 |
Niederösterreich |
262.132 |
215.415 |
Burgenland |
54.717 |
42.081 |
Oberösterreich |
204.200 |
181.956 |
Salzburg |
92.493 |
71.087 |
Steiermark |
198.940 |
161.684 |
Kärnten |
91.692 |
72.987 |
Tirol |
192.531 |
144.333 |
Vorarlberg |
66.642 |
47.502 |
Summe |
1.412.163 |
1.096.690 |
Frage 3:
Ist Ihnen
bekannt wie diese Gelder von den einzelnen Bundesländern verwendet
wurden bzw. werden?
3.1. Wenn ja, wie wurden diese Gelder verwendet?
3.2. Wann war die letzte Überprüfung durch Ihr Ministerium, ob eine widmungsgemäße
Verwendung
durch die Länder erfolgt ist? Wie lautete das Ergebnis?
3.3. Welche Folgen hatte es für Bundesländer, welche diese Gelder nicht
widmungsgemäß verwendeten?
Antwort:
Die
Bundesländer haben jährlich einen Bericht, in dem über die Verwendung ihrer
Mittel berichtet
wird, an das bmvit zu übermitteln. Die darin enthaltenen Angaben werden vom
bmvit geprüft und
die Projekte entsprechend dem Verkehrssicherheitsprogramm 2002 bis 2010 den
Handlungs-
feldern Mensch,
Infrastruktur, Fahrzeugtechnik und Verkehrspolitik zugeordnet.
In der jährlich stattfindenden gemeinsamen Sitzung des Verkehrssicherheitsfonds
mit den Dele-
gierten der Bundesländer werden allfällige Unklarheiten hinterfragt.
Die letzte derartige Koordinierende
Sitzung des österreichischen Verkehrssicherheitsfonds fand
am 9. Dezember 2002 statt. In dieser Sitzung konnten von den Vertretern der
Bundesländer die
noch offenen Fragen geklärt werden.
Frage 4:
Wie
hoch ist derzeit der o.g. Verkehrssicherheitsbeitrag und wann erfolgte die
letzte
Erhöhung in welchem Ausmaß?
Antwort:
Der
Verkehrssicherheitsbeitrag beträgt gemäß § 48a Abs. 3 KFG 1967 € 145.
Dieser Betrag entspricht dem 1989 festgelegten Betrag von ÖS 2.000,--. Es erfolgte somit bislang
noch keine Erhöhung des Verkehrssicherheitsbeitrages sondern, bedingt durch die
Euroum-
stellung sogar eine Abrundung (der exakte Umrechnungsbetrag war € 145,35).
Frage 5:
Halten
Sie die derzeitigen Einnahmen aus dem Verkehrssicherheitsbeitrag für den
Verkehrssicherheitsfonds für ausreichend?
Antwort:
Wenn dem Verkehrssicherheitsfonds mehr Einnahmen zur Verfügung stehen
würden, könnte die Verkehrssicherheitsarbeit intensiviert und mehr Projekte gefördert werden.
Frage 6:
Könnten Sie sich eine generelle Einführung eines Verkehrssicherheitsbeitrages für
den Verkehrssicherheitsfonds bei der Erteilung von Kennzeichen nach § 48 KFG 1967 vorstellen?
Antwort:
Nein. Der Verkehrssicherheitsbeitrag ist für die Zuweisung oder
Reservierung eines Wunsch-
kennzeichens zu
entrichten. Es ist somit die Gegenleistung dafür, dass jemand freiwillig und
auf
eigenen Wunsch ein Kennzeichen nach eigener Wahl erhält. Dies trifft auf
„normale" Zulassungen
mit Standardkennzeichen nicht zu. Für die Zulassung ist derzeit eine Gebühr
nach dem Ge-
bührengesetz und ein Kostenersatz für die Zulassungsstelle zu entrichten. Die
Einführung eines
generellen Verkehrssicherheitsbeitrages bei jeder Zulassung würde eine
zusätzliche finanzielle
Belastung für den normalen Zulassungswerber darstellen.
Frage 7:
Können Sie
sich andere zusätzliche Einnahmequellen für den Verkehrssicherheitsfonds vor-
stellen? Wenn ja, welche?
