786/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.10.2003
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BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen, haben
am 24. September 2003 unter der Nummer 842/J-NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend die Besetzung von Schlüsselpositionen des
Außenamtes gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Angesichts der in Österreich gegebenen Pressefreiheit hat das Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten keinen Einfluss auf mediale Gerüchte oder Berichte
über künftige Personalentscheidungen; ihre Erklärung ist daher auch kein
Gegenstand der Vollziehung des Bundes.

Zu Frage 2:

Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist nicht bekannt, ob
Vertreter des Ressorts Informationen gegeben haben und gegebenenfalls welche.

Zu den Fragen 3 und 6:

Die Mitglieder der Begutachtungskommission sind in Ausübung ihres Amtes
selbständig und unabhängig und haben daher Zusagen oder Vorgaben weder
erhalten noch zu berücksichtigen.


Zu Frage 4:

Die Begutachtungskommission hat die in der Anfrage erwähnten Bewerber gemäß
§ 10 Ausschreibungsgesetz jeweils einstimmig als „in höchstem Ausmaß" geeignet
für die ausgeschriebene Funktion vorgeschlagen.

Zu Frage 5:

Die Bewerbungsfrist für die Funktion des Leiters der Sektion II ist noch nicht
abgelaufen; es liegt daher auch kein Gutachten der Begutachtungskommission vor.