783/AB XXII. GP                

Eingelangt am 17.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 790/J-NR/2003 betreffend Verkehrssicherheitsfonds, die
die Abgeordneten Mag. Maier am 2. September 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:

Frage 1:

Wie viele Gelder befanden sich mit Stichtag 31.12.2002 im Verkehrssicherheitsfonds?

Antwort:

Mit Stichtag 31.12.2002 befanden sich € 4,910.614,59 im Verkehrssicherheitsfonds.

Frage 2:

Wie viele Gelder aus dem bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens zu entrichtenden Ver-
kehrssicherheitsbeitrag wurden seit 2002 an die Bundesländer abgeführt (Aufschlüsselung auf
Jahre und einzelne Bundesländer)?

Antwort:

 

 

2002

2003 (bis 9.9.2003)

Wien

248.816

159.645

Niederösterreich

262.132

215.415

Burgenland

                                             54.717

42.081

Oberösterreich

204.200

181.956

Salzburg

92.493

71.087

Steiermark

198.940

161.684

Kärnten

91.692

72.987

Tirol

192.531

144.333

Vorarlberg

66.642

47.502

Summe

1.412.163

1.096.690

 

Frage 3:

Ist Ihnen bekannt wie diese Gelder von den einzelnen Bundesländern verwendet
wurden bzw. werden?

3.1. Wenn ja, wie wurden diese Gelder verwendet?

3.2. Wann war die letzte Überprüfung durch Ihr Ministerium, ob eine widmungsgemäße


Verwendung durch die Länder erfolgt ist? Wie lautete das Ergebnis?
3.3. Welche Folgen hatte es für Bundesländer, welche diese Gelder nicht
widmungsgemäß verwendeten?

Antwort:

Die Bundesländer haben jährlich einen Bericht, in dem über die Verwendung ihrer Mittel berichtet
wird, an das bmvit zu übermitteln. Die darin enthaltenen Angaben werden vom bmvit geprüft und
die Projekte entsprechend dem Verkehrssicherheitsprogramm 2002 bis 2010 den Handlungs-
felde
rn Mensch, Infrastruktur, Fahrzeugtechnik und Verkehrspolitik zugeordnet.
In der jährlich stattfindenden gemeinsamen Sitzung des Verkehrssicherheitsfonds mit den Dele-
gierten der Bundesländer werden allfällige Unklarheiten hinterfragt.

Die letzte derartige Koordinierende Sitzung des österreichischen Verkehrssicherheitsfonds fand
am 9. Dezember 2002 statt. In dieser Sitzung konnten von den Vertretern der Bundesländer die
noch offenen Fragen geklärt werden.

Frage 4:

Wie hoch ist derzeit der o.g. Verkehrssicherheitsbeitrag und wann erfolgte die letzte
Erhöhung in welchem Ausmaß?

Antwort:

Der Verkehrssicherheitsbeitrag beträgt gemäß § 48a Abs. 3 KFG 1967 € 145.
Dieser Betrag entspricht dem 1989 festgelegten Betrag von ÖS 2.000,
--. Es erfolgte somit bislang
noch keine Erhöhung des Verkehrssicherheitsbeitrages sondern, bedingt durch die Euroum-
stellung sogar eine Abrundung (der exakte Umrechnungsbetrag war € 145,35).

Frage 5:

Halten Sie die derzeitigen Einnahmen aus dem Verkehrssicherheitsbeitrag für den
Verkehrssicherheitsfonds für ausreichend?

Antwort:

Wenn dem Verkehrssicherheitsfonds mehr Einnahmen zur Verfügung stehen

würden, könnte die Verkehrssicherheitsarbeit intensiviert und mehr Projekte gefördert werden.

Frage 6:

Könnten Sie sich eine generelle Einführung eines Verkehrssicherheitsbeitrages für

den Verkehrssicherheitsfonds bei der Erteilung von Kennzeichen nach § 48 KFG 1967 vorstellen?

Antwort:

Nein. Der Verkehrssicherheitsbeitrag ist für die Zuweisung oder Reservierung eines Wunsch-
kennzeichens zu entrichten. Es ist somit die Gegenleistung dafür, dass jemand freiwillig und auf
eigenen Wunsch ein Kennzeichen nach eigener Wahl erhält. Dies trifft auf „normale" Zulassungen
mit Standardkennzeichen nicht zu. Für die Zulassung ist derzeit eine Gebühr nach dem Ge-
bührengesetz und ein Kostenersatz für die Zulassungsstelle zu entrichten. Die Einführung eines
generellen Verkehrssicherheitsbeitrages bei jeder Zulassung würde eine zusätzliche finanzielle
Belastung für den normalen Zulassungswerber darstellen.