Antwort:
Zur Zeit werden Vorschläge dazu auf Bundesebene geprüft.
Frage 8:
Welche Vertreter welcher Organisationen bzw. Institutionen befinden sich derzeit in
dem für die Vergabe von Förderungen aus dem Verkehrssicherheitsfonds zuständigen Beirat?
Antwort:
Mag. Arnold SCHIEFER Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und
(Vorsitzender)
Technologie
MR DI. Günter BREYER Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und
(Geschäftsführer)
Technologie
OR Ing. Mag. Robert RADETZKY Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und
(Stellvertretender Geschäftsführer) Technologie
MR Gerald PÖLLMANN Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie
Mag. Christian WEISSENBURGER Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie
ADir. Horst REICHER Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie
MR Dr. Hermann RENNER Bundesministerium für Inneres
Mag. Helmuth PERZ Bundesministerium
für Justiz
MR Dr. Reinhard STREYHAMMER Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
Mag. Dr. Michael GRUBMANN Wirtschaftskammer Österreich
Mag. Richard RUZICZKA Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
SR Dr. Christoph SOMEREDER Verbindungsstelle der Bundesländer
Dr. Othmar THANN Kuratorium für Verkehrssicherheit,
Dr. Willi NOWAK VCÖ
Generalsekretär Dr. Rudolf HELLAR ARBÖ
Dipl.-lng. Roman
MICHALEK ÖAMTC
Fragen 9, 12 und 13:
Kam
es bei der Besetzung bzw. Zusammensetzung des Beirates in den letzten zwei
Jahren zu
Veränderungen? Wenn ja, in welcher Form?
Wer ist derzeit der Vorsitzende dieses Beirates?
Kam
es in den letzten zwei Jahren zu einem Wechsel im Vorsitz? Wenn ja, wann und
aus
welchem Anlass?
Antwort:
Die Beiratsmitglieder werden alle 3 Jahre neu bestellt. Die derzeitige Periode läuft
von Mai 2002 - Mai 2005.
Aufgrund der Änderung der Geschäftseinteilung des bmvit mit 16.9.2002 wechselte der Vorsitz des
Beirates von Herrn MR Dipl.-lng. Lukaschek zu Herrn SC Dipl.-lng. Manfred Hessle. Aufgrund der
Bestellung von Herrn Mag. Arnold Schiefer zum Leiter der Gruppe Infrastruktur-Straße übernahm
dieser im Februar 2003 den Vorsitz im Beirat.
Die Zusammensetzung des Beirates ist gleich geblieben.
Frage 10:
Wie häufig bzw. wann kam es in den letzten 2 Jahren zu Sitzungen dieses Beirates?
Antwort:
55. Sitzung am 23. Jänner 2002
56. Sitzung am 21. Februar 2002
57. Sitzung am 11. April 2002
58. Sitzung am 20. Juni 2002
59. Sitzung am 20. September 2002 sowie
60. Sitzung am 7. April 2003.
Frage11:
Welche Ergebnisse bzw. Beschlüsse gab es jeweils bei diesen Sitzungen?
Antwort:
Entsprechend
den Förderungsrichtlinien § 13 unterliegen die Beratungen des Beirates der Ver-
schwiegenheitspflicht.
Frage 14:
Wie
hoch waren in den letzten zwei Jahren die Kosten dieses Beirates (Aufschlüsselung
auf die
einzelnen Jahre)?
Antwort:
Für den Beirat fielen keine Kosten an.
Fragen 15 und 16:
Welche
Projekte wurden in den letzten zwei Jahren aus dem Verkehrssicherheitsfonds
unterstützt
bzw. finanziert (Detaillierte Aufschlüsselung auf Projekte und Jahre)?
Wer waren die jeweiligen Antragsteller?
Antwort:
Im Jahr 2001 wurden 27 Projekte in einer Gesamthöhe von € 1,918.017,93 und im Jahr 2002
wurden 42 Projekte in einer Gesamthöhe von € 2,265.149,58 vergeben.
Eine Aufstellung der in den Jahren 2001 und 2002 genehmigten Projekte befindet sich in den
Beilagen 1 und 2.
Eine weitere Detaillierung unterliegt der in den Förderrichtlinien festgelegten Vertraulichkeit.
