786/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.10.2003
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anton
Heinzl, Kolleginnen und Kollegen, haben
am 24. September 2003 unter der Nummer 842/J-NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend die Besetzung von Schlüsselpositionen des
Außenamtes gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Angesichts der in Österreich gegebenen Pressefreiheit hat
das Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten keinen Einfluss auf mediale Gerüchte oder
Berichte
über künftige Personalentscheidungen; ihre Erklärung ist daher auch kein
Gegenstand der Vollziehung des Bundes.
Zu Frage 2:
Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist
nicht bekannt, ob
Vertreter des Ressorts Informationen gegeben haben und gegebenenfalls welche.
Zu den Fragen 3 und
6:
Die Mitglieder der Begutachtungskommission
sind in Ausübung ihres Amtes
selbständig und unabhängig und haben daher Zusagen oder Vorgaben weder
erhalten noch zu berücksichtigen.
Zu Frage 4:
Die Begutachtungskommission hat die in der Anfrage
erwähnten Bewerber gemäß
§ 10 Ausschreibungsgesetz jeweils einstimmig als „in höchstem Ausmaß"
geeignet
für die ausgeschriebene Funktion vorgeschlagen.
Zu Frage 5:
Die
Bewerbungsfrist für die Funktion des Leiters der Sektion II ist noch nicht
abgelaufen; es liegt daher auch kein Gutachten der Begutachtungskommission vor.