Frage 7:

Können Sie sich andere zusätzliche Einnahmequellen für den Verkehrssicherheitsfonds vor-
stellen? Wenn ja, welche?


Antwort:

Zur Zeit werden Vorschläge dazu auf Bundesebene geprüft.

Frage 8:

Welche Vertreter welcher Organisationen bzw. Institutionen befinden sich derzeit in

dem für die Vergabe von Förderungen aus dem Verkehrssicherheitsfonds zuständigen Beirat?

Antwort:

Mag. Arnold SCHIEFER                      Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
(Vorsitzender)                                                            Technologie

MR DI. Günter BREYER                      Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
(Geschäftsführer)                                                     Technologie

OR Ing. Mag. Robert RADETZKY     Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
(Stellvertretender Geschäftsführer)                   Technologie

MR Gerald PÖLLMANN                       Bundesministerium für Verkehr, Innovation und

Technologie

Mag. Christian WEISSENBURGER Bundesministerium für Verkehr, Innovation und

Technologie

ADir. Horst REICHER                          Bundesministerium für Verkehr, Innovation und

Technologie

MR Dr. Hermann RENNER                 Bundesministerium für Inneres
Mag. Helmuth PERZ                             Bundesministerium für Justiz

MR Dr. Reinhard STREYHAMMER   Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und

Kultur

Mag. Dr. Michael GRUBMANN           Wirtschaftskammer Österreich

Mag. Richard RUZICZKA                    Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte

SR Dr. Christoph SOMEREDER       Verbindungsstelle der Bundesländer

Dr. Othmar THANN                               Kuratorium für Verkehrssicherheit,

Dr. Willi NOWAK                                      VCÖ

Generalsekretär Dr. Rudolf HELLAR         ARBÖ

Dipl.-lng. Roman MICHALEK                          ÖAMTC


Fragen 9, 12 und 13:

Kam es bei der Besetzung bzw. Zusammensetzung des Beirates in den letzten zwei Jahren zu
Veränderungen? Wenn ja, in welcher Form?

Wer ist derzeit der Vorsitzende dieses Beirates?

Kam es in den letzten zwei Jahren zu einem Wechsel im Vorsitz? Wenn ja, wann und aus
welchem Anlass?

Antwort:

Die Beiratsmitglieder werden alle 3 Jahre neu bestellt. Die derzeitige Periode läuft

von Mai 2002 - Mai 2005.

Aufgrund der Änderung der Geschäftseinteilung des bmvit mit 16.9.2002 wechselte der Vorsitz des

Beirates von Herrn MR Dipl.-lng. Lukaschek zu Herrn SC Dipl.-lng. Manfred Hessle. Aufgrund der

Bestellung von Herrn Mag. Arnold Schiefer zum Leiter der Gruppe Infrastruktur-Straße übernahm

dieser im Februar 2003 den Vorsitz im Beirat.

Die Zusammensetzung des Beirates ist gleich geblieben.

Frage 10:

Wie häufig bzw. wann kam es in den letzten 2 Jahren zu Sitzungen dieses Beirates?

Antwort:

55. Sitzung am 23. Jänner 2002

56. Sitzung am 21. Februar 2002

57. Sitzung am 11. April 2002

58. Sitzung am 20. Juni 2002

59. Sitzung am 20. September 2002 sowie

60. Sitzung am 7. April 2003.

Frage11:

Welche Ergebnisse bzw. Beschlüsse gab es jeweils bei diesen Sitzungen?

Antwort:

Entsprechend den Förderungsrichtlinien § 13 unterliegen die Beratungen des Beirates der Ver-
schwiegenheitspflicht.

Frage 14:

Wie hoch waren in den letzten zwei Jahren die Kosten dieses Beirates (Aufschlüsselung auf die
einzelnen Jahre)?

Antwort:

Für den Beirat fielen keine Kosten an.

Fragen 15 und 16:

Welche Projekte wurden in den letzten zwei Jahren aus dem Verkehrssicherheitsfonds unterstützt
bzw. finanziert (Detaillierte Aufschlüsselung auf Projekte und Jahre)?

Wer waren die jeweiligen Antragsteller?


Antwort:

Im Jahr 2001 wurden 27 Projekte in einer Gesamthöhe von € 1,918.017,93 und im Jahr 2002

wurden 42 Projekte in einer Gesamthöhe von € 2,265.149,58 vergeben.

