787/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 788/J-NR/2003 betreffend
Lebensmittelkontrollen in
Speisewagen auf österreichischem Gebiet, die die Abgeordneten Mag. Maier und
GenossInnen am
2. September 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Wie
viele und welche Speisewagenunternehmen fuhren im Jahre 2002 mit nationalen
oder
internationalen Zügen auf Österreichs Eisenbahnstrecken (Ersuche um Bekanntgabe
der Namen der
Unternehmen)? Wie viele 2003?
Antwort:
Sowohl
im Jahr 2002 und 2003 fuhren im nationalen und internationalen Zügen zehn
Speisewagenunternehmen auf den österreichischen Eisenbahnstrecken:
- é-express, Wien
- AGAPE (Groupa Gremoninni), Rom
- HZ (Hrvastske zeljeznice), Zagreb
- SZ (Slovenske zeljeznice), Laibach
- JLV (Jidelni a Luzkove Vozy a.s.), Prag
- JZ
(Zajednicca Jugoslovenkih Zeleznica), Belgrad
- DB (DB/Reise & Touristik/Service am Zug)
- elvetino, Zürich
- Utasellátó, Budapest
- WARS, Warschau
Fragen 2 und 3:
Werden
diese - gleichgültig ob nationale oder ausländische Unternehmen - auf
Österreichs
Strecken vom Verkehrs-Arbeitsinspektorat überprüft?
Wenn
nein - warum nicht? Wer ist dann für die Kontrolle zuständig? Welche (unter
nationalen)
Rechtsgrundlagen gibt es dazu?
Antwort:
Das
Verkehrs-Arbeitsinspektorat ist für den Schutz der Arbeitnehmer in
Betriebsstätten und auf
Arbeitsstellen der Schlaf-, Liege-, Büffet- und Speisewagen zuständig. Diese
Zuständigkeit ist im
§ 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die
Verkehrs-Arbeitsinspektion, BGBI.Nr. 650/1994,
festgelegt.
Fragen 4 und 5:
Wenn
ja, wie viele Kontrollen wurden 2000, 2001 und 2002 bei Speisewagenbetrieben
durch das
Verkehrs-Arbeitsinspektorat durchgeführt (Ersuche um Aufschlüsselung auf
Jahre)?
Welche Beanstandungen und Probleme gab es in diesen Jahren?
Antwort:
Im
April 2003 wurden dem Parlament die Tätigkeitsberichte des
Verkehrs-Arbeitsinspektorates für
die Jahre 1999 bis 2001 übermittelt. Die nachgefragten Kontrollen und
Beanstandungen in den
Jahren 2000 und 2001 sind in diesen Berichten dargestellt.
Im
Jahr 2000 wurden jeweils eine Kontrolle in Betriebsstätten der Schlaf- und
Speisewagenunternehmen, einer auswärtigen Arbeitsstelle sowie in Fahrzeugen
durchgeführt.
Dabei waren zwei Beanstandungen hinsichtlich der allgemeinen Pflichten der
Arbeitgeber, zwei
Beanstandungen hinsichtlich der Arbeitsstätten im Freien sowie eine
Beanstandung hinsichtlich
der Arbeitsmittel erforderlich.
Im
Jahr 2001 wurden zwei Kontrollen in Betriebsstätten der Schlaf- und
Speisewagenunternehmen
sowie zwei Kontrollen in Fahrzeugen durchgeführt. Dabei waren jeweils eine
Beanstandung
hinsichtlich der allgemeinen Pflichten der Arbeitgeber, der Instandhaltung,
Reinigung und Prüfung,
der Arbeitsstätten in Gebäuden, der sanitären Vorkehrungen in Arbeitsstätten,
der
Präventivdienste und sonstiger Angelegenheiten erforderlich.
Im Jahr 2002 wurden keine Kontrollen bei Schlaf- und Speisewagenunternehmen durchgeführt.
Dem
Verkehrs-Arbeitsinspektorat sind im Bereich des Arbeitnehmerschutzes keine
immer
wiederkehrenden Beschwerdefälle über Schlaf- und Speisewagenunternehmen bekannt. Es wäre
daher zweckmäßig, die angesprochenen aufliegenden Beschwerdefälle dem Verkehrs-
Arbertsinspektorat - allenfalls in anonymisierter Form - zur Verfügung zu
stellen, damit diese
aufgezeigten Fälle überprüft werden können.
Fragen 6 bis 16:
Fallen
Kontrollen nach dem Lebensmittelgesetz (Verkehrsfähigkeit, Hygiene, Arbeitsmittel,
etc.
verbunden mit Probenziehungen in Zügen) bei Speisewagenunternehmen unter den
Aufgabenbereich des Verkehrs-Arbertsinspektorats und zwar gleichgültig ob es
sich um nationale
oder internationale Züge handelt?
Wenn
nein - warum nicht? Welche Rechtsgrundlagen stehen dem entgegen?
Welche Behörde ist dann zuständig?
Wenn
ja, wie viele diesbezügliche Kontrollen wurden 2000, 2001 und 2002 am Standort
des
Unternehmers durchgeführt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre)?
Welches Ergebnis erbrachten diese Kontrollen?
Wie
viele Lebensmittelproben wurden am Standort von Speisewagenunternehmen 2000,
2001 und
2002 gezogen und untersucht (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Welches
Ergebnis erbrachten diese Untersuchungen in diesen Jahren? Welche
Beanstandungen
und Probleme gab es in diesen Jahren?
Wie viele Lebensmittel-Kontrollen wurden 2000, 2001 und 2002 in Zügen durchgeführt?
Welches Ergebnis erbrachten die Kontrollen in diesen Jahren?
Wie viele Lebensmittelproben wurden in den Jahren 2000, 2001 und 2002 in Zügen gezogen?
Welches
Ergebnis erbrachten die Untersuchungen in diesen Jahren? Welche Beanstandungen
und Probleme gab es in diesen Jahren?
Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
Antwort:
Kontrollen
nach dem Lebensmittelgesetz fallen nicht in den Aufgabenbereich des Verkehrs-
Arbeitsinspektorates. Auf die diesbezüglichen Bestimmungen des
Lebensmittelgesetzes,
insbesondere der §§ 35 ff. über die Aufsichtsorgane, darf verwiesen werden.