787/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 788/J-NR/2003 betreffend Lebensmittelkontrollen in
Speisewagen auf österreichischem Gebiet, die die Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen am
2. September 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Wie viele und welche Speisewagenunternehmen fuhren im Jahre 2002 mit nationalen oder
internationalen Zügen auf Österreichs Eisenbahnstrecken (Ersuche um Bekanntgabe der Namen der
Unternehmen)? Wie viele 2003?

Antwort:

Sowohl im Jahr 2002 und 2003 fuhren im nationalen und internationalen Zügen zehn
Speisewagenunternehmen auf den österreichischen Eisenbahnstrecken:

-           é-express, Wien

-            AGAPE (Groupa Gremoninni), Rom

-           HZ (Hrvastske zeljeznice), Zagreb

-           SZ (Slovenske zeljeznice), Laibach

-           JLV (Jidelni a Luzkove Vozy a.s.), Prag

-           JZ (Zajednicca Jugoslovenkih Zeleznica), Belgrad

-           DB (DB/Reise & Touristik/Service am Zug)

-            elvetino, Zürich

-            Utasellátó, Budapest

-            WARS, Warschau

Fragen 2 und 3:

Werden diese - gleichgültig ob nationale oder ausländische Unternehmen - auf Österreichs
Strecken vom Verkehrs-Arbeitsinspektorat überprüft?


Wenn nein - warum nicht? Wer ist dann für die Kontrolle zuständig? Welche (unter nationalen)
Rechtsgrundlagen gibt es dazu?

Antwort:

Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat ist für den Schutz der Arbeitnehmer in Betriebsstätten und auf
Arbeitsstellen der Schlaf-, Liege-, Büffet- und Speisewagen zuständig. Diese Zuständigkeit ist im
§ 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Verkehrs-Arbeitsinspektion, BGBI.Nr. 650/1994,
festgelegt.

Fragen 4 und 5:

Wenn ja, wie viele Kontrollen wurden 2000, 2001 und 2002 bei Speisewagenbetrieben durch das
Verkehrs-Arbeitsinspektorat durchgeführt (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

Welche Beanstandungen und Probleme gab es in diesen Jahren?

Antwort:

Im April 2003 wurden dem Parlament die Tätigkeitsberichte des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für
die Jahre 1999 bis 2001 übermittelt. Die nachgefragten Kontrollen und Beanstandungen in den
Jahren 2000 und 2001 sind in diesen Berichten dargestellt.

Im Jahr 2000 wurden jeweils eine Kontrolle in Betriebsstätten der Schlaf- und
Speisewagenunternehmen, einer auswärtigen Arbeitsstelle sowie in Fahrzeugen durchgeführt.
Dabei waren zwei Beanstandungen hinsichtlich der allgemeinen Pflichten der Arbeitgeber, zwei
Beanstandungen hinsichtlich der Arbeitsstätten im Freien sowie eine Beanstandung hinsichtlich
der Arbeitsmittel erforderlich.

Im Jahr 2001 wurden zwei Kontrollen in Betriebsstätten der Schlaf- und Speisewagenunternehmen
sowie zwei Kontrollen in Fahrzeugen durchgeführt. Dabei waren jeweils eine Beanstandung
hinsichtlich der allgemeinen Pflichten der Arbeitgeber, der Instandhaltung, Reinigung und Prüfung,
der Arbeitsstätten in Gebäuden, der sanitären Vorkehrungen in Arbeitsstätten, der
Präventivdienste und sonstiger Angelegenheiten erforderlich.

Im Jahr 2002 wurden keine Kontrollen bei Schlaf- und Speisewagenunternehmen durchgeführt.

Dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat sind im Bereich des Arbeitnehmerschutzes keine immer
wiederkehrenden Beschwerdefälle über Schlaf- und Speisewagenunte
rnehmen bekannt. Es wäre
daher zweckmäßig, die angesprochenen aufliegenden Beschwerdefälle dem Verkehrs-
Arbertsinspektorat - allenfalls in anonymisierter Form - zur Verfügung zu stellen, damit diese
aufgezeigten Fälle überprüft werden können.


Fragen 6 bis 16:

Fallen Kontrollen nach dem Lebensmittelgesetz (Verkehrsfähigkeit, Hygiene, Arbeitsmittel, etc.
verbunden mit Probenziehungen in Zügen) bei Speisewagenunternehmen unter den
Aufgabenbereich des Verkehrs-Arbertsinspektorats und zwar gleichgültig ob es sich um nationale
oder internationale Züge handelt?

Wenn nein - warum nicht? Welche Rechtsgrundlagen stehen dem entgegen?
Welche Behörde ist dann zuständig?

Wenn ja, wie viele diesbezügliche Kontrollen wurden 2000, 2001 und 2002 am Standort des
Unternehmers durchgeführt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?

Welches Ergebnis erbrachten diese Kontrollen?

Wie viele Lebensmittelproben wurden am Standort von Speisewagenunternehmen 2000, 2001 und
2002 gezogen und untersucht (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Welches Ergebnis erbrachten diese Untersuchungen in diesen Jahren? Welche Beanstandungen
und Probleme gab es in diesen Jahren?

Wie viele Lebensmittel-Kontrollen wurden 2000, 2001 und 2002 in Zügen durchgeführt?

Welches Ergebnis erbrachten die Kontrollen in diesen Jahren?

Wie viele Lebensmittelproben wurden in den Jahren 2000, 2001 und 2002 in Zügen gezogen?

Welches Ergebnis erbrachten die Untersuchungen in diesen Jahren? Welche Beanstandungen
und Probleme gab es in diesen Jahren?

Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

Antwort:

Kontrollen nach dem Lebensmittelgesetz fallen nicht in den Aufgabenbereich des Verkehrs-
Arbeitsinspektorates. Auf die diesbezüglichen Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes,
insbesondere der §§ 35 ff. über die Aufsichtsorgane, darf verwiesen werden.