785/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

BM  für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap, Genossinnen und Genossen haben am
23. September 2003 unter der Nr. 812/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Bericht des deutschen Bundesrechnungshofes vom 8.08.2003 über den Sach-
stand des Rüstungsvorhabens des Eurofighters" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:

Es beunruhigt mich zutiefst, wenn auf Kosten des internationalen Ansehens Österreichs mit
höchst sensiblen und gleichermaßen unbestätigten Informationen, die nicht ohne Grund von
den Verfassern als Verschlusssache klassifiziert und mit einem Veröffentlichungsverbot
belegt wurden, so sorglos umgegangen wird, wie im vorliegenden Fall von den Anfrage-
stellern. Man schreckte nicht einmal davor zurück, den in Rede stehenden Bericht durch
Publizierung auf der Internet-Homepage des SP-Parlamentsklubs weltöffentlich zu machen.
Dabei wurde insbesondere die Tatsache außer Acht gelassen, dass der gegenständliche
Bericht ein Planungs-, Entwicklungs- und Produktionsprojekt der Bundesrepublik Deutsch-
land betrifft, das nicht im Geringsten mit der Beschaffung von 18 Stück Eurofighter
Typhoon durch die Republik Österreich vergleichbar ist, und somit die diesbezüglichen
Fragen kaum den Vollziehungsbereich meines Ressorts berühren.

Im Einzelnen beantworte ich die Fragen wie folgt:


Zu 1:

Der gegenständliche Bericht ist meinem Ressort am 22. September 2003 mit der
Publizierung auf der Internet-Homepage des SP-Parlamentsklubs bekannt geworden.

Zu 2:

Aus Sicht meines Ressorts besteht grundsätzlich kein Anlass, zu einem als Verschlusssache
klassifizierten und mit einem Veröffentlichungsverbot belegten Bericht einer ausländischen
Behörde, der an eine andere ausländische Behörde gerichtet ist und den Zuständigkeits-
bereich des österreichischen Bundesministeriums für Landesverteidigung in keiner Weise
berührt, Stellung zu nehmen.

Zu 3 bis 5:

Es gibt keinen Grund daran zu zweifeln, dass die im Kaufvertrag zwischen der Republik
Österreich und der Eurofighter GmbH vereinbarten Leistungs- und Lieferparameter einge-
halten werden. Im Übrigen verweise ich auf meine einleitenden Bemerkungen.

Zu 6 und 7:

Erste Gespräche mit dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik
Deutschland über die befristete Überlassung von Luftraumüberwachungsflugzeugen zeigen,
dass von deutscher Seite die Einhaltung der vorgesehenen technischen Leistungs- und
Lieferparameter auch für die erste Tranche Eurofighter Typhoon - insbesondere im
Hinblick auf die Flugsicherheit - mit großer Sorgfalt betrieben wird, sodass davon
auszugehen ist, dass diese Luftraumüberwachungsflugzeuge alle Leistungsmerkmale
erfüllen werden.

Zu 8:

Aus dem gegenständlichen Bericht ergeben sich keine Hinweise darauf, dass die von
meinem Ressort ermittelten Betriebskosten neu zu berechnen wären. Das Bundes-
ministerium für Landesverteidigung geht weiterhin davon aus, dass für 18 Stück Eurofighter
Typhoon abhängig von der Nutzung der Luftfahrzeuge und den anfallenden Flugstunden
mit Betriebskosten von bis zu 50 Mio. € pro Jahr zu rechnen ist.


Zu 9:

Die Beurteilung eines als Verschlusssache klassifizierten und mit einem Veröffentlichungs-
verbot belegten Berichtes des Bundesrechnungshofes der Bundesrepublik Deutschland stellt
keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung im
Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 dar und
unterliegt somit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.