Fertiggestellte
Projekte werden in der Schriftenreihe "Forschungsarbeiten aus dem
Verkehrs-
wesen" veröffentlicht. Titel und Autoren dieser Schriftenreihe sind auf
der Homepage des bmvit
unter http://www.bmvit.gv.at/sixcms/detail.php/template/i/ e1/5/ e2/2/
e3/1000/ relid/3929
abruf-
bar.
Fragen 17, 20 und 21:
Wie
viele Mittel aus dem Verkehrssicherheitsfonds fließen in den Aufgabenbereich
nach § 131 a Abs. 4 lit. a bis c KFG 1967 (Aufschlüsselung auf die letzten zwei
Jahre)?
Wie
lauten die Forschungsaufträge 2002 und 2003, die vom Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie bewilligt worden sind?
Wie
hoch waren die finanziellen Mittel im Detail, die für die jeweiligen
Forschungsaufträge 2002
vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bewilligt wurden?
Antwort:
Sämtliche eingereichte Projekte werden auf ihre Förderungswürdigkeit gemäß § 131 a
Abs. 4 lit. a bis c überprüft.
Eine darüber hinausgehende administrative Zuordnung ist für die Sacharbeit nicht erforderlich und
daher aus verwaltungsökonomischem Gründen unterblieben.
Im Übrigen darf ich auf die Beilagen 1 und 2 sowie auf die Beantwortung zu den Fragepunkten 15
und 16 hinsichtlich Detailauskünfte verweisen.
Frage 18:
Wie
viele Mittel aus dem Verkehrssicherheitsfonds fließen in den Aufgabenbereich
nach § 131 a Abs. 4 lit. d und e KFG 1967 (Aufschlüsselung auf die letzten 2
Jahre)?
Antwort:
Für den Aufgabenbereich nach § 131 a Abs. 4 lit. d KFG 1967 fielen keine Kosten
an.
Für den Aufgabenbereich nach § 131 a Abs. 4 lit. e KFG 1967 fielen folgende Kosten an:
2001 € 120.805,31
2002 € 30.806,78
Frage 19:
Wie
hoch waren die Beiträge an öffentlichen Zuschüssen, die 2002 und 2003 dem
Kuratorium für Verkehrssicherheit zugekommen sind bzw. zukommen?
Antwort:
Die
Beiträge betrugen für das Jahr 2002 € 187.233,66 und für das Jahr 2003 bisher
€ 35.466,77.
Fragen 22 und 23:
Welche
Projekte wurden im Zusammenhang mit der Förderung zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit für 2003 bewilligt?
Welches
Kostenausmaß umfassen die Projekte zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit, die für 2003 geplant sind und die, die 2003 begonnen
werden?
Antwort:
Im
Jahr 2003 wurden bisher (Stichtag 1.10.2003) 15 Projekte mit einem
Vergabe-/Förderungswert
von € 1,019.605,44 vergeben. Eine Aufstellung der Projekte ist der Beilage 3 zu
entnehmen.
Hinsichtlich detaillierter Ausgaben darf ich auf die Beantwortung zu den
Fragepunkten 15 und 16
verweisen.
Fragen 24, 25 und 26:
Nach welchem Auswahlverfahren werden Prüforgane zur Kontrolle der Einhaltung
des Terminplanes von verkehrssicherheitsfördernden Projekten vom Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie bestellt?
Wie
hoch waren die Honorarnoten, Pauschalen oder andere Geldleistungen, die für die
Prüfungs-
organe und Berater im Zusammenhang mit dem
Verkehrssicherheitsfonds im Jahr 2002 ausbe-
zahlt wurden?
Werden
Aufwendungen der Berater und Prüforgane aus den Mitteln des
Verkehrssicherheitsfonds
abgegolten? Wenn nicht, wer trägt die Finanzierung dieser Arbeitsbereiche?
Antwort:
Es wurden diesbezüglich keine externen Prüforgane bestellt.
Frage 27:
Sind
in den Jahren 2002 laufende Projekte bzw. die Förderungen dieser eingestellt
worden? Wenn
ja, warum?
Antwort:
Nein.
Frage 28:
In welchem finanziellen Ausmaß wurden 2002 Förderungen zurückgefordert?
Antwort:
Keine.
Beilagen