785/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.10.2003
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möglich.
BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap, Genossinnen und Genossen haben am
23.
September 2003 unter der Nr. 812/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend
"Bericht des deutschen Bundesrechnungshofes vom 8.08.2003 über den Sach-
stand
des Rüstungsvorhabens des Eurofighters" gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie
folgt:
Es beunruhigt mich zutiefst, wenn auf
Kosten des internationalen Ansehens Österreichs mit
höchst
sensiblen und gleichermaßen unbestätigten Informationen, die nicht ohne Grund
von
den
Verfassern als Verschlusssache klassifiziert und mit einem
Veröffentlichungsverbot
belegt
wurden, so sorglos umgegangen wird, wie im vorliegenden Fall von den Anfrage-
stellern.
Man schreckte nicht einmal davor zurück, den in Rede stehenden Bericht durch
Publizierung
auf der Internet-Homepage des SP-Parlamentsklubs weltöffentlich zu machen.
Dabei
wurde insbesondere die Tatsache außer Acht gelassen, dass der gegenständliche
Bericht
ein Planungs-, Entwicklungs- und Produktionsprojekt der Bundesrepublik Deutsch-
land
betrifft, das nicht im Geringsten mit der Beschaffung von 18 Stück Eurofighter
Typhoon
durch die Republik Österreich vergleichbar ist, und somit die diesbezüglichen
Fragen
kaum den Vollziehungsbereich meines Ressorts berühren.
Im Einzelnen
beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Der gegenständliche Bericht ist meinem
Ressort am 22. September 2003 mit der
Publizierung auf der Internet-Homepage des
SP-Parlamentsklubs bekannt geworden.
Zu 2:
Aus Sicht meines Ressorts besteht
grundsätzlich kein Anlass, zu einem als Verschlusssache
klassifizierten und mit einem Veröffentlichungsverbot belegten Bericht einer
ausländischen
Behörde,
der an eine andere ausländische Behörde gerichtet ist und den Zuständigkeits-
bereich
des österreichischen Bundesministeriums für Landesverteidigung in keiner Weise
berührt,
Stellung zu nehmen.
Zu 3 bis 5:
Es gibt keinen Grund daran zu
zweifeln, dass die im Kaufvertrag zwischen der Republik
Österreich
und der Eurofighter GmbH vereinbarten Leistungs- und Lieferparameter einge-
halten
werden. Im Übrigen verweise ich auf meine einleitenden Bemerkungen.
Zu 6 und 7:
Erste Gespräche mit
dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik
Deutschland
über die befristete Überlassung von Luftraumüberwachungsflugzeugen zeigen,
dass von deutscher
Seite die Einhaltung der vorgesehenen technischen Leistungs- und
Lieferparameter auch für die erste Tranche Eurofighter Typhoon - insbesondere
im
Hinblick auf die Flugsicherheit - mit großer Sorgfalt betrieben wird, sodass
davon
auszugehen ist, dass diese
Luftraumüberwachungsflugzeuge alle Leistungsmerkmale
erfüllen werden.
Zu 8:
Aus dem gegenständlichen Bericht ergeben sich keine
Hinweise darauf, dass die von
meinem Ressort ermittelten Betriebskosten
neu zu berechnen wären. Das Bundes-
ministerium für Landesverteidigung
geht weiterhin davon aus, dass für 18 Stück Eurofighter
Typhoon abhängig von der Nutzung der
Luftfahrzeuge und den anfallenden Flugstunden
mit Betriebskosten von bis zu 50
Mio. € pro Jahr zu rechnen ist.
Zu 9:
Die Beurteilung eines
als Verschlusssache klassifizierten und mit einem Veröffentlichungs-
verbot belegten Berichtes des Bundesrechnungshofes der Bundesrepublik
Deutschland stellt
keinen
Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung im
Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 dar
und
unterliegt
somit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.