Eine Aufstellung der in den Jahren 2001 und 2002 genehmigten Projekte befindet sich in den

Beilagen 1 und 2.

Eine weitere Detaillierung unterliegt der in den Förderrichtlinien festgelegten Vertraulichkeit.

Fertiggestellte Projekte werden in der Schriftenreihe "Forschungsarbeiten aus dem Verkehrs-
wesen" veröffentlicht. Titel und Autoren dieser Schriftenreihe sind auf der Homepage des bmvit
unter
http://www.bmvit.gv.at/sixcms/detail.php/template/i/ e1/5/ e2/2/ e3/1000/ relid/3929 abruf-
bar.

Fragen 17, 20 und 21:

Wie viele Mittel aus dem Verkehrssicherheitsfonds fließen in den Aufgabenbereich
nach § 131 a Abs. 4 lit. a bis c KFG 1967 (Aufschlüsselung auf die letzten zwei Jahre)?

Wie lauten die Forschungsaufträge 2002 und 2003, die vom Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie bewilligt worden sind?

Wie hoch waren die finanziellen Mittel im Detail, die für die jeweiligen Forschungsaufträge 2002
vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bewilligt wurden?

Antwort:

Sämtliche eingereichte Projekte werden auf ihre Förderungswürdigkeit gemäß § 131 a

Abs. 4 lit. a bis c überprüft.

Eine darüber hinausgehende administrative Zuordnung ist für die Sacharbeit nicht erforderlich und

daher aus verwaltungsökonomischem Gründen unterblieben.

Im Übrigen darf ich auf die Beilagen 1 und 2 sowie auf die Beantwortung zu den Fragepunkten 15

und 16 hinsichtlich Detailauskünfte verweisen.

Frage 18:

Wie viele Mittel aus dem Verkehrssicherheitsfonds fließen in den Aufgabenbereich
nach § 131 a Abs. 4 lit. d und e KFG 1967 (Aufschlüsselung auf die letzten 2 Jahre)?

Antwort:

Für den Aufgabenbereich nach § 131 a Abs. 4 lit. d KFG 1967 fielen keine Kosten

an.

Für den Aufgabenbereich nach § 131 a Abs. 4 lit. e KFG 1967 fielen folgende Kosten an:

2001                                                  120.805,31

2002                                                   30.806,78

Frage 19:

Wie hoch waren die Beiträge an öffentlichen Zuschüssen, die 2002 und 2003 dem
Kuratorium für Verkehrssicherheit zugekommen sind bzw. zukommen?


Antwort:

Die Beiträge betrugen für das Jahr 2002 € 187.233,66 und für das Jahr 2003 bisher
€ 35.466,77.

Fragen 22 und 23:

Welche Projekte wurden im Zusammenhang mit der Förderung zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit für 2003 bewilligt?

Welches Kostenausmaß umfassen die Projekte zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit, die für 2003 geplant sind und die, die 2003 begonnen werden?

Antwort:

Im Jahr 2003 wurden bisher (Stichtag 1.10.2003) 15 Projekte mit einem Vergabe-/Förderungswert
von € 1,019.605,44 vergeben. Eine Aufstellung der Projekte ist der Beilage 3 zu entnehmen.
Hinsichtlich detaillierter Ausgaben darf ich auf die Beantwortung zu den Fragepunkten 15 und 16
verweisen.

Fragen 24, 25 und 26:

Nach welchem Auswahlverfahren werden Prüforgane zur Kontrolle der Einhaltung

des Terminplanes von verkehrssicherheitsfördernden Projekten vom Bundesministerium für

Verkehr, Innovation und Technologie bestellt?

Wie hoch waren die Honorarnoten, Pauschalen oder andere Geldleistungen, die für die Prüfungs-
organe und Berater im Zusammenhang mit dem Verkehrssicherheitsfonds im Jahr 2002 ausbe-
zahlt wurden?

Werden Aufwendungen der Berater und Prüforgane aus den Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds
abgegolten? Wenn nicht, wer trägt die Finanzierung dieser Arbeitsbereiche?

Antwort:

Es wurden diesbezüglich keine externen Prüforgane bestellt.

Frage 27:

Sind in den Jahren 2002 laufende Projekte bzw. die Förderungen dieser eingestellt worden? Wenn
ja, warum?

Antwort:

Nein.

Frage 28:

In welchem finanziellen Ausmaß wurden 2002 Förderungen zurückgefordert?

Antwort:

Keine.

Beilagen